Darf sie nicht.
Du musst dich als deutscher Staatsbürger ausweisen können, das heißt sie können die jeder Zeit nach deinem Personalausweis fragen, auch ohne Angabe von Gründen.
Was die Polizei nicht darf, ist ohne deine Zustimmung bzw akuten Verdacht deine Taschen zu durchsuchen.
An dieser Stelle musst du aufpassen:
wenn sie dich das nächste mal bitten deine Taschen zu zeigen frägst du erstmal nach einem Grund. Antworten sie darauf irgendwas von wegen Standartkonrollen usw musst du laut und deutlich verweigern.
Wenn du dich nicht wehrst und schweigst bedeutet das rechtlich eine Zustimmung und sie dürfen dich durchsuchen.
Ach ja noch was: gerötete Augen, erweiterte Pupillen, torkeln, 'verdächtige' Sporttaschen usw sind KEIN Verdacht der ausreicht dich gegen deinen Willen zu durchsuchen.
Hoffentlich hilft dir das beim nächsten mal,
Grüße