Problematisch ist es nicht, hat aber ziemlich viele Nebenwirkungen. Bei mir war es (dosisabhängig - am Ende 75mg):

  • Unfassbare Mundtrockenheit, so dass ich jeden Tag ca. 8(!) Liter Wasser getrunken habe.
  • Akkommodationsstörung (unscharfes Sehen)
  • Wortfindungsstörungen (mir ist ernsthaft das Wort "Butter" nicht mehr eingefallen)
  • Trockene Augen
  • massive Gewichtsabnahme (was aber sehr selten ist)
  • seltsamer Herzschlag.

Hab das Medikament dann sehr schnell wieder abgesetzt.

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Die komischen Träume stehen jedenfalls auf der Liste der Nebenwirkungen. Ich selbst hatte mit anderen SSRI (Sertralin/Paroxetin) sehr oft sehr reale Albträume, obwohl ich mich sonst quasi nie an meine Träume erinnern kann. Mit Mirtazapin habe ich auch gelegtentlich (ca. 2-3 mal/Monat) seltsame Träume, die aber viel weniger intensiv und vor allem keine Albträume sind. Die SSRI-Albträume sind nach dem Absetzen umgehend verschwunden.

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Grundsätzlich kann der Amtsarzt natürlich nicht wissen, ob du dich noch irgendwo privat behandeln lässt. Falls doch irgendwann rauskommt, dass du beim Arzt geschummelt hast, wird das Beamtenverhältnis jedoch sofort rückwirkend(!) aufgelöst. Das heißt, dass sogar die Bezüge (aus Billigkeitsgründen nur teilweise) zurückgezahlt werden müssen. Es gibt auch keine "Verjährungsfrist" o. dgl., nach der du auf der sicheren Seite bist und das Beamtenverhältnis nicht mehr angefochten werden kann.

Seit 2014 wurden aber die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung durch das BVerwG deutlich nach unten gesetzt; es wird insbesondere nicht mehr verlangt, dass man das Pensionsalter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit arbeitsfähig erlangt (was auch vorher unwissenschaftliche Kaffesatzleserei war), sondern nur noch, dass keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, die es wahrscheinlicher als unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass eine Dienstunfähigkeit vor dem Pensionsalter austritt.

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Hämophile als mittelschwere Form - mit 1-5 % AHG mit seltenen Blutungen würde zu einem Grad der Behinderung von 30 führen. Dafür musst du dich an dein örtliches Versorgungsamt wenden. Mit einem GdB von >30 kannst du dich nach Anerkennung der Behinderung durch das Versorgungsamt beim Arbeitsamt gleichstellen lassen, so dass der potenzielle Dienstherr nur noch eine "Minimaleignung" abprüfen darf (außerdem gibts 640€ zusätzlichen Steuerfreibetrag/Jahr). Das Verfahren ist kostenlos. Der Dienstherr muss dann insbesondere prüfen, ob er dich an einer Stelle einsetzen kann, in der die Verletzungsgefahr nicht besteht - was aber halt eher Bürojob als Außeneinsatz wäre.

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Wenn du dich schon mal behandeln hast lassen, steht es eh in der Akte. Die Amtsärzte versuchen leider manchmal die Akte einsehen lassen. Wenn dus verheimlichst, kann dein Dienstherr leider in Zukunft mit sofortiger Wirkung das Verhältnis wg. Täuschung auflösen UND die Dienstbezüge zurückfordern. Ich glaub nicht, dass es das Wert ist. Mich wollte dieses Jahr die Amtsärztin auf Grund ähnlicher Vorerkrankung im Bewerbungsverfahren kicken – ich habe mir jetzt einen Grad der Behinderung geholt und mich gleichstellen lassen. In dem Fall darf die Erkrankung nicht mehr einbezogen werden, sofern man nicht vollständig ungeeignet ist. Seit 2014 wurden die Vorraussetzungen eh gelockert, die Vorerkankung bedeutet nicht automatisch Eignungsmangel. Mein Problem war in erster Linie, dass bei mir Blutabnahmen unmöglich sind (also iSv "hat in diesem Leben noch nie funktioniert" und ich zum Termin entsprechend aufgelöst war). Ich gehe davon aus, dass in meinem Fall der Eindruck daher schlechter war als er sein hätte müssen.

