Frühwarnung ohne negativer Notengefahr?
Hallo liebe Community.
Ich habe heute eine Abs. 3 Frühwarnung in Mathe erhalten. (Dies ist keine Frühwarnung über ein voraussichtliches Nicht Genügend, sondern eine Mitteilung von grober Leistungsverschlechterung)
Diese ist für mich allerdings nicht ganz klar.
Ich habe auf die 1. SA ein Genügend, meine Mitarbeit und Hausübungen sind soweit in Ordnung, das ich nach der 1. SA noch immer auf einem Genügend stehe.
Nach der 2. SA, auf die ich ein Nicht Genügend habe, bekam ich dann diese Frühwarnung. Habe natürlich sofort nach meiner Semesternote gefragt - immer noch ein Genügend.
Da ein Genügend in Österreich noch positiv ist und eine Leistungsverschlechterung von Genügend auf Genügend sehr absurd klingt, wollte ich fragen ob diese Frühwarnung laut § 19 SchUG Abs. 3 berechtigt ist.
Da meine Eltern dabei etwas falsch verstehen werden, würde ich es gerne vermeiden Ihnen diese zu zeigen, noch dazu klingt und ist die Frühwarnung wahrscheinlich auch völlig absurd.
Danke im Voraus!