3 Antworten
Wenn Anspruch besteht, sollte man diesen auch in Anspruch nehmen.
Selbst wenn unter 25 noch Kindergeld von derzeit 250 Euro dazu käme, wird das unter Umständen etwas eng, wenn man Miete, Nebenkosten, Heizung, Haushaltsstrom, Handy, Internet, Fahrkosten,, Kleidung, Essen usw.usw.zahlen muss.
Ohne Bafög - dann auch noch den Rundfunkbeitrag und deine Semestergebühren nicht zu vergessen.
Du musst einen Teil zurückzahlen, das bedeutet du hast ganz am Ende höchstwahrscheinlich Schulden. Auch wenn keine Zinsen anfallen so sind es Schulden.
Auf der einen Seite bekommst du ein Haufen Geld geschenkt.
Gib nur den Teil aus den du nicht zurückzahlen musst, damit du keine Schulden hast.
Man kann das Leben nie genau vorhersehen….man weis nie was passiert. Doch eins ist sicher, die Bank will immer ihr Geld zurück…
Das ist ist nur die halbe Wahrheit, man kann es nicht unendlich aufschieben..,nach 5 Jahre ist Schluss.
Da bist du nicht korrekt informiert. Die fünf Jahre beziehen sich auf den Beginn der Rückzahlung nach Ende der Regelstudienzeit. Solange muss man quasi gar nichts tun (außer seine Adresse melden, wenn sich diese ändern sollte) und auch noch nicht zurückzahlen. Ab da kann man sich dann bei niedrigem / keinem Einkommen freistellen lassen: https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-rueckzahlung/freistellung.php
Wenn man das 20 Jahre am Stück schafft bzw. dann noch etwas von den Schulden übrig ist, würden sie erlassen. Siehe hier:
https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-rueckzahlung/erlass-der-schulden.php
Euer Vergleich hinkt, denn der Staat fordert Rückzahlung – das bleibt eine Form von Verschuldung, auch wenn sie weicher geregelt ist als bei einer Bank. Zu sagen, man könne die Rückzahlung "20 Jahre aufschieben", klingt nett, aber in der Praxis müssen die meisten Studierenden zahlen. Nur eine Minderheit schafft es, sich dauerhaft freistellen zu lassen oder einen Erlass zu bekommen. Am Ende bleibt die Verantwortung, und die Schulden verschwinden nicht einfach, nur weil sie staatlich geregelt sind.
Es betrifft nur eine Minderheit, das ist richtig. Aber es ist doch auch beruhigend zu wissen, dass es im Falle von sehr wenig Einkommen (und es geht ja nur um das eigene Einkommen – der Ehepartner oder die Ehepartnerin darf beliebig viel verdienen, das spielt keine Rolle) tatsächlich die Möglichkeit des Erlasses gibt.
Würde kein Geld nehmen, wo ich einen Teil zurückzahlen müsste, wenn es ohne geht.
Hier ist es aber doch nicht der Bank, sondern der Staat. Wer kein oder (sehr) wenig Einkommen hat, muss auch nicht zurückzahlen und wenn dieser Zustand lange anhält, kann man die Schulden sogar erlassen bekommen. Ist also kein Vergleich mit einem Bankdarlehen.
https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-rueckzahlung/