Rechtlage und Nudismus
Wie gut kennt Ihr die Rechtslage zum Thema Nudismus? Es geht darum,ob Ihr wusst, dass man eine Straftat begeht , Ordnungswürdigkeit oder über die Konsequenzen überhaupt keine Gedanken machen muss?
8 Stimmen
3 Antworten
Weiss ich aber nicht zu viel
Öffentlicher Raum vs. Privates Gelände:
- Auf privatem Gelände (z.B. FKK-Strände, Saunen oder eigene Gärten) ist Nacktheit in der Regel erlaubt.
- In der freien Natur (z.B. Wäldern oder Seen) kann es erlaubt sein, aber es hängt stark von lokalen Regelungen ab.
⚖️ Öffentliche Ordnung und Belästigung:
- Wer nackt an Orten ist, an denen dies nicht erwartet oder üblich ist, kann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) belangt werden, wenn dies geeignet ist, andere zu belästigen.
- Es muss dabei aber jemand tatsächlich "belästigt" oder gestört sein. Nur "Anstoß nehmen" reicht oft nicht aus.
- In vielen Fällen fällt dies jedoch eher unter eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Ich bin gut vertraut mit Recht
Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das Kleidung vorschreibt.
An bestimmten Plätzen bekommst du einen Platzverweis, weil es als störend empfunden wird. z.B. vor Kindergärten, öffentlichen Toiletten, Nahverkehr etc.
Es ist aber keine strafbare Handlung!
Habe keine Ahnung .
Weiß kaum was darüber. Mache das draußen aber auch meistens nur an Orten wo man es darf
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hab einen Freund.
Paragraph 183 StGB bezieht sich auf Sexuelle Straftat und nicht nudistische Nackheit . Wenn dann 118 OWiG höchstens .