Hey ich beschäftige mich momentan mit dem SGB 8 und habe paar fragen zu Paragraph 1:
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Juge
ndhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persön-
lichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechtsnach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern
und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und
unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl
schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und
ihre Familien sowie eine kinder- und familien freundliche Umwelt zu er-
halten oder zu schaffen.
Fragen: Wie sind Rechte und Pflichten hier auf die jungen Menschen bzw
die Kinder und ihre Eltern verteil?
Wer hat welche Rechte und wer hat welche Pflichten?
Hat hier überhaupt jeder Rechte und Pflichten?