https://www.gutefrage.net/frage/hilfe-mein-lehrer-schlaegt-mich-

Seid wann hilft Gewalt? Wenn er dich das nächste Mal schlägt, dann gehe zu dem Direktor. Oder rufe sofort die Polizei. Oder sage ihm, du willst nicht geschlagen werden und er solle damit aufhören. Am besten du sprichst in einfach mal darauf an. Wenn das nicht hilft, dann einfach: Direktor, Eltern und Polizei einberufen.

Kann es sein, dass du fantasierst?

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Nein. https://de.wikipedia.org/wiki/Ausreiseantrag#Antragstellung

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Mein Freund betrügt mich und ich kann mich von ihm nicht losreisen, bin ich ein Masochist?

Eine längere Geschichte, die hier erzählt werden muss.

Damals mein bester Freund J. und ich (R.) (m/m) haben uns vor über fünf Jahren getroffen und wurden die besten Freunde. Ich bin bekennend Schwul, auch wenn es keinen angeht. Eines Nachts vor fünf Jahren (+/-) macht er sich an mich ran und wir haben Coitus. Seitdem haben wir sehr viel GV, küssen und er sagt er liebe mich. Aber er meint ständig, er sei weder Schwul noch Bi, sondern Heterosexuell. Also tun wir alles was ein schwules Pärchen machen, eben nur im Geheimen.

Das Problem ist nur, dass er mir ständig das Herz bricht. Wenn er auf Festivals fährt will er immer "geile Mädchen" aufreisen. Und obwohl er versprochen hat, keine anderen Männer anzubaggern, tut er das ständig. Er hält mit anderen Männer Händchen, fasst sie am Hintern an und schläft auf einer Luftmatratze mit ihnen. Das zerreist mir jedes Mal das Herz. Es tut wirklich SEHR SEHR weh.

Außerdem spricht er schlecht über mich. Meine Freunde haben mich gewarnt, und stoppen ihn wenn er in fahrt kommt und über mich lästert, wenn ich nicht dabei bin. Doch er spricht auch schlecht über mich bei Menschen, die ich kenne, aber nicht meine Freunde sind. Da hat er regen Kontakt. Es kommt immer auf dasselbe hinaus: ich bin die blde Schchtel und mache mich immer an J. ran. Woher ich das weiß? J. erzählt es mir immer. Er schreibt mir immer, wie sie über mich lästern, wie viele Männer er angegrabscht hat (ohne dass es zum Kuss/Coitus kam) und all so was. Es bricht mir jedes Mal das Herz. Sowohl als Freund auch als SEIN Freund.

Ab und zu sagt er, er liebt mich. Ab und zu sagt er, dass er mich nicht liebt. Er kuschelt so gerne mit mir im Geheimen. Und wir treffen uns oft, und er wirft mich ins Bett und dann kommt was kommen musst. Das geht schon fünf Jahre so. Er küsst mich, hält mit mir Händchen und schläft mit mir. Ständig. Das geht viel von ihm aus.

Doch dann macht er sich auch an andere Jungs ran, auch wenn es nie etwas ernstes wird. Meint aber, er sei vollkommen heterosexuell. Erzählt wie er sich in verschiedene Mädchen verliebt hat (ohne dass daraus etwas wird). Außerdem sorgt er dafür, dass ich die Mädchen kennen lerne. Außerdem sagt er immer, er wolle "geile Mädchen" auf dem Festival entjungfern, tut es aber nie. Und dann erzählt er mir auch ständig, wie toll er mit anderen über mich lästern kann, weil ich offen Schwul bin.

Ich habe keine Ahnung, was ich tun soll. Bitte helft mir. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Er zerreist mir ständig das Herz, aber ich komme von ihm nicht los: weder als bester Freund noch als Freund. Er tut mir ständig weh (psychisch) und dann geht er mit mir ins Bett und sagt, er liebt mich. Ist er ein Sadist, oder was ist mit ihm?

Bitte helft mir. Das geht schon fünf Jahre so. Bitte!

