Betriebskosten zu spät abgerechnet (Vermieter)?

5 Antworten

Hallo, meiner Meinung nach ist die Nachforderung verjährt. Ich würde nichts zahlen.

In diesem Link ist es gut erklärt.

www.betriebskostenabrechnung.com/blog/betriebskostenabrechnung-verjaehrungsfristen

Ich würde dem Vermieter einen Brief schreiben mit Angabe der § und als Anhang den Link mit schicken.

Ansonsten einen Anwalt nehmen. Bei der Summe lohnt es sich.

Kündigen kann es nicht. Die Miete ist immer bezahlt worden.

Viel Glück


DerCaveman  05.09.2020, 13:23
Ansonsten einen Anwalt nehmen.

Warum soll sich der Mieter hier einen Anwalt nehmen? Der will doch gar nichts vom Vermieter, sondern umgekehrt!

Nachzahlung unter Hinweis auf BGB § 556 Abs. 3 verweigern und warten, was der Vermieter tut. Wenn der tatsaechlich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten sollte, dem Mahnbescheid widersprechen. Vor Gericht wird der Vermieter dann sowieso scheitern.

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Wenn du nicht zahlen willst, weise den Vermieter darauf hin, dass die Abrechnung deutlich zu spaet erstellt wurde und er somit gem. BGB § 556 Abs. 3 Saetze 2 und 3 keinen Anspruch auf eine Nachzahlung mehr hat.

BGB § 556 Abs. 3 Saetze 2 und 3: " 2Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. 3Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten."

https://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Weise Deinen Vermieter einfach mal auf § 556 Abs. 3 im BGB hin:

(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html


RSingh 
Fragesteller
 05.09.2020, 12:58

Was wenn die Aussage kommt dann kündige ich sie aus der Wohnung ?

Bis jetzt immer alle mitzahlungen gezahlt..

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diewoelfin0815  05.09.2020, 13:03
@RSingh

Hat er keine rechtlichen Gründe für. Musst Du ggf. gegen angehen.

Er versucht womöglich Deine Unwissenheit auszunutzen. Wende Dich ggf. zur Info und Unterstützung an den Mieterschutzbund oder an einen Rechtsanwalt.

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diewoelfin0815  05.09.2020, 13:10
@diewoelfin0815

P.S.: einen zwar nicht kostenlosen, aber zumindest kostengünstigen (schon für nur 25,-€) und auf alle Fälle rechtssicheren Rat von einem echten Rechtsanwalt kannst Du Dir ggf. auch erst mal hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/ geben lassen und diesen dann mal Deinem Vermieter unter die Nase halten. Vielleicht begreift er es ja dann.

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lies mal hier diesen Fachartikel:

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/betriebskosten-was-tun-wenn-die-abrechnungsfrist-versaeumt-wurde_idesk_PI9865_HI1542646.html#:~:text=Die%20Abrechnung%20%C3%BCber%20die%20Betriebskosten,3%20S.

meiner Meinung nach wer soll das nach 4 Jahren noch nachvollziehen können und warum wird das erst jetzt abgerechnet ?

und warum so eine hohe Nachzahlung ? Da kann was nicht stimmen

wenn nicht zu einem anwalt gehen


RSingh 
Fragesteller
 05.09.2020, 12:55

Ich habe leider soweit ich weiß keine Rechtsschutz Versicherung abgeschlossen..

was würden Sie mir empfehlen weiter vorzugehen ?

Und was wenn wenn der Vermieter damit ankommt dass er selbst nicht die Papiere vorher erstellen konnte ?!

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Odenwald69  05.09.2020, 12:56
@RSingh

es gibt auch den Mieterschutzbund... der kann auch weiterhelfen.. ihr habt immer wieder nachgefragt was war den die Antwort ?

die Rechtsprechung ist auf euerer Seite eindeutig.

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RSingh 
Fragesteller
 05.09.2020, 13:01
@Odenwald69

Er hat es nie angesprochen warum die eine erstellt worden ist..

ok vielen Dank ich werde erstmal auf die Antwort vom Vermieter warten..

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Hallo, meine Erfahrung ist das ein kurzer Brief vom Anwalt Wunder wirkt. Es wird viel Hin und Her vermieden und ein Brief kostet nicht die Welt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung