Hallo. Ich muss zugeben, ich bin kein Bio-, Psycho- oder sonst irgendein -loge, aber ich habe zumindest mehrere Theorien, welche aber nicht nur auf Kinder und Jugendliche, sondern auch auf die Erwachsenen zutreffen könnten (die machen das nämlich auch! ;) XD...):

1.) Zeitüberbrückung

Das passiert ja alles, während sie gehen! Viele haben einfach keine Lust, lange Strecken zu gehen, und reissen deswegen auf ihrem Weg zum begehrten Ziel ein oder mehrere Blätter von Büschen ab, um sich damit vom eigentlichen Gehen, was automatisch geschieht, abzulenken, und somit unbemerkt die Gehstrecke zu verkürzen!

2.) Neugierde

Besonders bei Kleinkindern kann man beobachten, dass sie öfters bei einem oder mehreren Büschen stehen bleiben, sich vereinzelt Blätter abreissen und sie genauer betrachten. Dabei wird jedes einzelne Blatt begutachtet, untersucht und sogar "gerupft". Anschliessend werden neugierige Fragen gestellt: "Warum ist das Blatt grün, braun?", etc., "Was sind das für Adern?", usw.

Ich hoffe, ich konnte wenigstens etwas Licht in´s Dunkel bringen!?

LG

Schneeball74

...zur Antwort

Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten.....versuche einfach, Handy und Geld immer bei dir am Körper zu tragen, wo nur du Zugriff darauf hast, wie z.B. in den vorderen Hosentaschen. Musst einfach darauf achten, dass diese Taschen gross genug dafür sind. Nimm notfalls eben einen kleineren Geldbeutel, muss ja kein Totschläger sein! ;) :D

...zur Antwort

Ein Türsteher hat die Aufgabe, sich in aller erster Linie an das Jugendschutzgesetz zu halten. Du schreibst, du bist 18, und dass du drei Personen im Alter von 16-17 Jahren mit in die Disco nehmen wolltest! Du dürftest sogar 100 Personen in diesem Alter in die Disco mitnehmen, dabei ist jedoch laut Jugenschutzgesetz ein zeitlicher Rahmen festgelegt: Ab 16 bis zum VOLLENDETEN 18. Lebensjahr dürfen sich Jugendliche ab 00.00 Uhr nicht mehr in Discos oder anderen Einrichtungen, wie Tankstellen, Gaststätten und dergleichen, aufhalten, sondern sind verpflichtet, diese rechtzeitig zu verlassen! Desweiteren hat er aber auch das HAUSRECHT! Das bedeutet, wenn er sagt Du kummst hier ned rein, dass du auch nicht rein DARFST! Wenn du dich dagegen sträubst, machst du dich wegen Hausfriedensbruch strafbar, und das kann rechtliche Folgen nach sich ziehen!

...zur Antwort

Wenn du gehänselt wirst, nur wegen deines Aussehens, gibt es mehrere Möglichkeiten, dies abzustellen! 1. Gehe zu deinem Verbindungs- und/oder Klassenlehrer und schildere ihm deine Situation. Er wird dir mit Sicherheit helfen, denn das ist seine Zusatzfunktion als Lehrer! 2. Beachte die Bemerkungen deiner Mitschüler nicht weiter, damit sie sehen, dass es dir nichts ausmacht, anders zu sein, als sie! Irgendwann wird es ihnen langweilig, zu sehen, dass du dich nicht mehr über diese Hänseleien aufregst, dann hören sie ganz von alleine auf, denn genau das ist es, was ihnen Spass macht! 3.Jeder Mensch ist einzigartig, und wird es auch immer sein! Dazu gehört nicht nur das Aussehen alleine, sondern auch seine Art, sein Charakter! Sprich mit ihnen darüber! Vielleicht werden sie merken, dass du, trotz deines Aussehens, ein netter Typ bist! Dann hört es ganz auf!

