Ausziehen mit 20 und im 2. Lehrjahr...Stress zu Hause mit Stiefvater

5 Antworten

Ich kann dich sehr gut verstehen und eines ist für mich klar: So kann es nicht weitergehen. Besonders verwirrt mich, dass du noch 50 € monatlich abgeben musst. Das ist auf jeden Fall nicht gerechtfertigt, dafür ist das Kindergeld da.

Eine Vergütung von 480 € ist sehr wenig. Viele Wohnungen (auch 1-2 Zimmerwohnungen) kosten ab die 300 € im Monat, meistens sogar mehr. Wenn du in einer Großstadt wohnst, können die Preise noch höher sein.

Es gibt drei Möglichkeiten, die ich dir ans Herz legen möchte:

1. In eine WG ziehen. Ich weiß, dass du das nicht möchtest, aber es ist ein Ort, wo die Miete meist noch erträglich ist und du mit Leuten wohnst. Jeder hat praktisch seinen eigenen Wohnraum, bis auf die Gemeinschaftsräume (z.B. Küche). Siehe es doch einmal positiv: So lernst du neue Leute kennen, die dich auch unterstützen.

2. Gespräch mit deinen Eltern: Sage es deiner Mutter und deinem Stiefvater ruhig einmal, wie du dich fühlst - am Besten in einem Vier-Augen-Gespräch. Ich weiß, dass so ein Gespräch nicht immer den Erfolg bringt, aber ein Versuch ist es allemal wert. Was hast du schließlich zu verlieren?

3. Information: Informieren dich am Besten einmal bei verschiedenen staatlichen Einrichtungen, ob du gewisse Unterstützungen bekommen würdest bzw. dir Unterstützungen vom Staat zustehen.

Das Wichtigste ist, dass du positv denkst. Ich bin mir sicher, dass du deine Ausbildung schaffen wirst.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen und wünsche dir einen schönen Ostermontag.

LG Markus

jassimllr 
Fragesteller
 06.04.2015, 16:47

Ja ich weiß, dass WG das Beste wäre, aber ich möchte das echt nur als letzte Notlösung... 4-Augen-Gespräch...Hab ich mehrmals schon versucht und ich musste mir immer wieder anhören was ich doch undankbar und eine böse Tochter bin... also nicht erfolgreich. Ja das werde ich wenn ich die Zeit dazu finde zwischen dem ständigen geputze. Danke dir auch

0
itsMarkus  06.04.2015, 16:49
@jassimllr

Ich bin froh, wenn ich ein bisschen helfen konnte. Ich kann dir ansonsten nur raten, dich bei bestimmten staatlichen Einrichtungen (z.B. Agentur für Arbeit) zu informieren, ob du ein Recht auf Zuschüsse hast, wenn du in eine Wohnung ziehst und wenn du ausziehst, kannst du bestimmt auch dein Kindergeld auf dein Konto überweisen bekommen.

LG Markus

1

Also ich habe es damals bei einer meiner Freundin mitbekommen. Die hat sich zu Hause auch überhaupt nicht mehr wohl gefühlt und wollte unbedingt zuhause raus. Nachdem sie sich dann mit dem Wohnungsamt in Verbindung gesetzt hat und dort die Umstände geschildert hat, verlangte das Amt von ihr eine schriftliche Erklärung der Mutter dass ein zusammenwohnen nicht mehr tragbar ist und die haben sie dann finanziell unterstützt, mit einer so genannten Sozialwohnung, die sie sich leisten konnte. Aber wahrscheinlich ist das in jedem Bundesland, in jeder Stadt wieder anders. Hast Du denn schon mal gegoogelt, ob es ein Wohnungsamt oder ähnliches in Deinem Wohnort gibt? Mit Deinem Freund zusammen ziehen wäre auch noch eine Möglichkeit?! Ansonsten wird dir keine Wahl ausser momentan eine Wg bleiben?! Du tust mir echt total Leid und ich hoffe dass ich Dir mit meiner Antwort helfen konnte.. Viel Kraft und viel Glück!!

jassimllr 
Fragesteller
 06.04.2015, 16:43

Ja ich hab auch schon an das Sozialamt gedacht...wegen Wohngeldzuschuss oder so. Naja wohne in Sachsen-Anhalt... da ist alles irgendwie mies, was Unterstützung vom Staat angeht. Mein Freund wohnt in Magdeburg selbst in einer vollbesetzten WG, da er auch nicht viel Bafög bekommt bei seinen Studium. Und ich wohne in Halle und kann hier auch nicht weg wegen meiner Ausbildung... und wenn ich Abends um 17 Uhr nach Hause komme und noch mehrere Stunden das Haus für die bewirtschaften muss komm ich nicht wirklich dazu, mich um irgendwas zu informieren und kümmern zu können, um da endlich wegzukommen... Aber danke für deine schnelle Antwort!

0
Princi87  28.04.2015, 19:38
@jassimllr

Konntest Du Dir mittlerweile Informationen dazu einholen?

0

ja, echt sch.... Situation aber wie willst du von 480 Euro ne Wohnung bezahlen  Ich denke du solltest so schnell wie möglich zum Amt gehen und dir zuschuss holen wie viel es sein kann kann ich dir leider nicht sagen, aber man muß eben den gürtel ziemlich eng schnallen und ich denke mit 20 steht dir dein Kindergeld  selber zu du musst nur schnell sein dir läuft die Zeit weg, jeder Tag zählt.. Zu deinem Freund kannst du nicht ziehen ? wenigstens zum Übergang bestimmt besser als zu Hause, was es ja offensichtlich nicht ist das Aschenputtel zu sein und deine Ausbildung zu verkac...

Am besten wäre es, du erkundigst Dich nach Einem Zimmer in einer WG, das ist auf jeden fall bezahlbarer. Auch, wenn Du das eigentlich nicht möchtest. Wie wäre es, wenn Du mit Deinem Freund zusammenziehst?  Das Kinde

rgeld steht Dir zu, wenn Du ausziehst. So kannst Du das beantragen:

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378319.pdf

Auch sind deine Eltern unterhaltspflichtig, solange Du in Ausbildung bist. Allerdings können Sie bestimmen, ob sie Dir Kost und Logis gewähren oder Dir finanziell unter die Arme greifen. Nur wenn die Erziehungsmethoden daheim als unangemessen betrachtet werden, können sie verpflichtet werden, dass sie Dir Geld zahlen. Wird also eher schwierig. 

Hi, wenn du ausziehst, dann kannst du das Kindergeld für dich beanspruchen bzw. deine Mutter muß dir Unterhalt von mind. der Höhe des Kindergeldes leisten.

Wenn jetzt deine Vergütung ein Netto-Betrag ist, hast du inkl. Kindergeld fast den Höchstbetrag für Einkommen beim BAB erreicht.

Warum würdest du kein BAB bekommen? 2.Ausbildung, schulische Ausbildung? Wenn schulische Ausbildung, dann Bafög beantragen.

BAB, nachfragen? Antrag stellen!

Nochmals zum Kindergeld: Besser wäre eine einvernehmliche Regelung mit den Eltern (Mutter) das sie das Kindergeld an dich zahlt. Ansonsten musst du einen Abzweigungsantrag stellen und der ganze Ablauf dauert. Allerdings wird dann wohl erstmal die Kindergeldzahlung eingestellt und ggf. nachgezahlt.