Darf man im Dorf Lömbisch in RLP folgendes um 17.30 Uhr noch machen....
....Rasenmähen?
Würde ich nicht mehr so spät machen. Auch als Lömbischer nicht.
Gruß Tubaboy
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1 Antwort
https://www.mein-schoener-garten.de/service/gartenrecht/rasenmaehen-uhrzeiten-beachten-34606
Beim Einsatz von Rasenmähern ist auch § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu beachten. Demnach ist das Rasenmähen in Wohngebieten werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr erlaubt, an Sonn- und Feiertagen jedoch ganztägig verboten
https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/rheinland-pfalz-laermschutz-rasenmaehen-mittagszeit/
Desweiteren ist die Mittagsruhe zu achten.