Wegen der PKV, in die man als Beamter reingenötigt wird, musst du keine Sorge haben: Es gibt eine Öffnungsaktion für Beamte, bei nicht nach Vorerkrankungen gefragt wird und max. 30% Risikoauschlag berechnet werden.

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Wenn die Schwerbehinderung festgestellt ist, ist das kein Problem sofern die Mindesteignung besteht. Sofern du einen GdB von 30 oder 40 festgestellt bekommen hast, unbedingt vor dem Amtsarzttermin den Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, der gilt dann auch rückwirkend, sobald die Entscheidung da ist.

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Frag beim Arzt nach. Wenn du Cialis über einen Online-Dienst wie Teleclinic beziehst, kann man auch dort nachfragen. Es kann aber sein, dass das Medikament zwar das Erektionsproblem löst, nicht aber das "am Penis nichts fühlen", das normalerweise für die meisten eher das Problem ist. Ggf. hilft dir auch ein Medikamentenwechsel in Absprache mit deinem Arzt; Bupropion und Mirtazapin sind auch für Depressionen zugelassen, weisen zB keine sexuellen Nebenwirkungen auf.

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Welche Dorfpolizei ist denn auf diese Idee gekommen? Bei Fahrrädern muss – wenn es hell ist – kein Licht montiert sein und ein solches auch nicht mitgeführt werden, siehe hier: https://fahrradzukunft.de/26/neufassung-stvzo-zur-fahrradbeleuchtung/

Sofern an deinem Rad ein fest montiertes Licht ist, muss dieses jedoch funktionsfähig sein und zwar auch tagsüber.

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Erstmal: jeder reagiert anders. Amineurin hat den Wirkstoff Amitriptylin, das schon ewig auf dem Markt ist und quasi den "Goldstandard" bei Depressionen darstellt. In letzter Zeit wurde es ein wenig von den neueren SSRI verdrängt, die bei den meisten Patienten weniger Nebenwirkungen haben.

Ich hab es schon mal eine Woche versucht – mit 75mg – und dann abgebrochen. Meine Nebenwirkung war ganz massive Mundtrockenheit (hab dadurch am Tag 8l Wasser getrunken, nichts gegessen und Schmerzen im Mund gehabt) und starke Gedächtnis- und Sprachprobleme. Mir sind teilweise so einfache Begriffe wie "Butter" nicht mehr eingefallen, außerdem hab ich zwei Termine vergessen und konnte mich auch nachdem mich die Freunde auf Facebook angeschrieben haben mich nicht dran erinnern, da jemals zugesagt zu haben. Gewirkt hätte es wahrscheinlich, ich hab jedenfalls gemerkt, dass sich die Stimmung gegen Ende der Einnahmedauer von etwa einer Woche deutlich gehoben hat.

Vllt. hast du ja positivere Erfahrungen. Hat dein Arzt nicht erst etwas anderes versucht bzw. angeboten?

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Wie lange nach dem absetzen bleibt dieses Problem bestehen?

Kann es passieren das es nie wieder weg geht?

Zu beiden Fragen: Das kann passieren, ist aber wirklich selten. Normal geht diese Nebenwirkung nach ein paar Tagen weg, sobald das Medikament abgesetzt ist.

Wie häufig tritt sowas auf?

Die Orgasmusstörungen kommen bei allen SSRI und SNRI vor und sind dabei sehr häufig, je nach Studie sind bis zu 70% der Behandelten unterschiedlich stark davon betroffen. Umgekehrt gibt es natürlich auch ein paar wenige, die viel zu schnell kommen und von der Nebenwirkung profitieren können.

Kann es evtl auch ohne absetzen wieder besser werden?

