Buchhalter Nötzli...
Aber sicher, die Überholen Deutschland....
Auf keinen Fall, da fehlt manches...
Die Glaskugel weiss wohl besser Bescheid
Oder
Wie ist der Wechselkurs Euro-Thaibath in einem Jahr?
Wichtigste Stakeholder sind Lieferanten, Kunden und die Angestellen.
Auswirkungen:
Angestellte: Arbeitslosigkeit inkl. E. Verluste der Lohnzahlungen und übrigen Arbeitgeberleistungen wie Rentenversicherung, Geschäftsauto, Wohnung, falls vom AG grstellt etc.
Kunden: Müssen neuen Lieferanten suchen, ev. auf Ersatzprodukte ausweichen oder auch Produktion einstellen etc.
Lieferanten: Absatz fehlt, ev. sogar Aufgabe des Geschäftes,falls Konkursit wichtigster Abnehmer war, Verluste, falls offene Rechnungen etc.
Übrige:
Staat: Steuerausfälle durch Konkursit, aber auch der Arbeitnehmer, Verlust von Arbeitsplätzen in der Kommune etc.
Vereine: Weniger Mitglieder, falls AN wegziehen, Sponsoren und Werbegelder etc
Etc etc.
Du hast jemandem etwas verkauft, also ist jemand ein Debitor.
Du hast jemandem Geld geliehen, also ist jemand ein Aktivdarlehen.
Aus welchen Gründen auch immer sagst Du nun dem Debitor, er muss nicht so schnell bezahlen, ich geb Dir Deine Schuld als Darlehen. Also wandelst Du den Debitor in einAktivdarlehen um. In beden Fällen schuldet er Dir.
Vorschlag: erstelle Rechnungsnummern nach dem Prinzip <Jahr><System><eigentliche Nummer> .
Also ist 18100001 die erste Rechnung aus dem ERP und 18200001 die erste Rechnung aus dem Shop-System.
Bei der eigentlichen Nummer die erwartete Anzahl Rechnungen pro Jahr abschätzen, grosszügig aufrunden und für beide Systeme die gleiche Nummernlänge verwenden. Erwartest du z. B. 12,000 Rechnungen machst du 100,000 und machst die Rechnungsnummern 9-stellig also 181000001 etc.
Für Computer ist es problemlos, nach den hintersten 6 Zahlen zu sortieren und du hast eineindeutige Rechnungsnjmmern, welche auch das Finanzamt und die Prüfer befriedigen.
Die Einreisebestimmungen für Thailand verlangen den Nachweis von mind. 20,000 Baht. (Entspicht ca. 500 Euro). In Einzelfällen wird dies kontrolliert.
Als Grund dafür wird angegeben, dass Touristen nicht schwarz arbeiten oder betteln.
Dass eine Aktie ein Wertpapier ist,wurde bereits erläutert.
Besitzt die Firma, resp. das Unternehmen Aktien, können diese sowohl auf einem oder mehreren Aktivkonti, wie auch auf einem Passivkonto sein.
Auf einem Aktivkonto im Umlaufvermögen werden Aktien verbucht, welche der mehr oder weniger kurzfristigen Geldanlage dienen. Beispiel: Die Firma hat viel Geld auf der Bank, welches siein drer näxhsten Zei nicht braucht. Statt Negativuinsen zu bezahlen, kauft sie gut handelbare Aktien oder Anteile an Aktienfonds...
Im langfristigen Anlagevermögen werden Aktien gebucht, welche das Ziel haben, die Firma, deren Aktien ich kaufe, zu übernehmen, mich mehrheitlich oder anteilsmässig zu beteiligen oder ich einen bestimmten Einfluss ausüben will. Bespiel: Aktien eines Mitbewerbers, den ich übernehmen will, Aktien einer omplementären Firma, welche mein Angebot ergänzen könnte, Aktien von für mich wichtigen Zulieferfirmen oder Abnehmerfirmen ( wenn ich z b Küchenmaschinen produziere, ist der Blechlieferant eine wichtige Zulieferfirma, bei welcher es gut ist, wenn ich mitreden kann und gewisse Detailshandelsgeschäft sind wichtig fpr den Absatz. Da will ich nicht, dass die mich aus dem Sortiment werfen, daher Mitbestimmung.)
