Dürfte ein Restaurant willkürlich seine Kunden rauswerfen wäre das Gesetzlich erlaubt?

9 Antworten

Er hat das Hausrecht und kann natürlich Personen aus seinem Restaurant herauswerfen.

Die rechtlichen Ansprüche, die aufgrund von eingegangenen Veträgen, wie zum Beispiel das Zubereiten von Speisen oder die Bezahlung bleiben davon unberührt. Der Gast muss bezahlen, wenn er gespeist hat. Der Gastwirt muss liefern, wenn der Gast bezahlt hat. Zumindest wenn der eine oder andere darauf besteht.

Der Chef hat (wie bereits von anderen erwähnt) das Hausrecht und darf frei bestimmen wer sein Eigentum betritt.

Die einzige Ausnahme ist, wie so oft, die Diskriminierung, die nicht stattfinden darf. Sprich, er darf dich nicht aufgrund von Hautfarbe, Religion, usw rausschmeißen. Allerdings müsste man dies erstmal nachweisen können

Woher ich das weiß:Recherche

Hi, ja der Chef übt dann sein Hausrecht aus.

Er dürfte auch ganz unverblümt zugeben, dass es nicht die Nase, sondern die politische Gesinnung ist.

Ich nehme mal an, Dein Vorbild durfte damit schon so einige Male Bekanntschaft machen :D

Ja, er hat Hausrecht.

Den Begriff "Hausrecht" hast Du schon mal gehört?

Wobei kein Unternehmer einfach so jemanden willkürlich aus seinem Laden schmeißen wird. Er will ja Geld verdienen.