Komm ich direkt in Inobhutnahme wenn ich zur Polizei/Jugendamt gehe?

DERstobbel  09.03.2023, 08:40

Hast du sichtbare Verletzungen die die Behauptung bestärken?

motari 
Fragesteller
 09.03.2023, 08:41

Gerade nicht aber hatte oft Kratzer an meinem Gesicht oder blaue Flecken

9 Antworten

Du kämst nur vorübergehend weg, wenn die Sache eindeutig wäre, z.B. wenn Du Spuren auf dem Körper hättest, etc. Aber selbst dann würde es eine ausreichende Untersuchung geben und ggf. eine Anklage. Kinder werden nicht mal eben so ihren Eltern entrissen, was aja auch seinen Sinn hat, um Missbrauch zu vermeiden.

Blindi56  09.03.2023, 08:44

Ich kenne einen Fall, da hat das Kind lediglich behautet, der Vater hätte ihm eine Ohrfeige gegeben, das hatte allerdings eine Fürsprecherin (nicht Zeugin!) mit. Das Kind konnte sofort in ein Heim ziehen, die Eltern wurden erst mal lediglich angerufen, ob sie einverstanden sind., Gespräche gab es natürlich hinterher mit den Eltern.

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1Knight1  09.03.2023, 08:45
@Blindi56

Wenn die Eltern angerufen werden, ob sie einverstanden sind, dann wird das Kind nicht den Eltern entrissen, sondern die Eltern geben das Kind freiwillig weg.

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Blindi56  09.03.2023, 08:47
@1Knight1

Natürlich wird kein Kind entrissen, aber wenn ein Kind zur Polizei/JA geht, wird es ja auch nicht "entrissen", das war doch die Frage. Gegen den Willen von Kind und Eltern kann kein JA ein Kind wegnehmen, wenn es nicht sichtbar misshandelt oder vernachlässigt wird.

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1Knight1  09.03.2023, 08:49
@Blindi56

Dazu braucht es aber keinen solch konstruierten Fall. Es gibt etliche Fälle, wo Eltern ihre Kinder weggeben, weil sie es nicht möchten oder nicht unterhalten können oder aus anderen Gründen. Zur Adoption, ins Heim, etc.

Der Punkt ist: EIn Kind kommt nicht mal eben so ins Heim, nur weil es das Jugendamt einschaltet. Es ist nicht die Wahl des Kindes, sondern das der Eltern oder, wie Du schriebst, im Notfall das von Gutachtern.

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yamat501  09.03.2023, 08:50
@Blindi56

Doch kann passieren, dazu reichen Verdachtsäußerungen ins besondere wenn sie von "Fachpersonal" wie Lehrern kommen.

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motari 
Fragesteller
 09.03.2023, 08:50
@Blindi56

Aber was wenn ich weg will und meine eltern mich nicht hergeben möchten?

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1Knight1  09.03.2023, 08:52
@motari

"Was wenn ich weg will" reicht nicht aus. Die Eltern haben die Sorgepflicht für Dich. Du brauchst schon sehr gute Gründe dafür, die überprüft werden müssen - ansonsten würde jedes Kind abhauen, nur weil es z.B. mal eben seinen Willen nicht kriegt.

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Das ist allgemein schwer zu beantworten.

Aber, erstmal wäre gut Du kannst das irgendwie belegen, Fotos, Zeugen (Freunde die das schon mal gesehen haben oder denen Du schon früher davon erzählt hast). Aber auch ohne muss das Jugendamt Dir helfen und erstmal davon ausgehen, dass Du die Wahrheit sagst.

Dann musst Du dem Jugendamt alles schildern. Wenn so eine deutliche Gefährdung (zumindest als Verdacht erstmal) besteht, müssten Dich die Mitarbeiter vom Jugendamt definitiv in Obhut nehmen und danach die Fakten genauer klären. Alles andere wäre aus meiner Sicht Kindeswohlgefährdung. Deine Eltern werden dann zwar informiert, wenn sie aber der Inobhutnahme widersprechen, wird das Gericht eingeschaltet.

Du musst bei dem Gespräch mit dem Jugendamt bedenken, dass die natürlich weder Dich noch Deine Eltern kennen. Trotzdem müssen sie versuchen, die Wahrheit herauszufinden. Also bleib bei Nachfragen ruhig und schildere alles so genau wie möglich.

Wie schon oft geschrieben wurde, ist es sehr individuell.

Ich würde den Schritt dennoch tun, wenn es eine so drastisch belastende Situation ist. Und auch immer alles fotografieren und aufschreiben, Freunde und Lehrer nach HIlfe fragen. Freunde und Lehrer können auch Verhaltensauffälligkeiten, Änderungen oder sonstiges schildern und bestätigen, um dich zu unterstützen.