...zur Antwort

Vorsicht bei Firstload.de, opendownload.de und anderen dubiosen Download-Anbietern! Die genannten Sites sind sogenannte Internet-Betrugssites und sind ganz gross in den Medien zu bewundern! Im Zweifelsfall: Das Internet ist gross an Informationen! Immer erst erkundigen! Und sollte die Falle doch zugeschnappt sein: Ruhe bewahren! Nicht bezahlen! Nach einiger Zeit kommt Post von einem Inkasso-Büro oder Rechtsanwalt...auch nicht schlimm...dann kommt eine Mahnung...egal...nicht reagieren! Erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erfolgt, was zu 99% der Fälle nicht geschieht,da diese Betrüger das Gericht meiden, wie der Teufel das Weihwasser, reagieren! Dann zum Rechtsanwalt und, wenn nötig, vor Gericht gehen!

...zur Antwort

Was verstehst du unter Hochsicherheitsunternehmen?? Sicherheitsunternehmen gibt es sehr viele. Allein im Internet wirst du über 12.000 Stück finden, und es werden täglich mehr! Es gibt gute und schlechte Unternehmen, aber das ist in jedem Berufszweig, also nicht nur im Sicherheitsgewerbe, normal. Welches das für dich am geeignetsten ist, wirst du durch verschiedene Informationsquellen (Mund-Propaganda, Medien, Flyer, Empfehlungen, Zertifizierungen, etc.) herausfinden können.

...zur Antwort

Deine Konto-Nummer solltest du weiter geben, damit auch Geld, z.B. von deinem Arbeitgeber, überwiesen werden kann. Wenn, nun einmal angenommen, jemand von deinem Konto etwas abheben möchte, benötigt er entweder eine Einzugsermächtigung, welche von dir unterschrieben sein muss und der Bank, egal, von welcher, da deine Unterschrift in jedem Fall geprüft wird, vorgelegt werden muss, oder eine von dir handschriftlich ausgestellte und unterschriebene Vollmacht, welche bei deiner Bank vorgelegt werden muss. Du siehst also, deine Konto-Nummer und somit auch dein Konto sind sicher vor unbefugter Benutzung. Das Einzigste, was passieren kann: Jemand überweist dir Geld auf dein Konto, weil er die Konto-Nummern verwechselt hat. In diesem Fall ist der Überweisende zu Recht berechtigt, das Geld wieder von dir einzufordern, oder durch die Bank wieder zurück zu holen. Solltest du Kenntnis von dieser Falsch-Überweisung haben und der Überweisende hat, oder hat auch nicht, die Kenntnis darüber, bist du verpflichtet, das Geld wieder heraus zu geben, da du dich ansonsten wegen Unterschlagung strafbar machst.

...zur Antwort

Selbstverständlich darf man vor seinem Laden eine Überwachungskamera installieren. Dazu benötigt man noch nicht einmal die Genehmigung irgendeiner Behörde. Wichtig ist jedoch, dass auf diese Kamera, z.B. durch den Hinweis Dieser Bereich wird videoüberwacht, hingewiesen wird, da ansonsten in den persönlichen Bereich der überwachten Person eingegriffen wird, ohne, dass diese es vielleicht möchte, und dies somit zu rechtlichen Folgen führen kann. Ausnahme: Installation einer Überwachungskamera zum Zwecke einer Diebesfalle. Dazu bedarf es keines Hinweises auf die Kamera.

...zur Antwort

Um hier deine Frage zu beantworten: 1. Beim Verschliessen der Tür kann es immer wieder passieren, dass man mit den Gedanken ganz wo anders ist, als bei dem, was man gerade tut. Somit kann es sehr schnell passieren, dass man zwar denkt, man habe die Tür abgeschlossen, was jedoch überhaupt nicht der Fall ist. (Dabei habe ich mich auch schon erwischt! ;-)) 2. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Wenn man sich angewöhnt hat, nach dem Abshliessen der Tür nochmals die Klinke zu drücken, nur, um sicher zu gehen, dass diese auch wirklich abgeschlossen ist, wird man es auch immer wieder tun. Und das ist, so denke ich jedenfalls, auch gut so! (Siehe Punkt 1!)