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Ich weiß nicht was mit dem M*stkerl los ist. Trenne dich aber schleunigst von ihm. Er ist es nicht wert, Zeit auf ihn zu verschwenden. Besser ein schneller Schmerz und alles ist vorüber, anstatt konstant mit diesen Schmerzen zu leben. Wirklich, trenne dich von ihm. Die Welt ist groß, du wirst schon noch einen guten Kerl finden, der zu dir passt und auf dich aufpasst.

Ein bester Freund muss dich immer in Schutz nehmen - dein Freund muss es auch. Und ja, ihr seid ein Paar, auch wenn er es nicht zugibt. Wahrscheinlich ist er Homophob. Homophobe sind doch alle Schwul.

Trenne dich von ihm und such dir einen neuen besten Freund und einen Freund. Das schaffst du schon. Man merkt dir an, dass du sehr emotional bist, was nur ein Bonus ist ;-)

Er ist ein Sadist und ein schlechter Mensch. Er ist es nicht wert, nur eine einzige Sekunde an ihn zu verschwenden!

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Für alle Verschwörungstheoretiker hier: http://www.welt.de/politik/deutschland/article145264230/Til-Schweigers-unserioeser-Fluechtlingsheim-Partner.html ... es wurde gerade jetzt in den Medien bestätigt. Manche Medien sind eben etwas langsamer.

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Das Abnehmen ist nicht das Problem: nicht zuzunehmen ist das schwierige. Du brauchst eine komplette Ernährungsumstellung und musst auch Sport machen. Für den Rest deines Lebens. Wie man das richtig macht, kann man leicht im Internet nachlesen.

Generell: Proteine, Fieber, Vitamine und Minerale sind wichtig. Du brauchst auch Kohlenhydrate und gesunde Fette, doch in Maßen.

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Erhöhte Anstrengungen und ein klärendes Gespräch.

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Nein. Es gibt auch Menschen, die 30, 40, 50 oder noch älter sind und noch Jungfrauen sind. Warte, bis du bereit bist! Und jemanden gefunden hast, den du toll findest.

Viele wollen einfach schnellen Sex, um "Erwachsen" zu sein. Doch genau das macht sie noch zu Kindern, dieses Streben nach Ritualen, um "Erwachsen" zu werden.

Nimm dir Zeit :-) ... dann ist es auch schöner.

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Worin unterscheiden sich Elektron-, Myon-und Tauon-Neutrinos?

Es sind drei verschiedene Leptone, bestehend aus einem elektrischen Teilchen (Elektron, Tauon oder Myon) und einem lektrisch neutralen Neutrino. Unterscheiden sich in Masse und haben verschiedene decays. Wird aber hier auch gut beschrieben ;-) "onsequently, no conclusive result has been reached as of now."

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Sicherlich kann man das. Nicht alle haben schmerzen beim ersten Mal, aber manche Frauen haben schmerzen. Bei anderen geht es gar nicht. Einige Frauen haben eine so dicke Haut, dass der Frauenarzt operiert. Na ja, jedenfalls was ich im Internet auf gofeminin lesen konnte.

PS! Ich bin Schwul und männlich, also vielleicht nicht die beste Quelle. Allerdings finde ich, du solltest es mit deinem Freund versuchen ;-) ... es ist natürlich. Ihr könnt ja innehalten und sehen, wie es wird. Falls es beim GV nicht geht, dann ab zum Frauenarzt ;-)

Weitere Kommentare: http://www.gutefrage.net/frage/jungfernhaeutchen-selbst-zerreissen

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§ 1361
Unterhalt bei Getrenntleben

(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum Unterhalt vom Eintritt der Rechtshängigkeit an auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.

(2) Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.

(3) Die Vorschrift des § 1579 Nr. 2 bis 8 über die Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit ist entsprechend anzuwenden.

(4) Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. Die Rente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt. § 1360a Abs. 3, 4 und die §§ 1360b, 1605 sind entsprechend anzuwenden.

