Also eine anerkannte „Seerechtstrauung“ gibt es tatsächlich nicht. Jedoch ist es - auch für deutsche Staatsbürger - durchaus möglich, durch einen Kapitän in internationalen Gewässern rechtsgültig getraut zu werden. Allerdings nur unter der Voraussetzung, daß das Recht des Landes unter dessen Flagge das Schiff fährt, dieses Kapitänsprivileg unterstützt, (Deutschland tut dieses nicht) und das Paar die für eine Eheschließung geltenden Bedingungen eben diesen flaggengebenden Landes erfüllt. Die Nationalität des Kapitäns ist hierfür ohne Belang. Wer also auf einem Schiff heiraten möchte, sollte sich vorher über die entsprechenden Gesetze und Verordnungen des flaggengebenden Landes informieren. Der für die Trauung nötige bürokratische Aufwand kann – je nach Land – geringer oder auch deutlich höher sein als in Deutschland. Außerdem kann die nachträgliche Anerkennung in Deutschland versagt werden, wenn der Ehe in Deutschland schwere Gründe entgegenstehen (z.B. Blutsverwandtschaft 2. Grades). Dieses gilt auch dann, wenn eine solche Ehe nach dem Recht des flaggengebenden Landes erlaubt sein sollte.
Es gibt bzw. gab' auch die Möglichkeit auf einigen unter deutscher Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen rechtskräftig zu heiraten, jedoch handelte es sich hier insofern um Sonderfälle, als daß die Kapitäne gleichzeitig als Standesbeamte bei einem deutschen Standesamt zugelassen waren. Streng genommen waren dieses also keine Kapitänstrauungen und konnten – im Gegensatz zu echten Kapitänstrauungen - auch innerhalb von deutschen Gewässern durchgeführt werden. Derzeit gibt es aber meines Wissens auf keinem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff einen Kapitän mit Zulassung als Standesbeamter mehr. Die meisten Kreuzfahrtschiffe fahren aber ohnehin unter anderen Flaggen, so daß es durchaus Chancen gibt. Einige Reedereien bieten sogar ganz offiziell Trau(m)kreuzfahrten an.