Dürfte man seinen Chef anzeigen oder verklagen wenn man merkt, dass er länger als Gesetzlich geregelt Arbeitet?

9 Antworten

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Sofern der Chef ebenso wie man selbst sich in einem Angestelltenverhältnis in der Firma befindet, unterliegt er dem Bundesarbeitszeitgesetz, muss sich also daran halten, maximale Arbeitszeiten nicht zu überschreiten (z. B. 10 Stunden an einem einzelnen Tag).

Ausnahme wäre ein Notfall wie Erdbeben, Feuer, Überschwemmung oder sonstige Erfordernis zur Rettung des Unternehmens.

Andererseits wäre es sehr unklug, sich unbeliebt zu machen, indem man seinen Chef (direkten Vorgesetzten) bei der Polizei, der zuständigen Aufsichtsbehörde oder der Firmenleitung anzeigt, da man dadurch seine eigene Position gefährden würde und natürlich das Verhältnis zum Chef zerrütten würde.

Speziell, wenn es sich nur um eine gelegentliche und geringfügige Überschreitung der Maximalarbeitszeit handelt, wäre es übertrieben, daraus eine Staatsaffäre zu machen.

Man muss sich auch überlegen, aus welchen Gründen der Chef manchmal überlang arbeitet. Vielleicht tut er das zum Wohl der Firma und um auch die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden zu sichern, z. B. um Deadlines einhalten zu können und Kunden nicht zu verlieren.

Wenn das überlange Arbeiten des Chefs aber eine Gefahr darstellt, z. B. weil er dann übermüdet ist und die Unfallgefahr rapide ansteigt, sollte man sich überlegen, wie man dazu beitragen kann, diese Gefahr zu unterbinden.

Dieses Gesetz dient nur als Schutz für Atbeitnehmer.

Selbständige, die sich selber ausbeuten wollen, dürfen das.

Das Arbeitszeitgesetz ist lediglich für Arbeitnehmer gedacht. Sollte dein Chef nur eine Angestellte leitende Führungskraft wie z.B Manager, Meister oder Team/Abteilungsleiter sein, gilt er auch als Arbeitnehmer und somit dürfte er auch nur die maximal zulässige Arbeitszeit arbeiten.

Bei Selbstständigen sprich Geschäftsführern ist das egal, die können selbst entscheiden wie lange sie arbeiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

Anzeigen ? Den Chef ? Gesetzlich geregelt ?

Gesetzliche Regelungen gibt es für Arbeitnehmer.

Wenn der Chef Unternehmer ist, also Eigentümer der Firma, oder auch leitender Angestellter, dann darf der rund um die Uhr arbeiten ohne dass es die Gewerbeaufsicht interessieren würde. Ausser er fährt LKW und verstösst gegen die StVO.

Die Definition von "Leitender" kann schwierig sein bei kleinen Unternehmen. Ein Vorarbeiter, der keine Mitarbeiter einstellt sondern nur anleitet bei der Arbeit ist kein leitender. Anzeigen bei der Gewerbeaufsicht könnte man aber nur dessen Chef oder das Unternehmen, dass es versäumt hat über die Arbeitszeiten von Nicht Leitenden Buch zu führen. Nur warum ? Um den eigenen Job bei nächster Gelegenheit zu verlieren ?

Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für leitende Angestellte. Sofern dein Chef also eigenständig einstellen und kündigen darf, ist er leitender Angestellter und somit ist die Mehrarbeit nicht das Problem wie bei Angestellten.