Kann die Stadt nur mit dem Vermieter das Wasser/Abwasser abrechnen?

7 Antworten

Das Verhalten der Gemeinde ist einwandfrei.

Sie hat ihren Wasserzähler und nur der ist für sie relevant.

Die Gemeinde kann überdies frei entscheiden, ob sie auch Mietern den Wasserverbrauch in Rechnung stellt oder nur direkt die Eigentümer damit belastet.

Ich kenne einen Fall, wo bei Einfamilienhäusern früher direkt mit den Mietern abgerechnet wurde, wenn der Vermieter das so wollte, aber irgendwann hat man beschlossen, dass nur und ausschließlich mit den Eigentümern abgerechnet wird.

Aus dem einfachen Grund, wiel wohl während eines Jahre zu viele Mieter auf Nimmerwiedersehen verschwunden sind und die Gemeinde dann stets große Mühe hatte, dem Geld fürs Wasser hinter her zu laufen.

Beim Grundstückseigentümer hingegen hat man jemanden, der immer zahlungsfähig ist und dem man notfalls auch ans Haus gehen könnte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Ich kenne es auch nicht anders, als der örtliche Wasserversorger es Dir erklärt hat. Das Wasserwerk rechnet mit dem Grundbesitzer ab - und dieser mit den Parteien auf seinem Grund.

Bei mir ist es nicht anders oder noch schlimmer.

Für meine beiden Mietwohnungen muss ich als Vermieter das Wasser bezahlen ich soll es dann mit dem Mieter abrechnen. Die Stadt macht es sich gerne einfach.

... ich auch.

So steht in den neuen Mietverträgen, das Wasser in den Nebenkostenpauschale bis zu einem festgelegten Höchstwert enthalten ist. Diese ist knapp aber ausreichend bemessen. So sparen meine Mieter Wasser und ich spar mir die Abrechnung. Ich habe Nebenkostenpauschale mit den Mietern vereinbart.

Martin42 
Fragesteller
 08.03.2019, 13:27

Verstehe. Weißt du, nach welcher Rechtsgrundlage sich die Gemeinde ausschließlich auf den Vermieter und Eigentümer beziehen kann, sofern es eine solche gibt? Oder wo, in welchen Vorschriften man fündig werden kann? Die Gemeinden müssen mit Wasser versorgen, wo ist das nähere WIE geregelt?

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Dass das Verhalten der Gemeinde so "üblich" und legal ist, ist schon klar, aber ob es rechtlich gesehen so sein muss...

Ich denke halt, es gibt zwei getrennte Anschlüsse mit eigenem Zähler, den einen Anschluss braucht nur der Mieter, den anderen nur der Vermieter, warum soll dann eine getrennte Abrechnung nicht möglich sein?

Nicht üblich, mag sein, aber warum muss es laut Gesetz so sein und ist nicht anders möglich? Wo steht das, was steckt dahinter.

Die Gemeinde will sich nicht mit den Mietern rumschlagen, weil die gelegentlich nicht zuverlässig zahlen (was bei mir nicht der Fall wäre, ich zahle seit vielen Jahren zuverlässig). Das ist wohl der tiefere Grund, aber keiner für mich.

AalFred2  08.03.2019, 13:42

Möglich ist so einiges, aber für den Versorger, der im Normalfall nicht die Gemeinde ist, mit mehr Aufwand und für euch mit mehr Kosten verbunden.

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Martin42 
Fragesteller
 08.03.2019, 14:03
@AalFred2

Kannst das näher ausführen? Laut Abrechnung und Ablesezettel ist die Gemeinde der Versorger. Mehr Kosten für uns wodurch?

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AalFred2  08.03.2019, 14:26
@Martin42

Zwei separate Zähler kosten 2 mal Grundgebühr. Im Normalfall gibt es für die Wasserversorgung extra Unternehmen auch wenn die häufig der Gemeinde gehören.

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....was die Gemeinde dazu sagt, ist rechtlich völlig in Ordnung. Da besteht kein

Zweifel.