Vollkommen richtig

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Der Hinterbliebene bekommt weiter seine Rente. Vom Verstorbenen erhält er 55% oder 60% der Rente. Allerdings kommt es auf die Höhe der eigenen Rente an. Der Hinterbliebene hat einen Freibetrag von ca. 745 Euro. Liegt die eigene Rente darüber, muss er sich von der Differenz 40% anrechnen lassen.

Rechenbeispiel: Hinterbliebener hat Bruttorente 985 Euro. Minus 745 Euro Freibetrag. Ergibt anrechenbaren Betrag von 240Euro. Davon 40% ergibt 96 Euro. Die werden von der Hinterbliebenen Rente abgezogen.

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Austreten ist einfach: Zum zuständigem Amtsgericht und abmelden. De#en Abmeldeschein beim Finanzamt abgeben.

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Für Urlauber wird das Deutsche Handy nicht gesperrt. Erst nach ca. 3-4 Wochen. Die Simkarten sind in der Türkei billig.

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In der Türkei kannst Du Betten und Möbel kaufen wovon Du in Deutschland nur träumen kannst und das für wenig Geld.

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Alle Orte sind schön. Das ist eine Frage des Geldbeutels. In Bezug auf Hotels gibt es nichts besseres als die Türkei. Auch der Service und die Freundlichkeit sind viel besser.

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Das geht. Aber Sie müssen erstmals das Auto verzollen. Danach müssen Sie auf einer Bank den derzeitigen Wert vom Auto zinslos hinterlegen. Verkaufen Sie das Auto in der Türkei bekommen Sie das Geld zurück. Dürfen aber das Auto keinem türkischen Staatsangehörigen verkaufen. Lohnt nur, wenn genügend Bargeld vorhanden. Neue Autos in der Türkei sind sehr teuer. Noch teurer sind Gebrauchte im Verhältnis zum Alter,Zustand, gef. KM usw. Da bezahlt man für ein 10 bis 15 Jahre altes Auto gut und gerne über 5000 Euro und mehr.

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Wenn Ihre Freundin ein Festnetzanschluss in der Türkei hat, empfehle ich Ihnen VoipStund auf dem Laptop oder die App des Smartphones herunterzuladen. Mit VoipStunt können Sie fast kostenlos unbegrenzt in der Türkei auf das Festnetztelefon anrufen. Nach dem Download registrieren, dann 10 Euro einzahlen. Dann haben Sie 3 Monate Anrufe frei. Nach den 3 Monaten können Sie dann Ihre 10 Euro abtelefonieren. Die Minute für 1,5 Cent. Danach wieder 10 Euro aufladen, wieder 3 Monate freies telefonieren. Wiederholt sich immer so weiter. Vom Laptop aufs Handy nach Deutschland aus der Türkei zahle ich 20 Cent die Minute.

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Klar dürfen Sie hinzuverdienen. Soviel Sie wollen. Verdienen Sie aber mehr als ca. 15000 Euro Brutto im Jahr müssen Sie nach einer bestimmten Formel einen anrechenbaren Betrag von der Witwenrente abziehen. Wie dies berechnet wird habe ich in einer anderen Frage beantwortet.

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Unser Staat achtet sehr darauf, dass Arbeiter und Rentner bis ans Lebensende immer schöne Abzüge haben. Oder sollen Sie es von den Millionären holen? Immer schön weiter die etablierten Parteien wählen!

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Sie berechnen zuerst Ihren Jahresbruttolohn mit Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld usw. Dann teilen Sie diesen durch 12 und haben den Bruttomonatslohn.Von diesem dürfen Sie 40% Soz. Versicherung abziehen.Das ergibt dann den anrechenbaren Nettolohn. Sie haben einen Freibetrag von 743 Euro. Diesen Freibetrag ziehen Sie vom anrechenbarem Nettolohn ab. Von dem Rest müssen Sie sich 40% anrechnen lassen. Das heisst: Wenn diese 40% höher sind als die 55% oder 60% Rente die Sie zu gute haben vom verstorbenen Ehegatten erhalten Sie keine Witwenrente mehr. Ist der Betrag niedriger müssen Sie trotzdem diesen Betrag von der Witwenrente abziehen. Dann ist dies der Betrag von der Rente des Ehemannes. Verheiratet vor 2002 erhält die Witwe 60% der Rente des Verstobenen. Nach 2002 nur noch 55%. Rechnung; Monatslohn: 2500 Euro - 40% ergibt anrechenbaren Nettohn 1500 Euro - Freibetrag 743 Euro ergibt 757 Euro davon 40% ergibt dann 302 Euro. Und diese 302 Euro wird der Witwenrente angerechnet. Hatte Ihr Mann eine Bruttorente von 1000 Euro erhalten Sie eine Witwenrente von 600 Euro. Von den 600 Euro ziehen den anrechenbaren Betrag von 302 Euro ab. Dann ist die Witwenrente 298 Euro.

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Was wollen Sie denn aus der Rentenkasse, wenn Sie noch nichts eingezahlt haben?

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Das ganze Gerede unserer Politiker über die Rente, ist doch nur dazu gedacht, den Arbeiter und Rentner auf Ihre Armut im Alter vorzubereiten. Am meisten regen sich die Leute auf, welche selbst nie etwas in die Rentenkasse einbezahlt oder einzahlen werden. Dabei heisst es doch schön: Alle Menschen sind gleich. Das bedeutet für mich, das auch Beamte, Millionäre und Selbstständige in die Sozialkassen zahlen. Aber es gibt Menschen, die sind gleicher. Siehe das "Schweizer Rentenmodell" Da zahlen alle ein. Aber unsere Politiker wollen davon nichts wissen.

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Ganz klar: Sie behalten Ihre Rentenpunkte der Scheidung.

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Die blaue Karte ist die Aufenthaltsgenehmigung und hat mit mit Deinen Rechten nichts zu tun.

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Das ist eine gute Idee von Ihnen. Auf jeden Fall erhalten Sie eine höhere Pension ohne je einen Cent dafür gezahlt zu haben, als ein Rentner der sein Leben lang in die Rentenversicherung gezahlt hat.

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