§ 1578b
Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit

(1) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, oder eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre. Nachteile im Sinne des Satzes 2 können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben.

(2) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist zeitlich zu begrenzen, wenn ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(3) Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs können miteinander verbunden werden.

§ 1585c
Vereinbarungen über den Unterhalt

Die Ehegatten können über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen. Eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. § 127a findet auch auf eine Vereinbarung Anwendung, die in einem Verfahren in Ehesachen vor dem Prozessgericht protokolliert wird.

§ 1570
Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes

(1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.

(2) Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.

§ 39
Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen

(1) Wird Hilfe nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 gewährt, so ist auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Er umfasst die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen.

(2) Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll durch laufende Leistungen gedeckt werden. Sie umfassen außer im Fall des § 32 und des § 35a Abs. 2 Nr. 2 auch einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung des Kindes oder des Jugendlichen. Die Höhe des Betrages wird in den Fällen der §§ 34, 35, 35a Abs. 2 Nr. 4 von der nach Landesrecht zuständigen Behörde festgesetzt; die Beträge sollen nach Altersgruppen gestaffelt sein. Die laufenden Leistungen im Rahmen der Hilfe in Vollzeitpflege (§ 33) oder bei einer geeigneten Pflegeperson (§ 35a Abs. 2 Nr. 3) sind nach den Absätzen 4 bis 6 zu bemessen.

(3) Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.

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Deine Frage ergibt keinen Sinn, tut mir Leid :-) ... Es gibt Python2 und Python3. Python2 ist die "alte Version" und es empfiehlt sich, "Python3" zu nutzen. Ich verstehe nicht ganz, was du mit kompatibel willst? Es gibt Python2 und Python3 ... es gibt das "3to2"-Werkzeug, wenn du Python3 unter Python2 nutzen willst. Aber Python3 müsste das meiste von Python2 haben.

Aber schau doch einfach hier nach: https://wiki.python.org/moin/Python2orPython3

Es gibt nur Python2 und Python3. Und davon gibt es dann Upgrades.

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Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 11 Vertragsniederschrift

(1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen

1.
Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
2.
Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
3.
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
4.
Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
5.
Dauer der Probezeit,
6.
Zahlung und Höhe der Vergütung,
7.
Dauer des Urlaubs,
8.
Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
9.
ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.

(2) Die Niederschrift ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterzeichnen.

(3) Ausbildende haben den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift unverzüglich auszuhändigen.

(4) Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

Also Nein. Was willst du jetzt machen? Deinen eigenen Vater anzeigen?

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Linux draufpacken.

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Wie wäre es mit: REDEN!? Sie einfach bitten, damit aufzuhören?

Ansonsten kannst du (vielleicht) gegen Ruhestörung gesetzlich vorgehen. Mein Tipp: wenn du vor Gericht gehst dauert es lange, es wird schmerzhaft, du wirst dich mit deinen Nachbarn (die meisten) verkrachen, nie Ruhe haben usw. Einfach mal den Mund aufmachen und mit ihnen reden: so etwas hilft meistens.

  1. Es kann ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB i.V.m. § 906 BGB entstehen.
  2. § 117 OWiG – Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, zum Beispiel Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. § 117 OWiG ist gegenüber anderen Vorschriften subsidiär (z. B. Landesrecht, Ortsrecht).
  3. Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder
  4. Immissionsschutzgesetze der Länder
  5. Maschinenlärmverordnung (32. BImSchV)
  6. Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
  7. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
  8. Bestimmte Gemeinden haben Verordnungen im Rahmen des Ortsrechts erlassen, die zum Beispiel die Mittags- und Nachtruhe betreffen. In der Stadt München gilt beispielsweise die Hausarbeits- und Musiklärmverordnung.
  9. Straßenverkehrsordnung (§ 30 StVO)
  10. Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
  11. § 325a Abs. 1 StGB („Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen“; hier: durch den Betrieb einer Anlage)
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Bei mir genauso

Insbesondere, wenn man auf diese Seite geht: http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Reddit-sperrt-rassistische-Foren/forum-244011/comment/

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