Rechtlage und Nudismus

Ich bin gut vertraut mit Recht 38%
Habe keine Ahnung . 38%
Weiss ich aber nicht zu viel 25%

8 Stimmen

3 Antworten

Weiss ich aber nicht zu viel

Öffentlicher Raum vs. Privates Gelände:

  • Auf privatem Gelände (z.B. FKK-Strände, Saunen oder eigene Gärten) ist Nacktheit in der Regel erlaubt.
  • In der freien Natur (z.B. Wäldern oder Seen) kann es erlaubt sein, aber es hängt stark von lokalen Regelungen ab.

⚖️ Öffentliche Ordnung und Belästigung:

  • Wer nackt an Orten ist, an denen dies nicht erwartet oder üblich ist, kann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) belangt werden, wenn dies geeignet ist, andere zu belästigen.
  • Es muss dabei aber jemand tatsächlich "belästigt" oder gestört sein. Nur "Anstoß nehmen" reicht oft nicht aus.
  • In vielen Fällen fällt dies jedoch eher unter eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

nat9123 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 05:01

Paragraph 183 StGB bezieht sich auf Sexuelle Straftat und nicht nudistische Nackheit . Wenn dann 118 OWiG höchstens .

Ich bin gut vertraut mit Recht

Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das Kleidung vorschreibt.

An bestimmten Plätzen bekommst du einen Platzverweis, weil es als störend empfunden wird. z.B. vor Kindergärten, öffentlichen Toiletten, Nahverkehr etc.

Es ist aber keine strafbare Handlung!

Habe keine Ahnung .

Weiß kaum was darüber. Mache das draußen aber auch meistens nur an Orten wo man es darf

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hab einen Freund.