Auch alle Fälle ansprechen, denn das geht nicht. Seine Manieren brauchst du nicht zu akzeptieren. Das wäre bei mir auch nicht der Fall, Wenn er das nicht verträgt, dann hat er Pech.
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Also einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es nicht.
Das musst du mit deiner Firma regeln. Die kann aber auch abgelehnt werden.
Bei mir in der Firma ist das so, dass ich bei einem wichtigen Termin mal in die Minusstunden gehen kann. Das muss ich aber im nächsten Quartal ausgleichen.
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Ja, natürlich kannst du deinen Bruder als Trauzeugen auswählen.
Dagegen spricht nichts. Das ist deine Entscheidung und auch der Bräutigam sollte damit einverstanden sein.
Es ist eure Hochzeit und du kannst entscheiden, wer als Trauzeuge auftreten soll.
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