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Wer muß das Zangsgeld ans Finanzamt zahlen

Wir haben unsere Steuer 2012 aufgrund Steuerberaterwechsel erst Mitte Februar 2014 bei dem neuen Steuerberater abgegeben. Er hat für uns eine Verlängerungsfrist bis zum 30.04.2014 beantragt u. auch erhalten. Tatsächlich hat er unsere Unterlagen (3 kleine Firmen) erst Mai 2014 sich unsere Unterlagen angesehen. Es steht auch ausdrücklich auf den Rechnungen Bearbeitungszeit 23.05.-16.09.2014. Die letzten Meldungen ans Finanzamt gingen dann schließlich Mitte September, weil 1. das Vorjahr vom vorhergenden Steuerberater chaotisch abgegeben wurd 2. die Mitarbieitern vom Steuerberater nach unserem Endgespräch u. obwohl versprochen wurde die erste Woche Juli abzugeben, sich verletzte und bis heute im KRankenstand ist 3. die Chefin den Fall übernehmen musste u. erst nach ihrem Sommerurlaub endgültig, unsren Fall bearbeitet.

Das Finanzamt hat natürlich bereits im Juni Zwangsgeld für jeden Bescheid 200,00 Euro verlangt. Sprich insgesamt 800,00 Euro überwiesen. Zum damilgen Zeitpunkt, war ich noch der Meinung, dass ich nach Abgabe des Einkommensteuerbescheides, ich dieses wieder zurück erhalten. Ich habe ein FAX ans Steuerbüro gesendet, dass ich die Zahlung ans Finanzamt leiste, mit der Bitte dies zu Regeln, damit wir das Geld wieder zurück erhalten. Eine Woche nach Abgabe der Einkommensteuerklärung erhielt ich von der Steuerberaterin die Rechingung mit Bezahlung von 10 Tagen insgesamt belief sich der Betrag auf ca. 3700,00 Euro. Um erhlich zu sagen, habe ich diese bewußt auf Seite gelegt, da aufgrund der verspäteten Abgabe ich insgesamt 1080,00 Euro Verzugszinsen u. Zwangsgeld zahlen musste. Selbstverständlich kam genau nach 10 Tagen die erste Mahnung. Schließlihc habe die Rechnung begliechen u. mir die 800,00 Euro mit dem Vermerk zurück behalten, Unterlagen fehlen (Buchungsbelege mit Korrekturliste) u. insg. Verzugszinsen 1080,0 Euro. Gestern habe ich über dem Anwalt die REchnungseinforderung der Restzahlung sowie für eine neue Rechnung die für die Lohnabrechnung erhalten habe lediglich nicht eimal 10 Tage alt war. Sicherlich keinef feine Art bei Vorgehen dieses Steuerberaters. Vorallem wenn ich an dei Beratung denke war das ein Gespräch, war kein Beratungsgespräch u. dann musste sie weg, weil Sie einen Arzttermin mit der Tochter hatte. Anfragen per E-MAIL wie Sie dies oder das Handhaben würde nie eine Antwort erhalten. Bei Anfrufen wie weit bzw. Rückfragen in Bezug auf Steuerklärung 2012 kam meistens kein Feedback. Deshalb schickete ich meine Anfragen immer per FAX u. E-MAIL.

Ehrlich wir fühlen uns von dieser Frau verarscht. Meine Frage muß ich wirklich alleine für sämtliche Verzugszinsen u. Zwangsgeld ans Finanzamt als Kunde alleine tragen?

Vielen Dank für Eure HILFE

Finanzamt, Steuerberater, Verzugszinsen, Zwangsgeld
Vollstreckungsankündigung Finanzamt wg. verspäteter Abgabe EkSt-Erklärung

Hallo zusammen

ich habe meine EkSt-Erklärung 2011 erst Mitte Februar 2013 beim FA abgegeben. Zuvor habe ich seit Oktober 2012 auch 2 Aufforderungen zur Abgabe erhalten und immer um Fristverlängerung gebeten und auch erhalten. Dann kam eine Mahnung und auch die Ankündigung von Zwangsgeld und dass Vollsteckungsmaßnahmen eingeleitet werden, wenn ich es nicht bezahle. Mitte Februar habe ich die Erklärung abgegeben und habe nun vom FA eine Vollstreckungsankündigung für die 150€ erhalten. Mein Vorgang wurde wohl noch nicht bearbeitet. Ich weiß, ich weiß...ich hätte die auch früher abgeben können. Zumal ich, nachdem ich vor 9 Jahren ein Haus gebaut hatte und eine der beiden Wohnungen vermietet habe, jedes Jahr eine Erstattung von ca. 1500-1700€ habe. Auch für 2011 ist das so. Es klingt für mich nur absurd, dass ich dafür das mich mir meine zuviel gezahlte Steuer, noch nicht zurückgeholt habe auch noch mit 150€ Zwangsgeld belangt werde..... :-( Der Staat konnte immerhin ein ganzes Jahr damit "wirschaften" und dafür soll ich nun bestraft werden... Meine Frage nun: Soll ich die 150€ zahlen oder wäre das mit Abgabe der (wenn auch verspäteten) Steuererklärung hinfällig? Da ich jetzt auch noch 2 Wochen in Urlaub war, hab ich nur noch bis 18.3 Zeit, sonst --Pfändung. Wäre nett wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, vielen Dank.

Ciao Sylvia

Einkommenssteuer, Finanzamt, Zwangsgeld
Warum bekomme ich vom Finanzamt keine Antwort?

Im Januar wurde mir vom Finanzamt plötztlich das Konto gepfändet über 173,50 Euro. Im nachhinein habe ich dann heraus gefunden, dass es sich um ein Zwangsgeld (150 Euro) wegen nicht eingereichter Steuererklärung über mein damaliges Gewerbe (Freie Mitarbeiterin im Marketing) handelte. Ich habe dem Finanazamt einen Brief geschrieben dass ich nicht mehr als freie Mitarbeiterin tätig bin und auch im Jahr 2011 keinerlei Einkünfte hatte. Inzwischen habe ich jetzt auch das Gewerbe abgemeldet um diese Scherereein in Zukunft zu vermeiden. Ich habe dann dem Finanzamt noch einen zweiten Brief geschrieben mit einer Gewerbe-Steuerklärung wo ich überall 0 Euro eingetragen habe, weil ich ja nichts anzugeben hatte. Nur bekomme ich daraufhin überhaupt keine Antwort oder Reaktion mehr vom Finanzamt. Ich hatte auch nochmals mit der Firma gesprochen für der ich als Freie Mitarbeiterin tätig war und der Auftraggeber sagte mir dazu, dass normalerweise dem Finanzamt ein Zweizeiler genügen würde, dass ich keine Einkünfte mehr aus der Tätigkeit beziehe und dass ich die 150 Euro zurück bekommen werde. Aber wie gesagt es tut sich nichts und telefonisch gibt man mir in dieser Hinsicht keinerlei Auskünfte bei dem zuständigen Finanzamt. Ist es Überhaupt sicher, dass ich meine 150 Euro wieder zurück bekomme oder kann ich das Geld abschreiben?

Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Zwangsgeld

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