Hallo,

wie dir Meißen meiner Vorredner schon gesagt haben kann man ein privatschriftliches Testament errichten. Auch Hinterlegung mein AG ist möglich.

ABER:

Auch beim handschriftlichen Testament benötigt man einen Erbschein! D.h. dann kommt dich wieder der Notar ins Spiel.

Es ist also nur die Frage wem man hier kosten spart. Sich selbst oder dem Erben.

LG Shannaragm

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Hallo,

ich war mit meinem Zeugnis bei meiner alten Schule und habe dafür 2€ bezahlt.

Der Notar nimmt 10 € ( es sei denn das Zeugnis ist länger als 10 Seiten lang).

Mach doch im copy Shop selbst ne Kopie, dann weißt du ob es zu kopieren geht und die Dame beim Ant muss nur den Stempel drauf machen. Eine Bekannte von mir sagte sogar sie musste vorher eine Kopie machen weil die Stadt nicht kopieren wollte.

ich hoffe das hilft.

LG Shannaragm

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Hallo,

um Rechtssicherheit zu haben solltet ihr einen Erbschein beantragen.

Es es könnte auch sein, dass die Bank den sowieso verlangt und das Geld separiert bis dieser vorgelegt wird.

Den müsstet ihr über einen Notar beantragen.

LG Shannaragm

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Hallo, Klar kannst du schon beim Notar eine Grundschuld bestellen, aber sie wird erst eingetragen wenn die Eigentumsumschreibung erfolgt ist. Wenn der Antrag schon gestellt ist kann der Notar die Eintragung auch schon beantragt werden. Denn beim Grundbuchamt werden Anträge immer in chronologischer Reihenfolge bearbeitet. Gruß Shannara

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Die Wohnungen selbst fallen nicht unter den Zugewinn. Wohl aber Wertsteigerung und Mieteinnahmen!

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Hallo, 

Das kann man so gar nicht beantworten!Hier fehlt nämlich die Information in welchem Güterstand die Eltern leben.

Zugewinngemeinschaft:

Der Ehegatte bekommt 1/4 Erbe und 1/4 Pauschalen Zugewinnausgleich.Das macht 1/2. die andere Hälfte teilen sich alle anderen Erben. 

Gütertrennung:

Der Ehegatten bekommt 1/4. die Erben teilen Sich den Anderen 3/4 Anteil.So sieht es das Gesetz vor. Es gibt aber noch Möglichkeiten, damit der Ehegatte mehr bekommt. Aber das wäre jetzt zu theoretisch.

Und nach dem zweiten Elternteil erbst du dann den Rest. 

LG Shannaragm

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Hilfe!****Durch Mutter in der Schuldenfalle****?

Hallo Gute Frage Community, Ich verfolge des öfteren gewisse Themen in diesem Portal und da es an Hilfsbereitschaft nicht zu fehlen scheint, habe ich mir nun selber einen Account erstellt. Nun zu meiner wirklich schwierigen Situation. Seitdem ich vor 3 Jahren von Zuhause weg gezogen bin, bekomme ich diverse Mahnungen und Vollstreckungsurteile von Inkasso Unternehmen. Ich habe mehrmals telefonisch darum gebeten mir Unterlagen zu kommen zu lassen um was es denn eigentlich geht (Hauptforderung,Schuldanerkenntnis usw. ) Eine Sache konnte dadurch geklärt werden nachdem ich Kopie vom Personalausweis geschickt habe, da ich zu dem Zeitpunkt gerade einmal 12 Jahre jung war. Nun geht es um das Inkasso Unternehmen EOS. Nachdem ich schriftlich auf alles bestanden habe was mir helfen könnte raus zu bekommen um was es denn geht kam die schockierende Rückmeldung. Die Hauptforderung war von BonPrix in dem es sich um einen Warenwert von !!30.12.2008!! lediglich 157,90 Euro handelte. Mit Mahnkosten und Zinsen ergibt sich ein Betrag von 577,98Euro. Nie in meinem Leben hatte ich von BonPrix bestellt,geschweige denn Ware erhalten. Ein Schuldanerkenntnis wurde ebenso beigefügt, unterschrieben von meiner Mutter, mit ihrem eigenen Namen. Mein Name steht jedoch als Schuldner da. Meine Mutter und ich hatten schon immer ein etwas anderes Verhältnis, solche Sachen stören sie nicht wirklich und versichert mir immer nur dass bei Katalogschulden nicht viel passieren kann. Es ist soviel mehr aber ich möchte nicht weiter auf ihr Verhalten eingehen. Sie ist kein schlechter Mensch, hat einfach zu viele Schicksalsschläge in dieser Zeit mit gemacht mit der sie sich auf die falsche Art ablenken und wieder gut fühlen wollte. Ich habe zwei jüngere Brüder die sie lieben und bei ihr wohnen. Ich kann das meiner Familie nicht antun, ich kann nicht die Wahrheit sagen. Das ist ja Betrug/Urkundenfälschung. Bitte kommt nicht mit Sie verdient es nicht anders, das ist ihr Problem oder etwa mit Beleidigungen. Ich möchte lediglich Meinungen hören was ich dagegen unternehmen kann oder ob ich nun wirklich dafür gerade stehen muss. Finanziell ist sie nicht in der Lage etwas zu zahlen. B

