Hier greift § 26 der DHB-Spielordnung, wonach zwei Monate Wartefrist eingehalten werden müssen. Fälle, wonach auf die Wartefrist verzichtet werden kann, werden in § 27 beschrieben. Einen solchen Fall sehe ich hier aber nicht. Quelle: http://dhb.de/fileadmin/downloads/satzungen_ordnungen/DHB-Spielordnung_21_09_2013.pdf

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Brandangriff, Technische Hilfeleistung (von VU bis Türöffnung, Motorsäge, Trennschleifer, usw.), Tragbare Leitern, Atemschutz, Pumpen und Aggregate, Fahrzeugkunde, Knoten und Stiche, BMAs, Schaumübung, Offenes Gewässer, Funkübung, Erste Hilfe, usw. usw.

Es gibt sehr viele Themen, mit denen man üben kann ;-)

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http://lmgtfy.com/?q=handball+regeln+auswechslung

Beim ersten Treffer bist du schon richtig.

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Ist immer schwierig. Fresskörbe oder Wein kann jeder Verein. Von der Feuerwehr aus haben wir schon Maglites oder Feuerwehr-Krawattennadeln verschenkt.

Wir haben auch schon aus alten, ausgemusterten Schläuchen Gürtel hergestellt. Man braucht halt einen Schneider im Verein, der etwas unterstützt. Und Gürtelschnallen müssen extra bestellt werden. War aber ein gern genommenes Geschenk und viele laufen tatsächlich damit rum.

Ansonsten hier noch etwas Inspiration:

https://www.google.de/search?q=feuerwehr+geschenke

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Feuerwehr gerufen - Fehlalarm

Hallo! aus einer Etage unter mir kam ein Gestank zu uns hoch. Es roch einfach nach Verbranntem. Haben dann aus unserem Balkon geguckt und gesehen, dass leichter Rauch aus der Küche kam. Haben demnach bei dem Mann geklingelt aber keiner hat aufgemacht. Hab dann die Feuerwehr gerufen (hab beim erste Hilfe Kurs gelernt, dass man sie lieber einmal zu viel als einmal zu wenig rufen sollte), die kamen ernsthaft mit 2 Feuerwehrwagen, einer Polizei und einem Krankenwagen an. Unter unserem Haus arbeitet jemand, der mich nicht leiden kann, ich glaub, weil ich nen Hund hab. Jedenfalls sgt er mir nie hallo und wenn ich an ihm vorbeigehe grinst er verächtlich und flüstert seinen Freunden was ins Ohr (der chillt meistens draußen vor dem Laden) oder ruft mir was auf einer anderen Sprache hinterher. Jedenfalls - bevor die Feuerwehr kam - hat er gesagt dass man doch locker in die Wohnung daneben gehen kann und zum Balkon daneben, wo der Rauch herkam, rüberklettern kann statt die Feuerwehr zu rufen (2. Etage). Er hat uns alle - wir sollten laut der Feuerwehr rausgehen - einfach ausgelacht und fand es total lächerlich..

letztendlich wars tatsächlich Fehlalarm, der Besitzer der Wohnung kam zurück - total geschockt - und es hat sich ehrausgestellt dass er nur den Herd angelassen hatte und ein Wassertopf draufstand..

Ich habe mehrere Fragen: Kommen Kosten auf mich zu? Die Einsatzkräfte wollten meine Daten haben.. und war es falsch, hätte man tatsächlich eben kurz rüberklettern sollen? Ich fühl mich so kindisch und lächerlich - ich bin volljährig also kann es tatsächlich sein, dass ne fette Rechnung kommt - es war mir so peinlich vor diesen Einsatzkräften, ich stand da mit Hund und Pyjama und es war einfach nur bisschen qualmig.. und der Besitzer kam ja noch zur richtigen Zeit vom Einkauf zurück..

Ich kann dem Ladenbesitzer unter mir nicht mehr in die Augen gucken, ich glaub sowas naiv-kindisches ist mir noch nie passiert.. so viele Leute nur wegen meines Anrufs :(

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Keine Sorge - du hast genau richtig gehandelt.

