Inobhutnahme?
Muss das Jugendamt während einer Inobhutnahme den Eltern die Adresse preisgeben wo sich das Kind befindet?
§ 42 SGB VIII setzt ja voraus dass die Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme erfahren müssen
Falls aber das die wirksame Schutz des Kindes gefährden würde, könnte man die Adresse zunächst vorenthalten? wenn ja, wo ist das genau im Gesetz geregelt? Oder gibt es nur Kommentar und Urteile dazu?
Danke im Voraus
2 Antworten
Von der Inobhutnahme werden die Eltern sicher unterrichtet, das heißt aber noch lange nicht das sie auch die Adresse erfahren - je nachdem WAS vorgefallen ist, gab schon genug Mütter und Väter die bei diversen Einrichtungen und Pflegefamilien Tumult gemacht haben.
Da wird nicht nur das Kindeswohl an erster Stelle stehen sondern auch der Datenschutz ^^
Die Eltern über die Inobhutnahme zu informieren, heißt ja nicht, ihnen den aktuellen Aufenthaltsort mitzuteilen.