Es ist nicht nur erlaubt, sondern verpflichtend für dich dafür zu sorgen, dass es deinem Haustier gut geht. Und es ist obligatorisch (wadschib), dass du die Schutzsuren auf sie liest, wenn es nötig ist (wg. ´Ayn etc.) - das selbe bei Kindern, die noch nicht sprechen können!

Der Beweis für die Erlaubnis ist bspw. der Hadith als Abu Bakr für eine Ziege, die keine Milch gab, ein Bittgebet sprach oder als der Gesandte Gottes, Segen und Frieden auf ihm, für das Kamel von Dschabir ibn ´Abdullah eine Du´a` las, weil es schwach und langsam war. Und hundert andere solcher Ereignisse. Alleine dafür Beweise suchen zu müssen ist doch schon lächerlich... 

...zur Antwort

Zu empfehlen:

http://www.dmk-berlin.de/
http://www.nbs-ev.de/>
http://www.sehitlik-camii.de/ Ditib hat mehrere, diese ist auf jeden Fall auch deutschsprachig.

Abzuraten ist von: Al-Nur und Omar Moschee (Übertreiber), Khadija Moschee (Ahmediten), Imam Riza Moschee (Rafiditen)

Dann gibt es noch mehrere kleinere Moscheen, zu denen ich nichts sagen kann. Grundsätzlich sind türkische, albanische & bosnische Moscheen in Ordnung, Problem ist nur die Sprache. Bei sog. Sufis muss man auch vorsichtig sein, wie die drauf sind.


...zur Antwort

Es war nicht unüblich unter den Sahaba Vögel in Käfigen zu halten, Imam Bukhari (möge Allah ihm gnädig sein) verzeichnet in seinem Werk al-Adab al-Mufrad, Kitab ar-Rahma, Nr. 12 einen Hadith berichtet von Hischam ibn 'Urwa, dass als Ibnu Zubayr in Mekkah war die Sahaba Vögel in Käfigen trugen. Der Gesandte Allahs (Friede und Segen auf ihm) fragte immer Abou 'Umayr, den kleinen Bruder von Anas ibn Malik, nach seinem Vogel - einer Nachtigall namens Nughayr -, die er in einem Käfig hielt und mit der er spielte. Darüber gibt es Hadithe in Sahih al-Bukhari und Sahih al-Muslim, Bsp.: Bukhari, Kitab al-Adab, Nr. 156.

...zur Antwort

Wa 'alaykum as-Salam wa rahmatuLLAHi ta'Ala wa barakatuh,

Das 'Ischah Gebet ist bis Mitternacht zu verrichten, im letzten Drittel der Nacht wird (Witr und) Tahajjud/Qiyam al-Layl gebetet.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.