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Hallo,

Jetzt kommt es darauf an welches Verhältnis du zu deiner Mutter haben möchtest. 

Ein gutes? Dann tu nichts und zahle . M. E. Lässt sich eos auch auf Ratenzahlung ein.

Ein schlechtes bis gar keins? Dann gehst du zum Amtsgericht in deiner Stadt und lässt dir einen beratungshilfeschein geben. Mit diesem kannst du zum Rechtsanwalt gehen. Dann müsstest du Vollstreckungsgegenklage einreichen.

 Und eine Anzeige gegen deine mutter wegen Betrug müsste auch gestellt werden.

Viel Glück 

Lg Shannaragm

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Hallo,

 Du musst ein Gewerbe anmelden und brauchst eine Erlaubnis nach Paragraph 34f GewO.

Gruß Shannaragm

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Es gibt einen speziellen Fall in den der Mieter ein Vorlaufsrecht hat. 

Wenn man in einer Wohnung wohnt und danach das Haus in Wohnungseigentum aufgeteilt wird, dann hat der Mieter ein Vorkaufsrecht an dieser Wohnung.

 Du könntest aber auch einfach mit deinem Vermieter reden, dass du Interesse hast.


Lg Shannaragm

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Hallo, 

Unterhaltspflicht besteht bis zum 25. Lebensjahr. Dabei ist es egal ob er eine Ausbildung hat oder nicht.

Aber Kindergeld wird er keins mehr bekommen. Und den Betrag darf der Vater auch nicht von den Unterhaltszahlungen abziehen.

Lg

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Hallo, Du könntest ihn unterschreiben und später wieder aufheben. Die Frage ist nur was sich Dein Schwiegervater davon verspricht? 

Einen wirklichen Sinn sehe ich nicht.Die Erbfolge nach Deinem Schwiegervater ändert sich durch die Gütertrennung nämlich nicht. 

Das einzige was sich ändert ist, dass du im Erbfall den pauschalen Zugewinn von 1/4 nicht bekommst.

 LG Shannaragm

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Hallo,

theoretisch kommst du ohne Notar aus.

Du brauchst einen Erbschein oder Testament/Erbvertrag nebst Eröffnungsprotokoll.Für einen Erbschein musst du bei Gericht einen Erbscheinsantrag stellen. Den KANN ein Notar für dich machen. Du kannst ihn aber auch "zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären". Dafür brauchst du aber in jedem Fall das Familienstammbuch. Du musst nämlich nachweisen, dass du der alleinige Erbe bist. (Mutter geschieden oder vorverstorben; Geschwister nie geboren oder vorverstorben und ganz wichtig keine Abkömmlinge der Geschwister; die würden nämlich miterben!!)

Wenn den Vater dich zum Alleinerben eingesetzt hat in Testament oder Erbvertrag dann musst du dem Gericht den Todesfall mitteilen (dann geht's schneller) durch eine Sterbeurkunde. Und dann bekommst du das Eröffnungsprotokoll.

Damit kannst du dann zum Grundbuchamt gehen und das Grundbuch berichtigen lassen.

Aber Achtung! Hier gibt es eine Frist in der du das kostenlos machen lassen kannst. Danach wird eine Gebühr fällig.

LG Shannaragm

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Hallo, 

Nein, m. E. Ist das nicht möglich. Alle Käufer sind auch im Grundbuch einzutragen.

Was allerdings möglich wäre, dass nur einer als Käufer im Kaufvertrag Auftritt, aber beide die Grundschuld unterschreiben. 

Über Risiken und Nebenwirkungen ( :-D) belehrt der Notar. Das ist neben lesen seine Hauptaufgabe.

Gruß Shannara

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Hallo, 

ohne deinen Mietvertrag gelesen zu haben kann ich dir die Frage leider nicht beantworten.

