Hier greift § 26 der DHB-Spielordnung, wonach zwei Monate Wartefrist eingehalten werden müssen. Fälle, wonach auf die Wartefrist verzichtet werden kann, werden in § 27 beschrieben. Einen solchen Fall sehe ich hier aber nicht. Quelle: http://dhb.de/fileadmin/downloads/satzungen_ordnungen/DHB-Spielordnung_21_09_2013.pdf
Brandangriff, Technische Hilfeleistung (von VU bis Türöffnung, Motorsäge, Trennschleifer, usw.), Tragbare Leitern, Atemschutz, Pumpen und Aggregate, Fahrzeugkunde, Knoten und Stiche, BMAs, Schaumübung, Offenes Gewässer, Funkübung, Erste Hilfe, usw. usw.
Es gibt sehr viele Themen, mit denen man üben kann ;-)
http://lmgtfy.com/?q=handball+regeln+auswechslung
Beim ersten Treffer bist du schon richtig.
Sauerstoffflasche ist einfach falsch. Da ist kein reiner Sauerstoff drin.
Atemluftflasche wäre der richtige Begriff.
Ist immer schwierig. Fresskörbe oder Wein kann jeder Verein. Von der Feuerwehr aus haben wir schon Maglites oder Feuerwehr-Krawattennadeln verschenkt.
Wir haben auch schon aus alten, ausgemusterten Schläuchen Gürtel hergestellt. Man braucht halt einen Schneider im Verein, der etwas unterstützt. Und Gürtelschnallen müssen extra bestellt werden. War aber ein gern genommenes Geschenk und viele laufen tatsächlich damit rum.
Ansonsten hier noch etwas Inspiration:
https://www.google.de/search?q=feuerwehr+geschenke
Keine Sorge - du hast genau richtig gehandelt.
Hessen weisst du ja schon, meine Nachbarn aus Bayern verwenden: 4m Florian 2m Florentine
Es gibt ein Notfall Fax, findest du online.
Erzähle mal mehr über deine Diät. Hast du z.B. mehr Sport getrieben oder einfach nur weniger gegessen?
Grundlehrgang ist nicht besonders schwer, wenn man viel lernt und auch schon lange genug Praxis gemacht hat. Falls in der Prüfung nicht nur Ankreuz-Aufgaben sind, würde ich nochmal nen Deutschkurs empfehlen.
Musst du mit deinem Arbeitgeber selbst verhackstücken. Er hat allerdings die Möglichkeit, den Verdienstausgleich (die Kosten für deine Arbeitszeit) von der Stadt/Gemeinde erstattet zu bekommen. Ist immer ein bisschen Einstellungssache vom Arbeitgeber. Verlangen kannst du nichts. Ich würde auch nicht unbedingt in der Probezeit damit anfangen, wer weiss was dein AG davon hält. Danach kann man mal anfragen, aber wie gesagt, rein rechtlich ist da nichts zu holen.
http://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=~~auf%20Gedeih%20und%20Verderb&suchspalte[]=rart_ou
Übrigens der erste Treffer auf dieser Internetseite von der sie alle reden.. Google oder wie die heißt.
Kommt darauf an, was du willst. Türkei oder Bulgarien sind recht günstig, viel zu sehen (Kultur usw.) bekommst du da allerdings nicht. Wenn es hauptsächlich ein Erholungsurlaub sein soll, kannst du aber wenig verkehrt machen. Am besten mal ins Reisebüro gehen, Angebotserstellung kostet ja erstmal nix. Die Hotels dann auf holidaycheck mal angucken, beurteilen, und: Schönen Urlaub! :)
Haben bei uns auch überlegt, wurde letztlich auf Wehrführerausschuss-Ebene abgelehnt. War ein Befürworter der Sache, aber naja.. egal.
Was wir auf jeden Fall gemacht hätten:
Dienstanweisung
Bei Einsatzberichten klickt kein Aktiver auf "Gefällt mir"
Kommunikation mit "Fans" nur über zentrale Stelle (das können 2-3 "Facebook-Beauftragte", also Admins sein)
Keine privaten Bilder von Einsätzen posten! Wenn das jemand macht, dann die Admins, in Absprache mit der Pressestelle.
