Nebenkostenabrechnung Kind als halbe Person berechnen?

7 Antworten

Es gibt keine halben Personen. Egal ob Säugling oder Greis, jede Person wird/ist als volle Person angerechnet.

Der Vrmieter schafft sich unzulässigen Vorteil. Ist Personenschlüssel vereinbart gilt der ungeteilt für alle Mieter bzw. Mietparteien im Haus.

Ist es ein Zweifamilienhaus in dem nur du und der Vermieter wohnen?

Es darf, wenn denn Deine Tochter so einen aberwitzigen Verteilerschlüssel vereinbart hat.

Wir oft hat denn der Vermieter kontrolliert, mit wem Deine Tochter im Mietgegenstand lebt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hmmm, wenn nach Personen abgerechnet wird, FREU dich

hätte er auch als 1 Person rechnen können. wäre dir das lieber gewesen?


lollo1972 
Fragesteller
 31.01.2021, 15:27

es geht um das Kind des Vermieters

0
peterobm  31.01.2021, 15:29
@lollo1972

wohnt der Vermieter mit im Haus; sonst lässt sich das nicht erklären

ich würde den Vermieter drauf ansprechen, die Rechnung ist zu deinem Nachteil.

0

Wie hat deine Tochter denn festgestellt das dass Kind des VM als 1/2 Person gezählt wird?

Ist es wirklich das Kind des VM?

Vielleicht ist ja mitten im Jahr eine Person dazu gezogen.


lollo1972 
Fragesteller
 31.01.2021, 17:10

Vermieter wohnt mit im Haus

0
anitari  31.01.2021, 17:34
@lollo1972

Das hab ich verstanden. Ist aber ganz sicher das sein Kind als 1/2 Person angerechnet wird?

0

Was hat das Kind des Vermieters mit der NK-Abrechnung Deiner Tochter zu tun???


lollo1972 
Fragesteller
 31.01.2021, 15:33

Es geht hier um eine Abrechnung die durch Personen geteilt wurde ,und dabei wurde das Kind des Vermieters nur als halbe Person berücksichtigt ,z.B beim Wassergeld

0
Estrella06  31.01.2021, 15:36
@lollo1972

Ich verstehe es trotzdem nicht. Lebt denn der Vermieter mit seinem Kind zusammen mit Deiner Tochter in der Wohnung? Du musst das schon etwas näher erläutern bitte.

0
anitari  31.01.2021, 15:59
@Estrella06

Der Vermieter und sein Kind wohnen vermutlich mit in dem Haus.

0