Ich erhielt endlich den Arbeitsvertrag für die neue Arbeitsstelle. Es ist ein öffentlicher Arbeitgeber. Neben den erweiterten Führungszeugnis, den Nachweis einer Masernschutzimpfung und anderen Dokumenten muss ich eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen.
Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, aber eine französische Geburtsurkunde, da ich in einem französischsprachigen Land geboren wurde. Muss ich diese Geburtsurkunde übersetzen lassen? Ich habe einmal gelesen, dass Dokumente von manchen europäischen Sprachen nicht übersetzt werden müssen (z.B. englisch, spanisch) Gilt das auch für französisch?