Betriebskosten Strom?

2 Antworten

Der Strom, der in der Betriebskostenabrechnung als Stromkosten für BELEUCHTUNG seinen Niederschlag findet, kann nur für Beleuchtung verwendet werden. Ansonsten knn jeder Mieter gegen die BK-Abrechnung im Punkt Kosten für Beleuchtung Widerspruch einlegen.

11.die Kosten der Beleuchtung,

hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen;

Ja. Mußt Du hinnehmen. Laut Deiner Beschreibung läuft die Steckdose am Allgemeinstrom, den alle Mieter bezahlen.

Ergo darf diese Steckdose für Baumaßnahmen am Haus genutzt werden, da dies ja zum Erhalt und Umbaumaßnahmen des Mietobjektes dient.

Nutzt Du privat diese Steckdose, ist es rein juristisch (ohne vorherige Absprache) sogar Stromdiebstahl. Stell Dir mal vor, ein anderer Mieter hängt eine elektrische Heizung für seinen Kellerraum dran und Du sollst den Strom dafür anteilig bezahlen. Möchtest Du ja bestimmt auch nicht.

Benötigst Du im Keller Strom (für Dich privat) und Du hast dort keine Steckdose, so mußt Du eine Kabeltrommel von einer Steckdose Deiner Wohnung auslegen.