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Rohrverstopfung durch feuchtes Toilettenpapier, wer haftet dafür?

Hallo liebe Community,

ich hatte gestern eine Rohrverstopfung im Bereich der Badewanne sowie im WC. Pümpel, Druckluft, chemische Mittel haben nicht mehr geholfen, sodass ich den Vermieter verständigt habe. Dieser wandte sich an einen befreundeten Handwerker, der aber mit einer Spirale auch nichts bewirken konnte. Zu dieser Zeit befand ich mich in der Arbeit. Als ich anrief und nachfragte, wie es nun aussieht meinte der Vermieter er habe jetzt eine Firma diesbezüglich konsultieren müssen. Nun wird mir unterstellt, dass ich der Verursacher der Verstopfung sei und die Kosten der Reinigung zu tragen habe. Angeblich ist die Verstopfung durch die Verwendung von "feuchtem Toilettenpapier" zurück zu führen. Auf der Verpackung steht aber ausdrücklich, dass man diese über die Toilette entsorgen kann, wenn man nicht mehr als max. 3 Tücher pro Spülgang verwendet. Ich nehme i.d.R. nur 1 Tuch. Nun ist es so, dass mein Bruder eine Sanitär-Firma hat und die Reinigung kostenfrei durchführen hätte können. Meine Pflicht als Mieter ist es aber, den Vermieter sofort in Kenntnis zu setzen. Kann nun der Vermieter mir die Kosten in Rechnung stellen, ohne dass er mich vorher gefragt hat eine externe Firma zu beauftragen? Das Haus ist mind. 30 Jahre alt, demensprechend sind die Rohre ohnehin schon sehr alt und vorbelastet. Der Vermieter ist ein alter verbitterter Mann, der jeden Cent umdreht und spart wo es geht. Ich wohne dort seit 2,5 Jahren und habe noch nicht einmal einen Telefonanschluss, u.a. Schimmel im Fensterbereich da die Fenster nicht dicht sind und nun will er mir auch noch die Reinigung seiner alten Rohre in Rechnung stehen. Welche Möglichkeiten habe ich nun? Greift hierbei nicht evtl. eine Versicherung? Hausrat oder Gebäudeversicherung des Vermieters? Ich danke euch im Voraus!

Mietrecht, Rohrverstopfung

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