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Entscheidung der Eigentümerversammlung zum Nachteil?

Guten Morgen,
Es wurde in der Eigentümerversammlung beschlossen das die Besitzer der Parkflächen im Hof an der Frontscheibe des Fahrzeuges einen Parkausweis tragen müssen um unberechtigte Parkende Fahrzeuge zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Reglung wird durch eine Beauftragte Firma überprüft. Manche Stellplätze wurden von der Hausverwaltung vermietet und manche gehören den Eigentümern. Wir sind die Eigentümer die bereits vor diesem Beschluss 2 Parkplätze besaßen. Ich habe Pro Parkplatz einen Parkausweis erhalten. Auf einem Parkplatz parke ich mein Fahrzeug und auf dem zweiten Parken meine Söhne die mich besuchen.

Ich hab die Hausverwaltung angerufen und denen gesagt das ich pro Parkplatz einen weiteren Parkausweis haben möchte. Telefonisch wurde mir zugesagt das ich in der nächsten Woche welche bekomme. Inzwischen sind 4 Wochen vergangen meine Anrufe werden nicht entgegen genommen und die Emails bezüglich dieser Thematik werden ignoriert.

Nun wollte ich erfahren ob ich diese Entscheidung der Eigentümerversammlung anfechten kann da es sich negativ auf mein Eigentum auswirkt. Zum einen muss ich im vergleich zu vorher einen Parkausweis befestigen an meinem Fahrzeug befestigen und zum anderen müssen meine Söhne die auf meinen Eigentum parken ständig die Parkausweise austauschen.
Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfreichen antworten.

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Möchte meine Frau heiraten! Ehefrau mit ins Grundbuch eintragen?

Guten Tag,

möchte meine Freundin heiraten. Habe mir vor 4 Jahren ein Haus auf Kredit gekauft,dass ich günstig bekommen habe. Das Haus wird jetzt rund das doppelte vom Einkaufswert erzielen. Habe seit der Zeit rund 50000Eruro ins Haus "allein" reingesteckt(Dach neu,komplett Sanierung,Badezimmer,Leitungen,Garten,usw). Meine Freundin ist vor 2 Jahren bei mir eingezogen und steuert monatlich eine Miet-Abgabe inclusive Nebenkosten bei(Sie hat geringere Abgaben als vorher in Mietswohnung und lebt dabei noch im großem Haus). Was uns beiden zu Gute kommt. Jetzt zu meinen Fragen: - Wenn ich meine Freundin heirate,macht es Sinn sie zu 50/50 ins Grundbuch mit einzutragen? -oder soll ein 30/70 Eintrag in Grundbuch her,da Haus vom Wert gestiegen ist und ich auch jede Menge Geld einbezahlt habe. - oder soll ich sie gar nicht erst eingetragen werden ins Grundbuch? und wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen ist ,nach der Eheschließung Sie mietfrei wohnen lassen? Möchte mit meiner zukünftigen Frau fair umgehen und ihr auch das Gefühl vermitteln für Sie da zu sein und als "Wir" die Zukunft gemeinsam zu meistern. Aber es kann ja immer ,auch wenn die Liebe noch so Groß ist, zu einer Trennung kommen. Möchte aber sehr ungern im Falle eines Falles Haus verkaufen. Haus war und ist mein Herzblut, wo ich viel Arbeit rein gesteckt habe. Wie soll ich handeln und argumentieren?

Danke für eure Antworten

Hochzeit, grundbucheintragung

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