Ja, aber das ist ziemlich selten. Wenn du es schon zwei Monate nimmst, wird es wohl nicht mehr besser werden. Ich hatte selbst auch massive Probleme mit ähnlich wirkenden Antidepressiva, namentlich Sertralin, Paroxetin und Duloxetin und diese deshalb nie länger als eine Woche genommen. Je nachdem wie stark dich das Problem belastet und wie stark bei dir evtl. andere vorhandene Nebenwirkungen sind, solltest du es bei deinem Arzt ansprechen und darum bitten, das Medikament zu wechseln. Das ist eine normale Nebenwirkung, und man muss sich nicht schämen, beim Arzt offen anzusprechen, wenn man es nicht hinnehmen will.

Es gibt auch ein paar Medikamente, die keine sexuellen Funktionsstörungen erzeugen, allem voran Mirtazapin, Bupropion und Tianeptin sowie Moclobemid. Die zwei letzteren werden aber eher selten verschrieben und müssen drei Mal täglich genommen werden. Ich bin jetzt bei Mirtazapin, und komme damit sehr gut zurecht.

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Frag doch deinen Arzt mal, ob er dir einen Tapering Strip (https://cdn.taperingstrip.org/presordfrm/antidepressives/MRTZ_bestel_DE.pdf) aufschreiben kann. Damit kann man das Mirtazapin ganz langsam reduzieren, so dass es keine Absetzsymptome gibt.

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Mit (Es)citalopram habe ich noch keine Erfahrungen gemacht, aber mit Sertralin, Paroxetin und Duloxetin – alle teilen den gleichen Wirkmechanismus und haben daher auch ziemlich ähnliche Nebenwirkungen. Duloxetin hemmt zusätzlich noch die Wiederaufnahme von Noradrenalin.

Ich hab keins davon vertragen (am wenigsten Sertralin, weil ich davon noch zusätzlich Zähneknirschen bekommen habe. Sogar tagsüber.) und mindestens sexuelle Dysfunktion und absolut realistische Albträume gehabt. Das ganze wurde daher immer nach spätestens einer Woche selbstständig abgesetzt.

Ich habe auch einen Versuch mit Amitriptylin, einem älteren Antidepressivum hinter mir, wobei ich aber einen staubtrockenen Mund, Akommodationsstörungen (mit unscharfen Sehen), Wortfindungsstörungen (u.a. selbst einfache Begriffe wie "Butter" vergessen) und – sehr untypisch – kompletten Verlust des Hungergefühls für die Dauer der Einnahme hatte.

Bin aktuell bei Mirtazapin und damit ganz zufrieden, auch wenn ich mit meinem Antrieb noch nicht ganz glücklich bin – wobei das Medikament bei mir gar keine Nebenwirkungen hat, was aber auch selten ist.

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Die Nebenwirkung kommt öfters vor. Du kannst zB eine App wie Yazio verwenden, um deine Kalorien zu zählen. Das ist zwar recht mühselig, aber hilft das Gewicht langfristig zu halten bzw. das zusätzliche Gewicht wieder abzubauen.

Alternativ kannst du auch mit dem verschreibenden Arzt reden, dieser könnte dir dann entweder einen Wirkstoff aus einer anderen Wirkstoffklasse verschreiben (zB Buproion, das eher zu Gewichtsreduzierung führt) oder in der Klasse wechseln. Fluoxetin zB hat als SSRI den selben Wirkmechanismus, führt aber eher zu einer Abnahme des Gewichts (https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-372011/medikamente-als-dickmacher/)

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In Betracht kommt wohl eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a II StGB). Da auf dich aber noch das Jugendstrafrecht angewendet werden muss, dürfte die Strafe ich wohl eher in Sozialstunden ergeben, wenn er dich anzeigt. Ggf. kann noch ein zivilrechtlicher Schadensersatz auf dich zukommen, sofern seine Eltern diesen einfordern (oder er 18 wird und selbst klagt).

