Zum ersten Anliegen kann ich dir mitteilen – zumindest aus meiner beruflichen Erfahrung – dass dir ein Pflichtverteidiger seitens der Rechtsanwaltskammer zugeteilt wird; dies jedoch nicht nach Sympathie, sondern wird einfach irgendein zur Verfügung stehender Anwalt mit deiner Vertretung beauftragt. Berücksichtigt werden da eher Aspekte wie zum Beispiel wie viele Pflichtverteidigungen der Anwalt bereits übernommen hat oder Urlaubsabwesenheiten. Wenn du dir einen Anwalt aussuchen willst, müsstest du bei dem gewünschten Anwalt vorsprechen und müsste dieser einen dementsprechenden Antrag stellen bzw. dem Gericht bekannt geben, dass er freiwillig die Pflichtverteidigung übernimmt.
Ich würde einfach bei der zuständigen Polizeistelle anrufen und nachfragen, wann du mit Handy und Laptop rechnen kannst. Du kannst dann auf die anfallende Gebühr hinweisen.
GlG!