Betriebskosten Strom?
Der Vermieter benutzt den Strom, der über Betriebskosten abgerechnet wird , um tagelang eine Baumwurzel im Garten zu entfernen oder die Fenster zu schleifen. Einsprüche ignoriert er. Im Kellerraum befindet sich eine Steckdose . Aus dieser habe ganz kurzzeitig Strom für eine Stichsäge und Bohrmaschine gezogen. Jetzt hat er diese Dose mit einem Schloss versehen, aber sein Dienstleister wird weiterhin den Gemeinschaftsstrom für Baumaßnahmen am Haus nutzen, denn es kommt kein Kommentar . Muss ich das Schloss an der Dose hinnehmen, denn sie war bei Mietvertrag ohne Schloss und Benutzungsanweisungen im Mietvertrag vorhanden ?
2 Antworten
Der Strom, der in der Betriebskostenabrechnung als Stromkosten für BELEUCHTUNG seinen Niederschlag findet, kann nur für Beleuchtung verwendet werden. Ansonsten knn jeder Mieter gegen die BK-Abrechnung im Punkt Kosten für Beleuchtung Widerspruch einlegen.
11.die Kosten der Beleuchtung,
hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen;
Ja. Mußt Du hinnehmen. Laut Deiner Beschreibung läuft die Steckdose am Allgemeinstrom, den alle Mieter bezahlen.
Ergo darf diese Steckdose für Baumaßnahmen am Haus genutzt werden, da dies ja zum Erhalt und Umbaumaßnahmen des Mietobjektes dient.
Nutzt Du privat diese Steckdose, ist es rein juristisch (ohne vorherige Absprache) sogar Stromdiebstahl. Stell Dir mal vor, ein anderer Mieter hängt eine elektrische Heizung für seinen Kellerraum dran und Du sollst den Strom dafür anteilig bezahlen. Möchtest Du ja bestimmt auch nicht.
Benötigst Du im Keller Strom (für Dich privat) und Du hast dort keine Steckdose, so mußt Du eine Kabeltrommel von einer Steckdose Deiner Wohnung auslegen.