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Erzähle mal mehr über deine Diät. Hast du z.B. mehr Sport getrieben oder einfach nur weniger gegessen?

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Musst du mit deinem Arbeitgeber selbst verhackstücken. Er hat allerdings die Möglichkeit, den Verdienstausgleich (die Kosten für deine Arbeitszeit) von der Stadt/Gemeinde erstattet zu bekommen. Ist immer ein bisschen Einstellungssache vom Arbeitgeber. Verlangen kannst du nichts. Ich würde auch nicht unbedingt in der Probezeit damit anfangen, wer weiss was dein AG davon hält. Danach kann man mal anfragen, aber wie gesagt, rein rechtlich ist da nichts zu holen.

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Kommt darauf an, was du willst. Türkei oder Bulgarien sind recht günstig, viel zu sehen (Kultur usw.) bekommst du da allerdings nicht. Wenn es hauptsächlich ein Erholungsurlaub sein soll, kannst du aber wenig verkehrt machen. Am besten mal ins Reisebüro gehen, Angebotserstellung kostet ja erstmal nix. Die Hotels dann auf holidaycheck mal angucken, beurteilen, und: Schönen Urlaub! :)

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Haben bei uns auch überlegt, wurde letztlich auf Wehrführerausschuss-Ebene abgelehnt. War ein Befürworter der Sache, aber naja.. egal.

Was wir auf jeden Fall gemacht hätten:

Dienstanweisung

Bei Einsatzberichten klickt kein Aktiver auf "Gefällt mir"

Kommunikation mit "Fans" nur über zentrale Stelle (das können 2-3 "Facebook-Beauftragte", also Admins sein)

Keine privaten Bilder von Einsätzen posten! Wenn das jemand macht, dann die Admins, in Absprache mit der Pressestelle.

Generell sollen/dürfen die Feuerwehrmitglieder keine eigenen Berichte und /oder Fotos zu Einsätzen auf facebook posten.

Generell gilt: Facebook ist wie ein Messer, man kann es zum Brot schneiden verwenden – genauso gut kann man damit sich damit aber auch verletzen.

Auch ganz interessant, auch wenn es an der Frage vorbei geht; Der Bauplan für den perfekten Facebook-Post:

http://www.futurebiz.de/artikel/perfekter-facebook-post/der-perfekte-facebook-post/

Wünsche viel Erfolg mit der Seite.

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Damit würdest du den Brand ja weiter verbreiten. Du willst wahrscheinlich den Sauerstoff ableiten. Eine Verringerung des Sauerstoffanteiles führt aber nicht unbedingt zum Ziel, dass das Feuer aus geht. Wenn z.B. eine Tür oder ein Fenster offen ist, schaffst du das Gegenteil: Weitere Luftzirkulation, die den Brand noch weiter ausdehnt.

Diese Seite solltest du dir vielleicht mal ansehen:

http://www.bgn.de/465/1685/1?wc_origin=%2F10021%3Fsk%3D27&wc_cmt=d955606f14b51ea3c3f4e34ff3d21339

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Der Einatzleiter hat eine entsprechende Ausbildung, um selbst einschätzen zu können, ob er nun PA aufsetzen sollte oder nicht. Zur Erkundung KANN dies notwendig sein, i.d.R. kommt dies aber äußerst selten vor. Der Angriffstrupp muss jede Veränderung der Lage oder weitere Gefahren, die von außen nicht erkennbar sind (z.B. Acetylengasflasche), seinem Einheitsführer weitergeben. Bei kleineren Einsätzen ist der Gruppenführer auch mal Einsatzleiter, so dass die Info schon bei ihm ist. Der Gruppenführer hat schließlich die Aufgabe zu erkunden, Gefahren abzuwägen und die richtige Taktik zu wählen. Wenn er sich selbst davon ein Auge machen muss, muss er sich auch vor Atemgiften schützen, am besten unter PA. Zum Angriffstrupp gehört er aber nicht.