So oder so scheint es für dich eine unerträgliche Situation zu sein. Ob du nun direkt weg kommst oder nicht bleibt abzuwarten - aber sei dir sicher, dass der erste Schritt der wichtigste ist und dann vieles ins Rollen bringt.

Wer weisss - vlt sehen sie deine Situation und schätzen es genau gleich ein und du musst nicht mehr zurück oder es gibt ein Programm, wo noch eine Zusammenführung versucht wird. Nimm alles an, "spiel" mit und sei immer ehrlich. So werdet ihr dann gemeinsam die beste Lösung für dich finden.

Viel Glück

Nein, so schnell geht das nicht..

man wird erstmal ein Gespräch mit deinen Eltern führen, Hilfe anbieten usw

yamat501  09.03.2023, 08:41

das muss nicht sein, je nach dem was im Raum steht kommt auch eine sofortige Inobhutnahme in Betracht.

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yamat501  09.03.2023, 08:41
@Lilasandra

was wir nicht wissen, denn es ist nur sehr allgemein geschrieben

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motari 
Fragesteller
 09.03.2023, 08:42
@yamat501

Das will ich aber ich hab Angst wenn ich dann wieder zu meinen eltern geschickt werde dann gäbe es nur mehr Probleme

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yamat501  09.03.2023, 08:43
@motari

dann schildere doch mal genauer was vorliegt, dann kann man schon eher etwas dazu sagen.

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ZoeyPauk  09.03.2023, 08:49
@motari

Das musst du dem Jugendamt auch so schildern.

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motari 
Fragesteller
 09.03.2023, 08:52
@ZoeyPauk

Was wenn das Jugendamt falsch handelt

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Du kommst sofort weg, aber Gespräche gibt es hinterher dann auch noch. Das Jugendamt MUSS mit Deinen Eltern sprechen (die müssen ja auch einverstanden sein, dass Du woanders wohnst, und Deine Sachen herausgeben), aber Du musst bei den Gesprächen nicht dabei sein. Nur wenn Du willst.

motari 
Fragesteller
 09.03.2023, 08:43

Sicher? Sprichst du aus Erfahrung?

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Blindi56  09.03.2023, 08:45
@motari

Ja. Sohn der Nachbarn: der hatte lediglich behauptet, der Vater hätte ihm eine Ohrfeige gegeben, er hatte allerdings eine Fürsprecherin (nicht Zeugin!) mit. Er konnte sofort in ein Heim ziehen, die Eltern wurden erst mal lediglich angerufen, ob sie einverstanden sind., Gespräche gab es natürlich hinterher mit den Eltern.

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ZoeyPauk  09.03.2023, 08:47

Blödsinn! Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Und wenn die Eltern bereit sind sich Hilfe zu suchen, dann kommt man normalerweise auch wieder zurück in die Familie.

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motari 
Fragesteller
 09.03.2023, 15:58
@ZoeyPauk

Auch wenn man misshandelt wird ?

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ZoeyPauk  09.03.2023, 17:26
@motari

Ja. Hatte so einen Fall miterlebt. Da hat das Jugendamt sich dazu entschieden, die zwei Kinder wieder zurück in die Familie zu bringen, da die Eltern kooperativbereit waren. Das Jugendamt kam zwar immer wieder zu der Familie nach Hause, aber es änderte sich nichts. Sobald der vom Jugendamt weg war, wurden die Beiden wieder geschlagen. Das hat mir ein Junge irgendwann anvertraut. So kam es dann dazu, das ich und mein Team es dem Jugendamt gemeldet haben. Es wurde nochmal mit den Eltern gesprochen, aber die Kinder kamen dann diesesmal für immer raus aus der Familie und ins Pflegeheim.

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motari 
Fragesteller
 09.03.2023, 17:31
@ZoeyPauk

Ich habe aber jetzt mehr recherchiert und jmd hat das hier geschrieben das wenn ich zum Jugendamt gehe und sage das ich sofort in eine inobhutnahme kommen will und aufgarkeinen Fall Nachhause möchte sind sie dazu verpflichtet mich irgendwo anders unterzubringen stimmt das?

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ZoeyPauk  09.03.2023, 17:32
@motari

Ja für den Moment auf jeden Fall. Das war bei den zwei Jungs auch so. Zumindestens bis mit den Eltern gesprochen wurde und dann wird weiterentschieden

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motari 
Fragesteller
 09.03.2023, 17:34
@ZoeyPauk

Wie lange ist ungefähr "für den Moment"?

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Lilasandra  09.03.2023, 09:16

Wegen einer Ohrfeige kommt niemand sofort weg

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