Bei vorläufiger Inobhutnahme zu Freunden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist schon möglich im Rahmen einer Inobhutnahme in Absprache mit dem Jugendamt bei Verwandten oder Freunden untergebracht zu werden.

Wichtig wäre hierbei, dass sich auch der Erwachsene, der die Verantwortung übernehmen will, aktiv darum beim Jugendamt bemüht & mit dem Sachbearbeiter Kontakt aufnimmt bzw. mit zum Termin kommt.

Das ist zwar keine Garantie, das es auch klappt, aber ein Signal ans Jugendamt, dass der Wille dazu tatsächlich vorhanden ist & es nicht nur einfach daher gesagt wurde.

blubb200 
Fragesteller
 14.09.2015, 19:59

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! :)

0

Es ist auch möglich bei Freunden zu wohnen, dann muss allerdings eine volljährige Aufsichtsperson da sein, die sich auch beim Jugendamt dazu bereiterklärt. In der Regel kommt man aber in ein Heim etc.

blubb200 
Fragesteller
 13.09.2015, 19:14

Vielen Dank für die schnelle Antwort! :)

0