Geschenke der Eltern nach Trennung aufteilen?

5 Antworten

Das klingt nach keiner gütlichen, fairen Trennung ...

Lies doch mal hier:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Umgang mit größeren Geldgeschenken der Schwiegereltern nach einer Trennung oder Scheidung präzisiert.
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Der Ex-Partner muss seinen Anteil nur dann zurückzahlen, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell in die Brüche geht. Das geht aus einem nun verkündeten Urteil hervor. In allen anderen Fällen treffe die Redensart "Geschenkt ist geschenkt" die Rechtslage recht gut, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck. Das Risiko, dass die Beziehung nicht ewig halte, gehe der Schenker ein.  (Az. X ZR 107/16)

https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-06/trennung-bgh-urteil-schenkung-hauskauf-ex-freund-rueckzahlung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Es schaut so aus, dass du deinem Ex-Partner bzw. den Schwiegereltern eine lange Nase machen darfst, wenn die Beziehung lange genug bestanden hat.

Rechtlich sind meines Wissens nach an die Schenkenden zurück zu geben, wenn das Schenken zur Anbahnung einer Ehe dienen sollen.

Hatte mich, als ich das mal las, gewundert. Als Beispiel war in dem Artikel als Beispiel genannt, dass selbst ein BH an die ausgewählte zukünftige Schwiegertochter rückgefordert werden kann.

Wie gesagt, ich gebe nur einen Artikel wieder.

Geschenk ist Geschenk. Man kann im Nachhinein nicht so eine Rechnung aufmachen, denn niemand hat gefordert, dass seine Verwandten mehr geben als deine und vor allem gaben es sie freiwillig als Geschenk.

Was fair wäre und richtig ist ist, dass man die Sachwerte gleich aufteilt, alles andere habt ihr als Paar gemeinsam ausgegeben.

isilang  06.08.2023, 17:12

"Geschenkt ist geschenkt" greift nicht immer. Es kommt auch auf die Dauer der Beziehung an.

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Ihr habt das Geld gemeinsam ausgegeben.

Wurde es für "bleibende" Werte ausgegeben, können die "fair" geteilt werden.

Alles andere ist Unsinn. Wenn §§ zu nennen sind, dann wäre er an der Reihe um seinen vermeintlichen Anspruch rechtlich zu begründen. Zumal es sich nicht um eine bemerkenswerte Differenz handelt.

Dem ist aber schon klar, dass das Geschenke für euch als Paar waren er also WENN, dann allerhöchstens die Hälfte der Differenz, nämlich 750 Euro fordern könnte.

Und selbst dann ist es denkbar bescheuert. Mit den Geldgeschenken hatte ER nichts zu tun, die haben eure jeweiligen Eltern gemacht. jetzt ist die Beziehung vorbei und wenn DIE keine Ansprüche anmelden (die sie in den meisten Fällen auch nicht hätten), dann ist das nicht sein Bier.

Du kannst also alles was von ihm kommt getrost ignorieren.

Es gibt Paragraphen die nach einem gescheiterten Verlöbnis auf Rückgabe von Werten abzielen oder auch auf Rückgabe an den Schenker bei grobem Undank oder sowas in der Art... hier fordert aber nicht mal der Schenker (die Eltern) was ein, sondern der Freund, der damit nichts zu schaffen hat.

Abgesehen davon dass du auch nichts zurückgeben musst, was euch niemals geschenkt wurde.