Sofern der Chef ebenso wie man selbst sich in einem Angestelltenverhältnis in der Firma befindet, unterliegt er dem Bundesarbeitszeitgesetz, muss sich also daran halten, maximale Arbeitszeiten nicht zu überschreiten (z. B. 10 Stunden an einem einzelnen Tag).
Ausnahme wäre ein Notfall wie Erdbeben, Feuer, Überschwemmung oder sonstige Erfordernis zur Rettung des Unternehmens.
Andererseits wäre es sehr unklug, sich unbeliebt zu machen, indem man seinen Chef (direkten Vorgesetzten) bei der Polizei, der zuständigen Aufsichtsbehörde oder der Firmenleitung anzeigt, da man dadurch seine eigene Position gefährden würde und natürlich das Verhältnis zum Chef zerrütten würde.
Speziell, wenn es sich nur um eine gelegentliche und geringfügige Überschreitung der Maximalarbeitszeit handelt, wäre es übertrieben, daraus eine Staatsaffäre zu machen.
Man muss sich auch überlegen, aus welchen Gründen der Chef manchmal überlang arbeitet. Vielleicht tut er das zum Wohl der Firma und um auch die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden zu sichern, z. B. um Deadlines einhalten zu können und Kunden nicht zu verlieren.
Wenn das überlange Arbeiten des Chefs aber eine Gefahr darstellt, z. B. weil er dann übermüdet ist und die Unfallgefahr rapide ansteigt, sollte man sich überlegen, wie man dazu beitragen kann, diese Gefahr zu unterbinden.