Verwandte Themen

Betriebliches Sterbegeld - gehört es zur Erbmasse oder nicht?

Mein Vater ist völlig unerwartet gestorben. Sein Arbeitgeber ( Bistum Münster ) stellt ein sogenanntes Sterbegeld bereit. Dies wird nach § 23,3 TVöD ausgezahlt. Mein Bruder hat sich nach dem Tod des Vaters das Geld auszahlen lassen um die Beerdigung zu sichern. Hierzu muss gesagt werden: Mein Vater hat ein Testament verfasst, nachdem seine Lebensgefährtin Alleinerbin ist.Das Bistum Münster hat meinen Bruder nach der Steuerkarte gefragt, der hat seine Karte dann abgegeben und das Geld erhalten. Wir sind alle erstmal nach dem Tod neben der Spur gelaufen und haben brav die Kosten selbst übernommen. Die Erbin selbst hat nichts bezahlt.Die Beerdigungskosten belaufen sich auf 7200,-€. Jetzt habe ich überlegt, ob diese Kosten überhaupt von uns getragen werden müssen, da wir ja keine Erben sind.

Die Hauptfrage ist: Gehört das Sterbegeld in die Erbmasse oder nicht? Wenn nicht, müssten wir das Geld von der Erbin einfordern, die stellt sich aber quer, der Anwalt von Ihr, mit dem ich gerade telefonierte tut so, als kenne er diese Sterbegeldreglung gar nicht. Dabei ist er Notar und Fachanwalt für Erbrecht. Bei jeder Erbfrage ( auch nach Pflichtteilen ) wird von der Gegenseite immer auf Zeit gespielt, hier denke ich auch. Daher möchte ich etwas Druck ausüben, muss natürlich wissen, ob uns die Rückerstattung der Beerdigungskosten zusteht und das Sterbegeld wirklich nur uns Kindern gehört.

Erbrecht, Sterbegeld, Erbmasse
Es geht um das Angespartes Geld für Beerdigung sicher vor Pflegeheim. Kann jemand helfen?

Hallo,

Ich suche nach Antworten zu folgendem Thema:

Meine Mutter ist inzwischen 74 Jahre alt. Da sie uns Kinder (2) einmal finanziell nicht zur Last fallen will, hat sie vorsorglich schon heute Geld für ihre Beerdigung angelegt. Leider weiss ich momentan nicht 100% genau, wie und was sie alles angelegt hat. Was ich aber weiß ist, dass sie zumindest einen Teil in einem Investmentfont angelegt hat und teilweise sind auch Lebensversicherungen da. Ich glaube sogar, von einer Agentur 2 oder 3 Stück (warum auch immer). Jedenfalls, sollte sie plötzlich sterben, wäre soweit alles geregelt und man könnte die Beerdigung bezahlen. Aber wie sähe es aus, falls sie einmal ein Pflegefall werden würde und es auf Dauer unmöglich wäre, sie selbst zu pflegen? Meine Meinung ist, dass es dem Amt egal ist für was sie das Geld angelegt hat und sie zuerst einmal fast alle Finanzen einziehen würde, weil für die das kein Sterbegeld ist sondern einfach nur verfügbares Kapital fürs Pflegeheim.Meine Mutter ist in diesen Dingen leider ziemlich naiv. Sie denkt, dass es genügt, zur Bank zu gehen, dort zu sagen, dass sie für ihre Beerdigung Geld anlegen will und Gott und die Welt hat dann das zu akzeptieren und das Geld wäre somit auf der sicheren Seite.

Was wäre eine sinnvolle Alternative?

Schon mal herzlichen Dank für Eure Hilfe

Sterbegeld, Altersvorsorge, Beerdigung

Meistgelesene Fragen zum Thema Sterbegeld