Strom nicht angemeldet, was nun?

6 Antworten

Strom ist normalerweise nie in den Nebenkosten.

Aber der Vormieter meldet den Anschluss auch nicht ab, ausser die Wohnung steht lange leer. Strom ist also noch da, vermute ich mal. Sinnvollerweise liest man den Zähler bei Übergabe ab, dann können die Energieversorger auch nachträglich die Abrechnung für den neuen Kunden nach den exakten Verbrauchsdaten erstellen. Ist das nicht erfolgt, dann wird geschätzt, also die Monate zwischen den Ablesungen einfach gleich angesetzt.

Da du über 6 Wochen drüber bist nach Einzug bist du in der Grundversorgung .Also hast du bei deinen örtlichen Stromversorger automatisch einen Vertrag.Da gilt die Kündigungsfrist 2 Wochen.Du must einen Brief bekommen haben mit Kundennr. Die gibst du bei Check24 an +Name des Anbieters.Wenn du nicht weist must du dich informieren.

Du hast die Möglichkeit bis zu 6 Wochen nach Deinem Umzug Dich beim Anbieter Deiner Wahl anzumelden. Diese 6 Wochen laufen GENAU heute ab.

Um Dich rückwirkend anmelden zu können, muss Du beim Anmelden angeben dass es ein Umzug/Einzug ist und kein Versorgerwechxel. Dann sollte nämlich auch die Frage nach dem Vorversorger wegfallen.

Der Vermieter weiß das, denn der bezahlt gerade deinen Strom.

In der Regel sind das Stadtwerke, bzw. der ortsansässige Energieversorger.

baindl  13.07.2017, 11:37

denn der bezahlt gerade deinen Strom

Fail!

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BrutalNormal  13.07.2017, 11:42
@baindl

Wenn wir in die Grundversorgung rutschen, bekommt mein Vermieter die Rechnung, weil er sie Wohnung als Eigentümer ja angemeldet hat.

Auch wenn ich persönlich Vertragspartner bin, weil ich ja die Verfügungsgewalt über die Anschlüsse habe...

Vielleicht ist das ja nicht überall so.

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baindl  13.07.2017, 11:49
@BrutalNormal

bekommt mein Vermieter die Rechnung,

Nein, der Vermieter meldet dann, dass die Wohnung berirs wieder vermietet wurde und nennt auch den Namen des Mieters.

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EinGast99  13.07.2017, 19:11
@baindl

Wenn wir in die Grundversorgung rutschen, bekommt mein Vermieter die
Rechnung, weil er sie Wohnung als Eigentümer ja angemeldet hat.

Nicht zwingend ... hat der Vormieter seinen Vertrag nicht gekündigt, bekommt dieser die Rechnung.

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