Hochzeits-Saal zweimal vermietet!

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, der beschriebene Umstand ist gelinde ausgedrückt unglücklich. Es hilft jedoch nicht über vergangenes zu sprechen. Ihr habt einen neuen Saal (zum Glück) und solltet euch auf die neue Situation einstellen. Sprecht alles sauber ab und stellt den verständlichen Zorn hinten an. Vom ersten Wirt habt ihr nichts zu erwarten. LG Peter

Kann ich jetzt rechtlich gegen Ihn vorgehen??

Natürlich wäre auch eine mündliche Buchung bindend - nur setzt ein Schadensersatzanspruch eben voraus, dass man den beweisen kann.

Ob Zeugen da hilfreich sind, wenn der Wirt eine telefonische Absage nach einige Wochen behauptet, wage ich zu bezweifeln :-(

Zunächst solltet ihr schleunigst eine Ersatzlocation buchen (diesmal denn bitte schriftlich zugesichert und mit quittierter Anzahlung) und dann überlegen, ob ihr Schadensersatz (Mehrkosten, neue Einladungen) erfolgreich geltend machen könnt und wollt :-)

G imager761

Habt ihr euch zwischendurch nicht noch mal beim Wirt gemeldet, einen Vertrag gemacht oder sonst was anderes besprochen? hm... Da wäre ich mir nicht sicher, ob er es dann euch hätte frei halten müssen. Aber es hilft ja nun nichts. Ihr solltet euch schleunigst nach was anderem umsehen, das wäre mir erst mal das wichtigste.

Schadensersatzfragen sollte man hinterher klären.


Netti888 
Fragesteller
 10.03.2014, 20:00

Wir waren noch 4mal bei Ihm Essen, hatten alles besprochen er hat alles notiert. Aber ich denke da das andere Paar aus dem Dorf kommt wird er Sie nehmen. Wir haben schon einen anderen Saal gefunden.... Danke Dir....

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angy2001  11.03.2014, 22:10
@Netti888

Das tut mir sehr leid, ich wünsche euch trotzdem eine schöne Hochzeit - und würde zu dem Wirt mein ganzes Leben nicht mehr gehen.

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Ja, man kann auch die Einhaltung eines mündlichen Vertrages einklagen. Ich würde den Wirt darüber in Kenntnis setzen, möglicherweise gibt es auch einen Ausweg und der Wirt stellt einen Ersatzsaum zur Verfügung, ansonsten besteht ein Anspruch auf Schadensersatz.

Um was geht es Euch denn jetzt? Wollt Ihr einen neuen Saal oder möchtet Ihr eine zivilrechtliche Auseiandersetzung welche mit Sicherheit nicht in diesem Jahr entschieden wird?

Klar, könnt Ihr klagen, hängt aber davon ab wie die Anfrage bei dem Wirt gelaufen ist. Habt Ihr lapidar angefragt "Könnten wir bei Ihnen unsere Hochzeit feiern" oder habt Ihr mit dem Wirt einen festen Termin vereinbart und ggfs eine Anzahlung geleistet, dann steht der Wirt in der Verantwortung.

Somit wäre es jetzt erst einmal geschickt hier auf dem normalen Weg eine Einigung mit dem Gastronom zu erzielen oder alternativ eine andere Location zu suchen und entsprechend zu beauftragen. Streiten dürfte erst einmal der falsche Weg sein.... denke der reibungslose Ablauf der Hochzeit steht hier an Erster Stelle.


Netti888 
Fragesteller
 10.03.2014, 20:07

Danke für Deine Antwort. Wir haben schon einen neuen Saal gefunden. Wir hatten alles schon besprochen er hat sich das Essen & Deko notiert. Wir haben auch schon unsere Einladungen raus, daß kann ich jetzt alles neu drucken lassen. Aber Du hast Recht das wichtigsts ist das die Hochzeit gut laufen wird. Aber ich finde es einfach nicht ok er hat uns echt einfach im Regen stehen gelassen. Da die andere Gastronomie sicher jetzt teurer wird werden wir versuchen die Differenz von Ihm zu bekommen. Schönen Abend

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