Auf der Passivseite im Eigenkapital werden Aktien des eigenen Unternehmens gebucht. Eigen Aktien halte ich als Firma aus diversen Gründen:
- In der Besoldung von Managern ist als Bonus Aktien der Unternehmung vorgesehen ( resp. ganz Banal für Mitarbeiterbeteiligungen.
- jemand verkaufte an der Börse viele Aktien meines Unternehmens, es gab jedoch zuwenig Käufrr. Also habe ich den Kurs gestützt und selber meine Aktien gekauft
- Für einen Aktietausch zur Übernahme oder Fusion mit einer Firma habe ich eigene Aktien auf Vorrat.
Auf der Passivseite im Eigenkapital werden diese Aktien gebucht, da diese Aktien anteilsmässig den übrigen Aktionären gehören ( wie das EK auch). Bei einer Liquidation der Firma kann ja nicht die Firma wieder mit Geld ausgestattet werden, sinern dieses fliesst wiederum an die Aktionäre.
Von Nichts bis Alles
Dies hängt von der Grösse der Unternehmung und von den Wünschen des/der Eigentümers ab. In gewissen Grosskonzernen wird voll konsolidert mit fast allen Abschlussarbeiten wie beim Jahresabschluss in anderen Grosskonzernen wird dies nur quartalsweise gemacht. In einzelnen KMU's wird nichts gemacht, in anderen ein voller Abschluss. Nzelne Firmen nutzen das Monatsende für die Debitoren-Kreditorenkontrolle andere machen die kontinuierlich.
Für das Monatsende ist zumindest in der CH nichts vorgeschrieben, die Umsatzsteuern werden quartalsweise abgerechnet.
Also bleibt nichts anderes übrig, als den Chef resp. Inhaber zu fragen resp. das Buchhaltungsmanual der Firma zu konsultieren.
Kassendifferenzen kommen jeden Tag in jedem Supermarkt vor. Das kann geschehen.
Wenn der Fehler nicht herausgefunden werden kann ( keine vergessene Einnahme, keine doppelte Ausgabe, kein Rechenfehler) folgt die Buchung Kassenverlust an Kasse resp. falls kein Konto Kassenverlust Debitorenverlust verwenden. (Ist zuviel Geld in der Kasse: Kasse an übriger Ertrag).
Auf keinen Fall Buchungen abändern (Urkundenfälschung) oder selber Geld einlegen.
Zum Geld einlegen: Prüfungsfrage: Was machen Sie, wenn 10 Eurocent fehlen. Antwort: 10 Eurocent hineinlegen. Folgefrage: und wenn 1000 Euro zuviel in der Kasse sind?..... Fall klar?
Für die Gesellschafter wird ein Privatkonto im Bereich Eigenkapital geführt. Kreditor Gesellschafter A, B... . Danach werden die Bons auf diesen Kreditor gebucht. Auch die Bons, falls der Gesellschafter einlädt.
So ist jederzeit ersichtlich, wieviel der einzelne Gesellschafter bezogen hat. So gibt es auch keinen Streit unter den Gesellschaftern, wer mehr bezogen hat. Differenz kann am Schluss des Jahres überGewinnausschüttung ausgeglichen werden.
Ev. kann bei Einladung auch über das Konto Werbeaufwand oder Umsatzminderung ausgebucht werden. ( Jede 10. Stange ist gratis)
Ca. 4 Jahre baue ich jetzt das Haus meiner Frau auf dem Land( Mittelthailand) und bin froh, dass es einigermassen wasserdicht, gradlinig etc ist und anständig aussieht. In den Farang-Ballungsräumen kannst Du -gegen entsprechende Bezahlung- sicher westqualität erwarten. In den übrigen Regionen: Vergiss es.
