Kostgeld?

8 Antworten

Wenn er bei ihr unterm Dach mitwohnt, ist es doch das Mindeste, dass er sich auch an den Unkosten beteiligt. Wenn ihm also das Kindergeld zusteht, dann ja. Würde er bei dir wohnen, müsstest du ihn ja auch "füttern" und z.B. seine Wäsche waschen, was also für dich Kosten verursacht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mein "Lebensbuch" erweitert sich täglich durch Erfahrungen.

Wenn er sehr regelmäßig und häufig im Elternhaus seiner Partnerin ist/isst/schläft/Strom und Wasser verbraucht, dann wohnt er ja quasi dort. Und entsprechend hat die Mutter seiner Partnerin durchaus das Recht dazu eine Kostenbeteiligung zu verlangen.

Je nach Höhe des Kindergeldes das er bekommt, könnten er und die Mutter seiner Partnerin gemeinsam einen Betrag aushandeln der in etwa das deckt was er verbraucht. Oder aber, er reduziert seine Aufenthalte im Elternhaus seiner Partnerin und wohnt in erster Linie woanders. Nur dort würde die Miete sicherlich höher ausfallen (allerdings hätte er da entsprechend auch eher Ruhe oder aber andere Probleme mit anderen Mitbewohnern/ Vermietern).

Nope.

Entweder die Eltern oder das Kind direkt erhält das Kindergeld.

Welche Absprachen die Mutter seiner Freundin und er da haben, ist seine Sache und tangiert dich nicht. Zudem kennen wir die Wohnsituation von ihnen nicht.

Wenn dein Sohn bei der Mutter seiner Freundin wohnt, kann sie an Miete oder Kostgeld verlangen was sie will (im rechtlichen Rahmen natürlich), hat ja nix mit dem Kindergeld zu tun.

Absolut verständlich, dass sie möchte, dass er sich an den Kosten beteiligt. Nahrungsmittel sind ja nun auch nicht so billig.

Das Kindergeld steht grundsätzlich nicht ihm, sondern den Eltern bzw. der Mutter zu.