Komm ich direkt in Inobhutnahme wenn ich zur Polizei/Jugendamt gehe?
Sagen wir ich gehe jetzt zum Jugendamt/Polizei und sage den was bei mir Zuhause los ist (ich werde Physich als auch psychisch sehr verletzt) ich bitte dann um eine inobhutnahme komme ich dann direkt in ein Betreutes wohnen, heim usw oder gibt es vorher erstmal noch viele Gespräche mit meinen Eltern, Geschwistern, mir?
Ich will sofort hier weg
Hast du sichtbare Verletzungen die die Behauptung bestärken?
Gerade nicht aber hatte oft Kratzer an meinem Gesicht oder blaue Flecken
9 Antworten
Du kämst nur vorübergehend weg, wenn die Sache eindeutig wäre, z.B. wenn Du Spuren auf dem Körper hättest, etc. Aber selbst dann würde es eine ausreichende Untersuchung geben und ggf. eine Anklage. Kinder werden nicht mal eben so ihren Eltern entrissen, was aja auch seinen Sinn hat, um Missbrauch zu vermeiden.
Natürlich wird kein Kind entrissen, aber wenn ein Kind zur Polizei/JA geht, wird es ja auch nicht "entrissen", das war doch die Frage. Gegen den Willen von Kind und Eltern kann kein JA ein Kind wegnehmen, wenn es nicht sichtbar misshandelt oder vernachlässigt wird.
Dazu braucht es aber keinen solch konstruierten Fall. Es gibt etliche Fälle, wo Eltern ihre Kinder weggeben, weil sie es nicht möchten oder nicht unterhalten können oder aus anderen Gründen. Zur Adoption, ins Heim, etc.
Der Punkt ist: EIn Kind kommt nicht mal eben so ins Heim, nur weil es das Jugendamt einschaltet. Es ist nicht die Wahl des Kindes, sondern das der Eltern oder, wie Du schriebst, im Notfall das von Gutachtern.
Das ist allgemein schwer zu beantworten.
Aber, erstmal wäre gut Du kannst das irgendwie belegen, Fotos, Zeugen (Freunde die das schon mal gesehen haben oder denen Du schon früher davon erzählt hast). Aber auch ohne muss das Jugendamt Dir helfen und erstmal davon ausgehen, dass Du die Wahrheit sagst.
Dann musst Du dem Jugendamt alles schildern. Wenn so eine deutliche Gefährdung (zumindest als Verdacht erstmal) besteht, müssten Dich die Mitarbeiter vom Jugendamt definitiv in Obhut nehmen und danach die Fakten genauer klären. Alles andere wäre aus meiner Sicht Kindeswohlgefährdung. Deine Eltern werden dann zwar informiert, wenn sie aber der Inobhutnahme widersprechen, wird das Gericht eingeschaltet.
Du musst bei dem Gespräch mit dem Jugendamt bedenken, dass die natürlich weder Dich noch Deine Eltern kennen. Trotzdem müssen sie versuchen, die Wahrheit herauszufinden. Also bleib bei Nachfragen ruhig und schildere alles so genau wie möglich.
Wie schon oft geschrieben wurde, ist es sehr individuell.
Ich würde den Schritt dennoch tun, wenn es eine so drastisch belastende Situation ist. Und auch immer alles fotografieren und aufschreiben, Freunde und Lehrer nach HIlfe fragen. Freunde und Lehrer können auch Verhaltensauffälligkeiten, Änderungen oder sonstiges schildern und bestätigen, um dich zu unterstützen.
So oder so scheint es für dich eine unerträgliche Situation zu sein. Ob du nun direkt weg kommst oder nicht bleibt abzuwarten - aber sei dir sicher, dass der erste Schritt der wichtigste ist und dann vieles ins Rollen bringt.
Wer weisss - vlt sehen sie deine Situation und schätzen es genau gleich ein und du musst nicht mehr zurück oder es gibt ein Programm, wo noch eine Zusammenführung versucht wird. Nimm alles an, "spiel" mit und sei immer ehrlich. So werdet ihr dann gemeinsam die beste Lösung für dich finden.
Viel Glück
Nein, so schnell geht das nicht..
man wird erstmal ein Gespräch mit deinen Eltern führen, Hilfe anbieten usw
das muss nicht sein, je nach dem was im Raum steht kommt auch eine sofortige Inobhutnahme in Betracht.
was wir nicht wissen, denn es ist nur sehr allgemein geschrieben
Du kommst sofort weg, aber Gespräche gibt es hinterher dann auch noch. Das Jugendamt MUSS mit Deinen Eltern sprechen (die müssen ja auch einverstanden sein, dass Du woanders wohnst, und Deine Sachen herausgeben), aber Du musst bei den Gesprächen nicht dabei sein. Nur wenn Du willst.
Ja. Sohn der Nachbarn: der hatte lediglich behauptet, der Vater hätte ihm eine Ohrfeige gegeben, er hatte allerdings eine Fürsprecherin (nicht Zeugin!) mit. Er konnte sofort in ein Heim ziehen, die Eltern wurden erst mal lediglich angerufen, ob sie einverstanden sind., Gespräche gab es natürlich hinterher mit den Eltern.
Blödsinn! Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Und wenn die Eltern bereit sind sich Hilfe zu suchen, dann kommt man normalerweise auch wieder zurück in die Familie.
Ja. Hatte so einen Fall miterlebt. Da hat das Jugendamt sich dazu entschieden, die zwei Kinder wieder zurück in die Familie zu bringen, da die Eltern kooperativbereit waren. Das Jugendamt kam zwar immer wieder zu der Familie nach Hause, aber es änderte sich nichts. Sobald der vom Jugendamt weg war, wurden die Beiden wieder geschlagen. Das hat mir ein Junge irgendwann anvertraut. So kam es dann dazu, das ich und mein Team es dem Jugendamt gemeldet haben. Es wurde nochmal mit den Eltern gesprochen, aber die Kinder kamen dann diesesmal für immer raus aus der Familie und ins Pflegeheim.
Ich habe aber jetzt mehr recherchiert und jmd hat das hier geschrieben das wenn ich zum Jugendamt gehe und sage das ich sofort in eine inobhutnahme kommen will und aufgarkeinen Fall Nachhause möchte sind sie dazu verpflichtet mich irgendwo anders unterzubringen stimmt das?
Ich kenne einen Fall, da hat das Kind lediglich behautet, der Vater hätte ihm eine Ohrfeige gegeben, das hatte allerdings eine Fürsprecherin (nicht Zeugin!) mit. Das Kind konnte sofort in ein Heim ziehen, die Eltern wurden erst mal lediglich angerufen, ob sie einverstanden sind., Gespräche gab es natürlich hinterher mit den Eltern.