Hier ist weniger das IFRS als das Rechnungslegungshandbuch des Unternehmens gefragt. Hier müssten die Details geregelt sein, damit unternehmensweit die Regel gleich angewandt wird. Ein Rechnungslegungshandbuch ist bei Firmen, welche IFRS anwenden (müssen), notwendig.
Gem. IAS1 ist stetig zu buchen. Falls also immer Verbrauchsmaterial auf die erwartete Verbrauchszeit hinuntergebrochen wird, ist dies so zu buchen, andernfalls einmalig.
Ist dieses Verbrauchsmaterial überhaupt wesentlich? Wesentlichkeitsgrenzen sind im Einzelkonto je nach Firma verschieden, als Faustregel n etwa das kleinere Ergebnis aus 0.01% der Bilanzsumme oder 0.005% des Erfolges.
So wie Du schreibst hast Du ja Berufserfahrung, einfach noch nicht in Buchhaltung. Du kommst ja nicht direkt von der Schule.
Und wenn Du bereits auf dem Büro gearbeitet hast, kennst De auch Word, Excel etc.
Bewirb Dich, mehr als eine Absage kann nicht kommen.
Viel Erfolg.
Während dem Quartal hast Du bei jedem Verkauf auf das Passivkonto MWST ( ein oder mehrere Konti je nach dem zu verschiedenen MWST-Sätzen verkauft wurde) den Anteil MWST gebucht.
Analog hast Du bei Einkäufen, Investitonen etc. die MWST auf ein Debitorenkonto MWST gebucht. (Vorsteuer)
Dieses Aktiv- und dieses Passivkonto werden bei Quartalsende aufgelöst (Kreditorische MWST an Kreditor Steueramt resp. Finanzamt und Kreditor Steueramt an debitorische MWST). Wird das Geld dem Finanzamt überwiesen: Kreditor Steueramt an Bank. (Achtung: für die MWST ist nicht dasselbe Steueramt zuständig wie für Gewinn- und Kapitalsteuer)
Parallel dazu musst Du (in der Schweiz) zuhanden der Steuerbehörde eine Umsatzabstimmung machen, aus der der zu überweisende Betrag auch hervorgeht. So ist eine Kontrolle der Konti auch für Dich gegeben (Du überweist nicht zuviel und das Steueramt erhält nicht zuwenig).
Fallstricke sind der Eigenverbrauch, MWST freie Erträge/Aufwendungen, verschiedene MWST-Sätze (z . B Hotellerie, Zeitschriften, Nahrungsmittel etc.)
Hallo
Wenn ich Dich richtig verstehe, fragst Du, ob Du zusätzlich zur abgelegten Rechnung diese noch einscannen und im Buchhaltungssystem direkt ablegen musst, oder ob es reicht, im Buchhaltungssystem die Belegnummer zu hinterlassen und so auf den Ordner (respektive die physische Ablage) zu verweisen.
Es reicht völlig aus, im Buchhaltungssystem die Belegnummer zu erfassen und so auf die physische Ablage zu verweisen. Bei der physischen Ablage ist arauf zu achten, dass der Beleg innert nützlicher Frist gefunden wird ( Z.B. sortieren nach Belegnummer oder Kundennummer Belegnummer...)
Beste Grüsse
In der Buchhaltung sind bekanntlich alle Transaktionen mit finanziellen Auswirkungen zu erfassen. Also auch hier.
Falls freiwillige Spenden
(Eigenbeleg) Kasse / Ertrag Kollekte
Andernfalls
Debitor Teilnehmer/ Ertrag Workshop
Falls gesamter Betrag weitergeleitet wird:
Aufwand Sammlung / Kreditor Org.
Ev. zusätzlich, falls 20% nicht erreicht werden, 20% aber abgeliefert werden müssen:
vereinbarte Erlösminderung/ Kred. Org.
In der CH auch möglich bei kleinen Unternehmungen:
Unter dem Bilanzstrich
Anmerkung: Im Geschäftsjahr wurden anlässich von Workshops CHF xy gespendet, welche direkt der Organisation übergeben wurden. (und somit keine Buchungen im Hauptbuch.)
Ein BuHa-Dienstleister macht Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung. das kann von der gesamten Buchhaltung bis zu eiem kleinen Teilbereich gehen ( zB. Abschlussbuchungen, Debitorenbuchhaltung inkl. oder exkl. Inkasso, Wertschriftenbuchhaltung) je nach Wunsch des Auftraggebers.
Es gibt diverse Firmen, welche diese Dienstleistungen anbieten, also bist Du im Normalfall Angestellte(r) einer solchen Firma und machst dort für eine oder mehrere Firmen die gewünschten Teile der Buchhaltung.
Die Firmen, welche dies anbieten heissen meist Treuhand ...
Wenn Du als Privatperson angefragt wirst, stellt sich oft die Frage der Haftung (solltest Du einen Fehler machen) und der Kontinuität. Eine Firma kann es sich im Normalfall nicht leisten, dass die Debitorenbuchhaltung z.B während einer längeren Krankheit ausfällt).
ACHTUNG: Sollte noch Dein Konto zur Ueberweisung von Firmengeldern dienen machst Du dich eventuell strafbar im Rahmen des Geldwäscherei-Gesetzes. Melde verdächtige Anfragen der Polizei.
In Ergänzung zu Vorgenanntem:
Gilt für CH:
- Umsatzabsimmung mit der Mehrwetsteuer ( Berechnung des Eigenverbrauchs, Steurerbefreiter Umsatz, reduzierter Satz)
- Gewinn- und Kapitalsteuern berechnen und verbuchen
-Grunstückgewinnsteuern bei Handel mit Grundstücken
- Bei Gewinnausschüttungen Verrechnungssteuer und zussätzliche Gewinnsteuer (auch bei Tantiemen)
- bei Kapitalerhöhungen, Herabsetzungen die entsprechenden Gewinn- und Verrechnungssteuern.
Bei Einzelunternehmungen Ausscheidung Geschäfts- Privatvermögen für die korrekte Erfassung der Steuern.
Sogar bei steuerbefreiten Organisationen (oft gemeinnützig) Abgrenzungsfragen, ob Alles steuerbefreit ist oder nicht, Bestätigungsschreiben an Spender betreffend Abzugsmöglichkeiten.
Es folgen noch Steuerausscheidungen kantonal international, das ganze Transferpricing
Und sicher habe ich noch nicht die Hälfte der Fälle aufgezählt, in denen der Buchhalter mit Steuern in Kontakt kommen kann.
Kommt meiner Ansicht nach auf den Verein an:
Ein Profiverein, der wertvolle Spieler kauft/verkauft ins Anlagevermögen.
Bei Amateurvereinen (3. bis x. Liga) eher in den Aufwand, da kaum mit einem Verkauf gerechnet werden kann.
In den übrigen Vereinen je nach Ambitionen des Vereins. Dies sollte in einem Buchungshandbuch festgehalten sein.
Das Aktienkapital wurde von den Eigentümern der Firma dieser überlassen, damit die Firma geschäften kann. Es gehört also den Aktionären und nicht der Firma und ist somit eine "Schuld" der Firma (Passivum). Diese "Schuld" wird bei der Auflösung der Firma den Aktionären ausbezahlt.
Der Gewinnvortrag sind nicht ausbezahlte Gewinne. Der Aktionär erhält keinen Zins für das von ihm zur Verfügung gestellte Aktienkapital sondern den anteiligen Gewinn. Also hat der Aktionär seinen Anteil noch in der Firma gelassen. Somit schuldet die Firma im Falle einer Auflösung auch den Gewinnvortrag dem Aktionär.
Übrigens: AG's werden nicht nur im Konkursfall aufgelöst sondern aus verschiedensten Gründen.