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Nach einem Arztwechsel wurde ich von Opipramol auf Amitriptylin umgestellt, mit der Anmerkung der Ärztin, dass sie mir lieber was aktivierendes verschrieben hätte, aber man es jetzt mal damit versuchen solle und dem Hinweis, dass es müde macht und ich wahrscheinlich öfter Heißhunger haben werde. Vom Heißhunger spüre ich gar nichts, eigentlich habe ich seit knapp einer Woche auch fast nichts mehr gegessen, weil ich inzwischen nicht einmal mehr ein Magenknurren habe. Von der sedierenden Wirkung habe ich bei 25mg/Tag gar nichts gespürt, bei 75mg/Tag war ich am ersten Abend leicht müde, aber halt nicht wirklich, und am zweiten Abend nicht mehr. Am Tag darauf war ich dafür (trotz ca. 3 Stunden weniger Schlaf als sonst – kein Wecker) unnatürlich wach und energiegeladen.

Ich habe das wegen einer Angststörung/Depression bekommen. Bei mir gibt es Probleme mit dem Einschlafen, aber halt nur als Symptom, nicht als eigenständige Erkrankung.

Hab das ganze jetzt eine Woche versucht, und werde den Versuch beenden, weil mein Puls schon bei 25mg um die Hälfte des Normalwerts zugenommen hat und ich bei wirksamen Dosierungen (also 75mg) so einen papptrockenen Mund habe, dass ich eigentlich nur den ganzen Tag Wasser trinke (~8l(!)/Tag).

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Ist das denn überhaupt ein Verkauf eines Unternehmers an einen Verbraucher? Ansonsten gibt es kein Widerrufsrecht. Rücktritt gibts bei Sachmängeln, und ein subjektiv empfundener zu hoher Preis ist eben keiner.

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Am Rand des Briefs steht, wer deine Daten an die Firma verkauft hat.

Du kannst dich mal an den Datenhändler wenden und dort eine (kostenlose) schriftliche Auskunft und/oder Sperre deiner Daten nach DSGVO verlangen: info@7sections.com

Musterschreiben findest du hier: https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-So-nutzen-Sie-Ihre-Auskunftsrechte-4429886.html?seite=2

Vorteil: Es kommt dann auch sicher kein anderer Werbemüll, den die selbe Firma veranlasst hat.

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Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann nicht verifiziert werden: DE117629110

In den Handelsregisterbekanntmachungen:

Amtsgericht Schwerin Aktenzeichen: HRB 924 Bekannt gemacht am: 22.01.2015 21:59 Uhr

In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen

22.01.2015

HRB 924:Vetter Elektro GmbH, Leezen, Schloßstraße 1, 19067 Leezen.Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, sind diese nur zur gemeinschaftlichen Vertretung der Gesellschaft befugt.. Geändert, nun: Liquidator: Vetter, Allhard, Langen Brütz, *23.12.1961. Bestellt als Liquidator: Vetter, Wolf-Dietmar, Warin, *21.04.1960. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Die Firma wird eigentlich seit 2015 aufgelöst. Ich würde die Finger davon lassen.

Die Domain vetter-elektro.com wurde erst 2020 registriert - ich würde mich wundern, wenn da irgendwas echt ist:

   Domain Name: VETTER-ELEKTRO.COM
   Registry Domain ID: 2534537277_DOMAIN_COM-VRSN
   Registrar WHOIS Server: whois.namecheap.com
   Registrar URL: http://www.namecheap.com
   Updated Date: 2020-06-07T10:52:36Z
   Creation Date: 2020-06-06T13:48:33Z
   Registry Expiry Date: 2021-06-06T13:48:33Z
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Im Verfahren gegen Jugendliche kann davon abgesehen werden, die Verfahrenskosten aufzuerlegen (§ 74 JGG). Die Antwort ist also ein klares jein.

Zu b)

Das kommt ganz darauf an. Je nachdem, was es ist, gibt es auch Zeugen, die sich freuen, einfach einen Schlussstrich mit dem Gerichtsprozess zu ziehen, andere fühlen sich aber auch teilweise eingeschüchtert (durch den Angeklagten) oder müssen über traumatische Erfahrungen noch einmal berichten.

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