Darf man im Dorf Lömbisch in RLP folgendes um 17.30 Uhr noch machen....

Keine Ahnung 40%
Doch 30%
Null Bock 20%
Nein. Keine weiteren Optionen hinzufügen 10%
Nicht 0%
Alternative 0%

10 Stimmen

1 Antwort

https://www.mein-schoener-garten.de/service/gartenrecht/rasenmaehen-uhrzeiten-beachten-34606

Beim Einsatz von Rasenmähern ist auch § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu beachten. Demnach ist das Rasenmähen in Wohngebieten werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr erlaubt, an Sonn- und Feiertagen jedoch ganztägig verboten

https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/rheinland-pfalz-laermschutz-rasenmaehen-mittagszeit/

Desweiteren ist die Mittagsruhe zu achten.