hier ist ein Artikel zu diesem Thema
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13509998.html
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Wenn dir jemand etwas klaut, darfst du demjenige hinterher laufen und dir sogar mit Gewalt dein Eigentum wiederholen. (§ 859 BGB)
"Das Gericht des ertrinkenden Mannes " aus Die Dolmetscherin
ich dachte es geht um die zimmer größe und nicht um den fernseher =) Aber hübsch was leute so alles im internet veröffentlichen ^^ fehlt nur noch der name und paar bilder ^^
kannst deinen eltern sagen das du mal filmwissenschaften studieren willst und dich deswegen bilden musst =) oder mit denen krimis gucken und alle 3 minuten sagen das das langweilig ist :D
Ich sage mal so ... Wenn du unter "Meer" nen ozean verstehst dann würde ich dir auf jedenfall was über 10 nehmen .... Bavaria 32 oder größer .... Bavaria 42 ...
Hmm ich glaube du solltest dir darüber im Moment noch keine Gedanken machen, das kommt mit der Zeit und die Paragraphen, die für dich interessant sind, merkst du dir irgendwann schon von ganz alleine - was genau studierst du denn? Denn davon ist letztendlich abhängig welchen §§ du genau brauchst... Am Anfang hab ich mir auch gedacht oje, das kann was werden, ich werd mir das nie alle merken können - jetzt würde ich post-its im BGB jedenfalls nicht mehr brauchen..
Nein, kann sie nicht - du hast lediglich einen Vertrag mit deinem Vermieter genauso wie die andere Hauptmieterin einen Vertrag mit dem Vermieter hat, ihr beiden untereinander hab einen solchen nicht - und selbst wenn niemand kann dich zwingen in einer Wohnung zu bleiben, du müsstest dann eben eventuell nur die Kündigungsfristen beachten, aber ausziehen kannst du natürlich schon - wielange läuft der Untermietvertrag denn noch? Das müsstest vllt. noch klären - was genau mit der Untermieterin passieren soll und ob die andere Hauptmieterin den Mietvertrag allein aufrecht erhalten will, aber ihr Einverständnis zum Ausziehen brauchst du ganz sicher nicht!
Als Käufer hast du die Wahl - entweder du möchtest die Satelittenschüssel reparieren lassen oder eben du nimmst sofort eine Neue! Dem Verkäufer steht dieses Recht nur zu, wenn die Nachlieferung also eine neue Schüssel im Vergleich zu der Reperatur im Verhältnis viel teurer wäre ( § 439 BGB) - wende dich doch erstmal an den Verkäufer und verlange zuerst eine neue Schüssel, dann wirst du ja sehen wie er reagiert..
Was für eine Ausbildung machst du denn genau? Dein Arbeitgeber kann mit jedem seiner Arbeitnehmer oder Azubis den Lohn selbst verhandeln insofern hast du keinen Anspruch auf eine Lohnerhöhung, nur weil ein anderer mehr bekommt - es sei denn es gibt einen Tarifvertrag in denen die Löhne neu verhandelt worden, dann gilt er auch für dich, wenn du Mitglied in der entsprechenden Gewerkschaft bist oder in deinen Arbeitsvertrag eine Einbeziehungsabrede enthalten ist. Aber zu sprichst ja von "der Kammer" und nicht " von der Gewerkschaft" und das sind dann wirklich allenfalls Richtlinien an die sich dein Arbeitgeber halten sollte, aber wohl nicht zwingend muss.
Grundgedanke des Arbeitsrechts: Ohne Arbeit kein Lohn! Aber Entschädigungen bzw. eventuell Schadensersatz bekommen die mit Sicherheit, aber gute Frage =)
Auch mal eine kurze Frage dazu von mir:
Eine Nichtleistungskondiktion würde doch schon deshalb scheitern, weil aus Sicht der Handwerker eine Leistung stattgefunden hat und die Leistungskondiktion gegenüber der Nichtleistungskondiktion subsidär ist? Denn auch Anspruchsinhaber ist hier der Leistende
Davon mal abgesehen würde 823 nicht erst am Verschulden scheitern, sondern schon am absoluten Recht Eigentum - zwar ist das von 823 erfasst, aber die Person, die die Handwerker bei sich zu hause hat, ist noch gar nicht Eigentümer geworden? Oder seh ich hier was grundsätzlich falsch? Die Getränke wurden dieser Person doch noch gar nicht wirksam übereignet: ganz im Gegenteil, diese wurden den Handwerkern übereignet so das sie Eigentümer geworden sind und das aber ohne entsprechenden rechtlichen Grund, da sie ja keinen Kaufvertrag mit der Getränkefirma geschlossen haben? Weswegen wiederrum die Getränkefirma einen Anspruch auf Herausgabe aus 812 hätte, nicht hingegen die Person, die die Handwerker bestellt hat?? ( Die Herausgabe wäre natürlich nicht möglich, daher Wiederherstellung in Geld nach 251 I, Naturalrestitution geht ja nicht
Vielleicht ging es in dieser Klausur ja lediglich ums Abstraktionsprinzip...
fleißig und intgeressiert ? dann machbar ... sonst auch :D
dell die marke schlechthin .... aber teuer
hingehen und im voll eine in die fresse haun =)
dann ist er 100 %ig auf dich aufmerksam und wenn er dir gefällt sagt du dein einfach du hast ihn verwechselt =)
13 semester kann ich empfehlen ... der ist ziemlich gut
oder einfach sich ne batterie scrubs reinziehen =)
ich hab eins von ASUS den Eee PC Netbook das hat vor 1 jahr noch 400 gekostet das hat ne akkulaufzeit von 9 h und die hat es auch ... es reicht vollkommen aus für uni chatten internet usw.
kann ich also mehr als empfehlen ...
=) Psychologie kann man studieren, aber dafür muss man ein ziemlich gutes Abitur haben. Ich glaube die letzten Jahre lag die Bewerbungsnote bis zu welcher Man genommen wurde bei 1,6 ! Also schmetz dir das ab ... das wird nichts ;)
ich versteh nichtmal mehr die frage =)
die frage ist was haben die denn für edelgase an der schule verfügbar .... man brauch ja nicht mit krypton anfangen wenn nichts da ist ;)
also würde ich sagen er versucht einfach das prinzip einer neon röhre zu erklären ... und sucht sich i9m zimmer eine die flackert und erklärt warum ...
einfach google: Funktionsweise Neonröhren
drei jahre hat er zeit ... danach verjährt es ...