inobhutnahme übernachtung?

2 Antworten

Wahrscheinlich wird nicht das "Jugendamt" selbst kommen, sondern ein Betreuer von der Notaufnahme.

Die Betreuer/Jugendamt haben die Verantwortung für das Kind und müssen entscheiden, ob eine Beurlaubung möglich ist. Wenn die Voraussetzung für die Beurlaubung ist, dass ein Betreuer mal kommt und guckt, dann ist das eben so. Wenn euch das nicht recht ist, gibt es eben keine Übernachtung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Das Jugendamt hat kein Recht deine Wohnung zu überprüfen.

(nur wenn du freiwillig einverstanden bist)

Wenn dein Freund minderjährig ist und bei dir übernachten möchte, muss das diensthabende pädagogische Personal dem zustimmen und der gesetzliche Vormund.

Das können noch die Eltern sein oder ein Vormund der vom Familiengericht ernannt wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erzieher