Generell sollen/dürfen die Feuerwehrmitglieder keine eigenen Berichte und /oder Fotos zu Einsätzen auf facebook posten.
Generell gilt: Facebook ist wie ein Messer, man kann es zum Brot schneiden verwenden – genauso gut kann man damit sich damit aber auch verletzen.
Auch ganz interessant, auch wenn es an der Frage vorbei geht; Der Bauplan für den perfekten Facebook-Post:
http://www.futurebiz.de/artikel/perfekter-facebook-post/der-perfekte-facebook-post/
Wünsche viel Erfolg mit der Seite.
Damit würdest du den Brand ja weiter verbreiten. Du willst wahrscheinlich den Sauerstoff ableiten. Eine Verringerung des Sauerstoffanteiles führt aber nicht unbedingt zum Ziel, dass das Feuer aus geht. Wenn z.B. eine Tür oder ein Fenster offen ist, schaffst du das Gegenteil: Weitere Luftzirkulation, die den Brand noch weiter ausdehnt.
Diese Seite solltest du dir vielleicht mal ansehen:
http://www.bgn.de/465/1685/1?wc_origin=%2F10021%3Fsk%3D27&wc_cmt=d955606f14b51ea3c3f4e34ff3d21339
http://konsolenreparatur.com/de/Xbox360/360-Reparaturen/Laser-Tausch-fuer-Xbox360::407.html?XTCsid=29227d616fa8e8030cb6a4322a34da25
Viel Erfolg.
Der Einatzleiter hat eine entsprechende Ausbildung, um selbst einschätzen zu können, ob er nun PA aufsetzen sollte oder nicht. Zur Erkundung KANN dies notwendig sein, i.d.R. kommt dies aber äußerst selten vor. Der Angriffstrupp muss jede Veränderung der Lage oder weitere Gefahren, die von außen nicht erkennbar sind (z.B. Acetylengasflasche), seinem Einheitsführer weitergeben. Bei kleineren Einsätzen ist der Gruppenführer auch mal Einsatzleiter, so dass die Info schon bei ihm ist. Der Gruppenführer hat schließlich die Aufgabe zu erkunden, Gefahren abzuwägen und die richtige Taktik zu wählen. Wenn er sich selbst davon ein Auge machen muss, muss er sich auch vor Atemgiften schützen, am besten unter PA. Zum Angriffstrupp gehört er aber nicht.
Vielleicht meinst du aber mit deiner Frage auch das folgende: Wenn jemand die Qualifikation zum Einsatzleiter hat, ob er dann auch im Angriffs-, Wasser- oder Schlauchtrupp arbeiten kann oder den Job des Melders oder Maschinisten übernehmen kann. Das kann durchaus sein. Wenn mehrere Zug- oder Gruppenführer beim Einsatz da sind, kann man die ja nicht in den Fahrzeugen vorne rechts stapeln. Da muss sich auch mal der ausgebildete Zugführer hinten rein setzen und Schläche ausrollen.
Da bist du jetzt etwas spät dran, du hättest (wenn es kein Privatverkauf war?) ein vierzehntägiges Rückgaberecht gehabt.
Nach BGB hast du allerdings Gewährleistungsrecht. Der Gesetzgeber schreibt hier:
§ 476 Beweislastumkehr
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Allerdings ist das oft schwer durchzusetzen. Schmeiß dem Verkäufer aber mal den Paragraphen hin und schaue, wie er reagiert. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall (gegenüber Media Markt), die meinten, ich solle sie halt verklagen, es lässt sich eh nicht nachweisen, wo der Schaden herkommt, und das Verfahren verläuft im Sande, so dass ich nur noch mehr Kosten für Anwalt usw. hätte.. Rechtlich war ich auf der guten Seite, Umsetzung war schwierig..
Nein, der Ball muss das Tor oder einen gegnerischen Spieler berührt haben. Das Regelwerk gibt hier klar vor:
Regel Nr. 14:6
Nach Ausführung des 7-m-Wurfs darf der Ball erst dann wieder vom Werfer oder einem seiner Mitspieler gespielt werden, wenn er einen gegnerischen Spieler oder das Tor berührt hat (13:1a, 15:7, Absatz 3).
Strafe müsste der Veranstalter bzw. Betreiber zahlen. Er ist für die GEMA verantwortlich.