Vielleicht meinst du aber mit deiner Frage auch das folgende: Wenn jemand die Qualifikation zum Einsatzleiter hat, ob er dann auch im Angriffs-, Wasser- oder Schlauchtrupp arbeiten kann oder den Job des Melders oder Maschinisten übernehmen kann. Das kann durchaus sein. Wenn mehrere Zug- oder Gruppenführer beim Einsatz da sind, kann man die ja nicht in den Fahrzeugen vorne rechts stapeln. Da muss sich auch mal der ausgebildete Zugführer hinten rein setzen und Schläche ausrollen.

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Hallo was kann ich tun? TV kaputt von Ebay erhalten...

Hallo mein Name ist ..., ich habe am 31.12.12 eine Lieferung bekommen. und zwar habe ich bei Ebay einen Full-HD TV gekauft, ich habe vorsichtig die Verpackung geöffnet der TV war im Luftpolster eingewickelt Styropor war auch vorhanden jedoch war es schon zerbröselt und der Karton war mit Klebeband eingewickelt. Den TV habe ich dann angeschlossen, er ging zwar an, doch nach 5 Sekunden wieder aus und es blinkte eine rote LED-Lampe. ich dachte mir zuerst nicht viel dabei, ich versuchte es immer wieder, jedoch ohne Erfolg. ich googelte und fand heraus das das blinken der LED-Lampe Signale zum Defektshintergrund gibt. Bei mir blinkte die rote LED-Lampe 13 mal. Ich habe sofort den Sony-Kundenservice angerufen und gefragt was das bedeutet. Sie sagten mir das bei 13x blinken der 40 Zoll Bildschirm defekt sei und das die Reparatur teurer wäre als der Kaufpreis. Sofort habe ich dann den Ebay-Verkäufer angeschrieben und ihn gefragt was passiert ist. Er hat sofort bei Hermes angerufen und sagte zu mir das er als Verkäufer nichts machen kann und ich mich melden soll. Er zeigte mir auch Beweisfotos das der Bildschirm vor dem absenden noch funktioniert hat. Nach dem schreiben habe ich den Bildschirm wieder so verpackt wie der war, beim verpacken ist mir ein Riss oben links an dem Rahmen aufgefallen sowie der Riss unten rechts der mit einem schwarzem Klebestreifen zugeklebt war (wahrscheinlich vom Verkäufer selbst). mehr gibt es nicht zu sagen, ich will nur so schnell wie möglich einen funktionierenden TV haben oder einfach mein Geld zurück, denn es sollte eigentlich ein Geschenk von meinen Eltern an mich sein. Wer jetzt schuld ist kann ich nicht sagen, ich aufjedefall habe den Monitor nicht beschädigt. Das Problem ist der Verkäufer sowie Hermes wollen nicht hafet, es sind schon fast 2 Monate vorbei und der Bildschirm steht einfachso im Keller rum. Was soll ich machen?

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Da bist du jetzt etwas spät dran, du hättest (wenn es kein Privatverkauf war?) ein vierzehntägiges Rückgaberecht gehabt.

Nach BGB hast du allerdings Gewährleistungsrecht. Der Gesetzgeber schreibt hier:

§ 476 Beweislastumkehr

"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Allerdings ist das oft schwer durchzusetzen. Schmeiß dem Verkäufer aber mal den Paragraphen hin und schaue, wie er reagiert. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall (gegenüber Media Markt), die meinten, ich solle sie halt verklagen, es lässt sich eh nicht nachweisen, wo der Schaden herkommt, und das Verfahren verläuft im Sande, so dass ich nur noch mehr Kosten für Anwalt usw. hätte.. Rechtlich war ich auf der guten Seite, Umsetzung war schwierig..

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Nein, der Ball muss das Tor oder einen gegnerischen Spieler berührt haben. Das Regelwerk gibt hier klar vor:

Regel Nr. 14:6

Nach Ausführung des 7-m-Wurfs darf der Ball erst dann wieder vom Werfer oder einem seiner Mitspieler gespielt werden, wenn er einen gegnerischen Spieler oder das Tor berührt hat (13:1a, 15:7, Absatz 3).

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Strafe müsste der Veranstalter bzw. Betreiber zahlen. Er ist für die GEMA verantwortlich.

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