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Wer nennt mir die genauen Maße des Baufensters unseres Grundstücks?

In einem anderen Beitrag hatte ich ja schon geschrieben, dass wir einen Anbau an unser Haus plane. Doch im Vorfeld muss natürlich klar sein wie viel Platz wir noch zum Bauen haben. Der Bebauungsplan ist etwa 35 Jahre alt und wurde etliche Male verändert. Auch die Grundstückszuschnitte sind heute ganz anders als ursprünglich geplant. Im Ursprungsplan hätten wir 8 m zur Straße Abstand halten müssen. Doch die Straße verläuft heute ganz anders als ursprünglich und es gab auch etliche andere Veränderungen, wie z.b. der parallele Verlauf zur nördlichen Grundstücksgrenze und nicht wie ursprünglich geplant, dass die Baugrenze parallel zur südlichen Grundstücksgrenze verläuft.

Das Kreisbauamt kann mir keine genaue Auskunft über die Grundstücksgrenzen und deren Abstand zum Baufenster nennen, verweist auf die Stadt als zuständige Behörde für den Bebauungsplan.

Die Stadt wiederum sagt, dass man das nicht so genau sagen könnte und es gemessen werden müsste. Bei Nachfragen was damit gemeint sei wurden die Antworten immer schwammiger und weit weg von aufklärend, sodass ich immer noch nicht mehr weiß.

Bevor ich einen Architekten beauftrage um eine Bauvoranfrage zu stellen möchte ich natürlich wissen ob das Baufenster überhaupt noch für diesen Anbau ausreicht. Ansonsten hätte ich Kosten die ich mir gut sparen könnte, wenn ohnehin klar wäre dass der Platz innerhalb des baufensters nicht ausreicht.

Wer könnte mir denn hier wohl Auskunft geben?

Hausbau, Architektur, Bauamt, Baurecht, Baugrundstück, Grenzabstand
Anbau an mein Haus: muss ich bei Überbau den Weiterbau tolerieren?

Bei einem Direktanbau an mein Reihenhaus hat der Nachbar, ein Investor, die Grenzen an der Vorderseite wie auch an der Rückseite überschritten, an der Straßenseite mit einem Vorsprung von 6 cm und in der Breite mit 2 cm über meine Hauswand gebaut, (über die gesamte Haushöhe) und dadurch auch mein Grundstück verkleinert, obwohl bündiger Anbau genehmigt war.

Auf der Gartenseite liegt die Dämmplatte seines Vorsprungs (1 Meter) genau auf der Grenze, und ein Blech liegt mit 8 cm auf meiner Hauswand auf und verlängert den Vorsprung zudem auf 1,08 Meter. Über dem Blech hat er meine Hauswand beschädigt und mit Silikon auszubessern versucht (siehe Bilder). Alles ohne Mitteilung an mich.

Obwohl die grüne Dämmplatte direkt an der Grenze liegt, will er noch Putz und Verblendung mit ca. 5-6 cm Dicke auftragen. Dadurch würde dann über die gesamte Fläche des 1 Meter langen und ca. 2 Meter hohen Vorsprungs ein Überbau von 5-6 cm auf meinem Grundstück (meiner Terrasse) entstehen und diese verkleinern und zusätzlich verschatten (Putzschichten an Seitenwand vom Vorsprung siehe Bilder).

Weil er mich komplett ignoriert, habe ich einen Anwalt f. Baurecht eingeschaltet. Dessen Frage nach Rückbau blieb ohne plausible Antwort.

Der Anwalt des Investors bestreitet sowohl den Überbau an der Vorderseite, trotz sichtbarer Überlagerung meiner Hauswand, sagt bezüglich des 8-cm-breiten und 6-cm-hohen Blechüberstands, dieser sei "geringfügig und technisch nicht anders möglich" und er fordert weiterhin, dass ich das Verputzen der Dämmplatten dulde, das dann einen Überbau von 5-6 cm auf meinem Grundstück bzw. auf meiner Terrasse bedeuten würde, mit zusätzlicher Verschattung und Verkleinerung meiner Terrassenfläche.

Zu meinem großen Unverständnis sagt mein Anwalt, ich solle das Verputzen tolerieren, obwohl deutlich sichtbar ist, dass überhaupt kein Platz für Putz ist ohne erhebliche Grenzüberschreitung. Ich solle das Betreten meiner Terrasse zum Verputzen dulden. Den Rückbau von Überbauten könnte ich danach einklagen!

Damit würde ich doch indirekt auch das weitere Überbauen billigen und mir somit selbst schaden. Ich denke, dass zuerst die bisher erfolgten Überbauten zurückzubauen sind, anstatt deren Bagatellisierung hinzunehmen.

Denn wenn erst einmal Tatsachen geschaffen wurden, werden diese danach bagatellisiert und unter Berufung auf angebliche Kleinigkeiten dauerhaft bleiben, zumal schon jetzt klar sichtbare Überbauten einfach bestritten werden. Sicher auch in der Hoffnung, das ich als Privatperson eher aufgebe als der Investor.

Ärgerlich, dass ich jetzt sogar gegen meinen eigenen Anwalt kämpfen muss. Seinen Vorschlag kann ich nicht nachvollziehen. Ich erwäge Anwaltswechsel zur Schadensbegrenzung. Aber das könnte vlt. der Gegner ausnutzen. Außerdem kenne ich keinen streitbaren Fachanwalt.

Das Bauamt hilft mir nicht als Einzelperson (berät hier sogar offiziell nur Bauherren!). Wer weiß Rat? Anwaltsempfehlung (gerne ggf. an meine persönl. e-mail)?

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Hausbau, Architektur, Baurecht

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