Strom- und Wasserkosten ein Monat vor Beginn des Mietvertrages?

6 Antworten

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Möglicherweise ist eine Abrechnung nur für volle Monate möglich. Bei der Jahresabrechnung wird aber gemäß dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet, und dadurch kann sich eine Rückzahlung ergeben. Die Grundgebühren für einen Monat sind nicht so hoch, dass es sich lohnen würde, rechtlich dagegen vorzugehen, sie für den Monat Juni nicht zahlen zu müssen.

Eine Forderung muss auch begründet werden!

Du schreibst:

Der Mietvertrag beginnt am 01.07 aber die Strom- und Wasserwerke wollen für den 01.06 bis 01.07 Geld von mir. Ist das Rechtens?

Als Mieter muss du den Strom beim Energieversorger anmelden. Der Liefervertrag beginnt mit Datum des Einzugs.

Strom anmelden und Strom ummelden: Tipps für Einzug, Umzug oder Wechsel

https://www.energie.web.de/ratgeber/wechseln/strom-an-ummelden/

Gut zu wissen:

Der Wasserverbrauch wird über die Nebenkostenvorauszahlung, bzw. der Jahresendabrechnung abgerechnet.

Laut Mietvertrag beginnt das Mietverhältnis am 1.07.. Das hast du doch sicher auch bei der Stromanmeldung angegeben, oder nicht?

Irgendjemand muss ja die paarmarkfuffzich Grundgebühr zahlen. Und da du dir sicherlich beim Einzug den Zählerstand aufgeschrieben hast, sind die verbrauchsabhängigen Kosten recht uninteressant, da du zuviel gezahltes Geld nach der ersten Jahresabrechnung zurück bekommst.

Nein...nicht wirklich. Schicke ihnen doch deinen Mietvertrag mit Hinweis auf den tatsächlichen Mietbeginn.

schleudermaxe  16.07.2021, 07:56

Seit wann zählt denn ein Mietvertrag in solchen Fällen, wenn es davon abweichend zur Übernahme kommt?

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marialexx  16.07.2021, 09:35

Es zählt der Tag der Wohnungsübergabe, nicht der Mietbeginn.

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Deine Vertragspartner, Deine Zählerstande, Deine Anmeldung, eigentlich ganz einfach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung