Könnte ich BAB beantragen?
Hey ,
ich (18)wohne gerade bei meinem Stiefvater und meiner Mutter mit ihren 2 kleinen Kindern. Ich komme mit meiner Mutter GARNICHT mehr klar . Ich hab vor umzuziehen und da ich nicht genug Geld von meiner Ausbildung für den Umzug in eine WG habe würde ich dann BAB beantragen und würde es auch bekommen da ich mich schon informiert habe. Nun ist das jetzt so dass mein Stiefvater auch schon viel Stress mit meiner Mutter hat und er selbst gesagt hat dass er die Scheidung will und aus ihrer Bz nichts mehr wird , meine Mutter möchte auch schon ausziehen. Da ich und mein Stiefvater ziemlich gut klarkommen (er ist wie der Vater den ich nie bei mir hatte ), sagte er mir dass er es nicht gut finden würde in eine wg jetzt zu ziehen da er Angst hat dass ich von meinem WEG abkomme und alles liegen lasse , er hat mir angeboten hier noch zu wohnen auch wenn meine Mutter dann auszieht , worauf ich echt glücklich war. Jetzt kommt meine Frage : Wenn meine Mutter ausgezogen ist und sie sich geschieden haben, ist er ja egt nichtmal mehr (auf Papier)mein Stiefvater oder ? Würde dass heißen ich könnte dann bei dem BAB Zettel eintragen dass ich bei ihm ein WG Zimmer habe , und dann BAB Geld bekommen würde oder nicht ?
3 Antworten
Solange du nicht adoptiert wurdest, könnte es dann auch in deiner betrieblichen Erstausbildung BAB - geben, deine Eltern und du dürfen nur nicht über der Grenze des Einkommens liegen, dafür kannst du dir aus dem Internet einen kostenlosen BAB - Rechner suchen und einen Mietvertrag bzw. Untermietvertrag musst du auch vorweisen können.
Wenn deine Mutter ausgezogen ist, dann solltest du dich in den Mietvertrag mit aufnehmen lassen oder einen Untermietvertrag machen.
BAB wirst du bekommen. Dabei wird dann auch gleich das Einkommen der Eltern geprüft. Rechtlich gesehen hast du mit deinem Stiefvater nichts zu tun, da er dir gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet ist.
Falls deine "echten" Eltern nicht genug Geld haben, könntest du tatsächlich in einer WG mit Stiefvater BAB bekommen.