Hallo,
nein mein ehemaliger Stiefvater ist noch lebendig, aber es wird jetzt schon alles aufgeteilt.
So wie ich das teilweise verstanden habe, bin ich ein ganz normaler Käufer, egal ob das mein Halbbruder ist. Genau das ist der Knackpunkt! Sollte es wegen Halbgeschwister die Schenkungssteuer greifen, kann ich nur meinen Freibetrag ausreizen. Sollte ich ein gewöhnlicher Käufer sein, kann er den Preis unabhängig des Listenpreises an mich verkaufen und ich zahle normal die Grunderwerbssteuer.
Durch die wirren Familienverhältnisse findet man auch keine konkrete Info .....