Denk mal nach, wenn dass die Veranstalter machen würden gäbe es ein Minusgeschäft. Sie wollen nicht dass du Gewinnst, also nein.

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Kommt drauf an ob du angezeigt wurdest als du unter 18 warst und wenn du über 18 angezeigt wurdest kommt es darauf an ob du verurteilt wurdest oder  nicht oder bo die anzeige/klage fallen gelassen wurde

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Ich hab ca. 5Kilo in einer Woche verloren, als ich weniger gegessen hab, natürlich darfst du dich nicht zwingen, weil das in die Magersucht geht.

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Wenn du den -Schein hast wird der LKW-Schein auch kein Problem sein. (Denke ich)

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Also von den Größen der Linsen gibt es Unterschiede, ich bin 15 Jahre alt und trage schon länger Kontaktlinsen. An dass reingeben und raußnehmen aus den Augen gewöhnt man sich ca. nach  Wochen.

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Das ist fahren ohne Fahrerlaubnis, auch wenn du noch nicht strafmündig bist, kann dich die Polizei nach Hause fahren und die Situation deinen Eltern schildern. Ich würde es lassen, da deine Eltern es dir verbieten könnten, außerdem gefährdest du den Straßenverkehr und dich selber.

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Ja wenn die Kappe den Unterricht stört, darf er sie dir für einen Tag bis Unterrichtende wegnehmen oder dir sagen dass du sie absetzen musst

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