Es gibt Klauseln die drin stehen könnten die vom BGH für unwirksam erklärt worden sind. DS ist immer dann der Fall wenn starre Zeiträume festgelegt worden sind. ( z.B. die Küche muss alle 7 Jahre renoviert werden.

Dann könnte es sein, dass die HV sowas reingeschrieben hat, wie Wohnung wurde komplett renoviert übergeben ist desshalb komplett renoviert zurück zu geben. Hier bei könnte es sich um einen AGB Verstoß handeln. Da kommt es dann darauf an ob ihr darüber verhandelt habt. Also krame nochmal genau in deinen Gedächtnis was ihr besprochen habt.

Es gibt eine Möglichkeit, dass du doch verpflichtet hast die Küche zu renovieren. Aber dass diese Vereinbarung auch wirksam ist, ist m. E. Eher unwahrscheinlich. 

Am besten gehst du mit deinem Mietvertrag zu einem Rechtsanwalt, Haus und Grund Verein oder Mieterverein und lässt deine Klausel im Mietvertrag prüfen.

Sorry, aber das ist ein sehr schwieriges Thema.

LG Shannara

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Hallo,

wenn er draußen ist geh doch einfach mal raus und sprich ihn an!

Meine Ex-Vermieterin hat das auch ständig gemacht. Erst als ich sie " auf frischer Tat ertappt" habe, hat es aufgehört.

Wenn das nicht hilft könntest du ihn schriftlich auffordern es zu unterlassen. Und erst wenn das auch nicht hilft dann kannst du auch die Polizei einschalten.

Gruß Shannara

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Hallo,

die Antwort hast du dir schon selbst gegeben.

Du kannst einfach zum Betreuungsgericht gehen und Auskunft verlangen. Der Rechtspfleger dort kann dir auch alle weiteren Fragen beantworten, besser als das irgendjemand hier könnte.

Wir können den Fall ja nur theoretisch erläutern. Der Rechtpfleger kann dir ganz konkret Auskunft geben. Und sollte tatsächlich jemand beim Betreuungsgericht irgendwas veranlasst haben was du nicht möchtest, kannst du dir evtl. direkt einen Beratungshilfeschein holen und damit gehst du dann zu einem Anwalt.

LG Shannara

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Huhu, vielleicht gehst du einfach zu einem anderen Frauenarzt. Ich habe meinen bei meiner Schwangerschaft gefragt und er hat mich erst mal 4 Wochen krankgeschrieben und beim nächsten Untersuchungstermin hat er mir dann den BV gegeben. LG Shannara

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Hallo,

Die Entscheidung wird euch keiner abnehmen können.

1. achtet darauf, dass der Hausverwalter eine Vertrauensschadenhaftpflicht Versicherung hat. Sonst könnte es sein, dass er mit der Instandhaltungsrücklage abhaut.

2. Achtet darauf, dass alle Konten auf denen euer Geld liegt auch der WEG gehören! Euer Geld gehört nicht auf Konten des Hausverwalters.

3. bei den günstigsten Preis kann der Herr gar keine ordentliche EDV haben. Der macht die Abrechnungen wahrscheinlich mit exel. 

4. Fragt ihn mal ordentlich aus: macht er einen Vermögensstatus? Abrechnungsspitze gem. BGH - Urteil? Wahrscheinlich hat er davon keine Ahnung.

Sonst könnt ihr euch natürlich auch an den BVI wenden (www.bvi-Verwalter.de) die werden euch für eure Region einen guten Hausverwalter empfehlen können.


LG Shannara 


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Hallo,

Guck doch bitte mal in deinen Kaufvertrag. Ob du Besitzer bist kann man so gar nicht sagen. I. d R. Ja. 

Guck bitte nach dem Abschnitt Kaufpreis und Fälligkeit. Meistens steht da der besitzübergang erfolgt mit Kaufpreiszahlung.

Und nochwas: wenn der Notar dir mitgeteilt hat, dass du den KP zahlen sollst hat der Verwalter wirksam zugestimmt. Die Rechnung für die Zustimmung musst du zahlen. Die Rechnung für die Beglaubigung des Protokolls die WEG.

Ich hoffe ich konnte helfen. 

LG Shannara

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Hallo, 

Du kreuzt ganz normal die Monate 1-12 an. Und dann kommt der Bescheid dass du für die Monate 2-10 Elterngeld bekommst. 

Die ersten 2 Monate werden dir dank Mutterschaftsgeld komplett gestrichen. 

LG Shannara (in Elternzeit)

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