...zur Antwort

Mit einer stichhemmenden Weste ist eine Weste gemeint, welche aus einem Material, in diesem Fall aus einem speziellen Kunstfaser-Gemisch, gefertigt ist, welches mit einer Stichwaffe nicht oder nur sehr schwer zu durchdringen ist. Dabei werden besondere Inlays, wie Stahl- und/oder Kunststoffplatten nicht verwendet. Die Stichschutz-Weste hingegen wird aus auch genau diesem Faser-Gemisch hergestellt und beinhaltet zusätzliche Inlays, sodass das Durchdringen dieser Weste mit einer Stichwaffe zu 99,8% nicht möglich ist.

...zur Antwort

Hallo. So sehr du so ein Schloss auch suchst - finden wirst du soetwas mit Sicherheit nirgendwo. Denn wie du bereits sagtest: Ein Schloss, egal ob mit Zahlenkombination oder Schlüssel, ist konzipiert, um etwas zu sichern. Die Schlösser sind heutzutage so konzipiert, dass es in 98% der Fälle nicht mehr möglich ist, sie aufzubrechen oder auf eine andere Art zu knacken. Selbst das Material, aus dem sie gefertigt sind, ist heutzutage so stark gehärtet, dass du nicht einmal mit einem Bohrer durchdringen kannst. Eher bricht der Bohrer ab oder wird stumpf.

...zur Antwort

Die Scheibe des Notruf-Melders hat etwa die Stärke von 0,5 - 0,8 mm und besteht au normalem Glas. Selbstverständlich kann man sich beim Einschlagen dieser Scheibe verletzen. Darum ist es ratsam diese Scheibe nicht mit der Faust, sondern mit dem Ellbogen, der im Normalfall mit einem Pullover, oder Ähnlichem bedeckt ist, einzuschlagen. Zudem hat es noch diesen Vorteil, dass man mit dem Ellbogen einen geringeren Kraftaufwand benötigt, als mit der Faust.

...zur Antwort

Hallo. Um dir hier deine Frage zu beantworten: Verbundsicherheitsglas ist ein Glas aus mehreren Schichten Glas und belastbaren, feinen Einlage-Elementen. Dieses Glas unterteilt sich, je nach Stärke und Schichten in die Sicherheitskassen S1 - S5. (Beispiel: S1 gegen einfache Beschädigung und S5, das sogenannte Panzerglas gegen Pistolen-Kugeln, *Handgranaten, usw.). Die Spanne zu dem Preis von normalem Fensterglas kann, je nach Sicherheitsklasse, zwischen 20 - 60% betragen. Hinweis: Behalte die bevorzugte Sicherheitsklasse für dich! Somit beugst du etwaigen Vorbereitungen eines Angriffs vor!

...zur Antwort

Die Antworten hören sich alle recht abenteuerlich an. Aber dennoch: Richtig ist die Antwort Sicherheitsfachkraft. Um diesen Beruf ausüben zu können, muss man eine 80-stündige Unterweisung oder die Sachkundeprüfung, beides nach § 34a der Gewerbeordnung, vorweisen können. Ansonsten darf man in öffentlichen Bereichen, wie an Flughäfen, Bahngleisen, in Kaufhäusern, etc., nicht tätig werden!

...zur Antwort

Hallo, Loui.

Jede Farbe der Ampel hat eine besondere Bedeutung für Autofahrer.

ROT ist die allgemeine Signalfarbe für Stop, Vorsicht und Verbote. Hier wird sichtlich darauf hingewiesen, bei ROT nicht weiterzufahren. Betrachte nur einmal die Verkehrsschilder (Gebotsschilder, wie STOP, Durchfahrt verboten, Vorfahrt gewähren, Achtung Gefahr, Vorsicht Baustelle, etc). Sie alle beinhalten die Farbe ROT!

GELB (oder Orange) ist der Hinweis auf eine bevorstehende Gefahr.Betrachte dir einmal die Baustellen-Fahrzeuge, Schwerlast-Transporter, die Fahrzeuge der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, etc. Sie alle haben ein gelbes (orangenes) Licht auf dem Dach. In deinem Fall der besondere Hinweis für die Autofahrer, sich zudem entweder, bei einer roten Ampel, zum weiterfahren bereit zu machen, oder, bei einer grünen Ampel, bereit zu machen, anzuhalten.

Die Farbe GRÜN muss ich dir ja, so denke ich, nicht weiter erklären.

...zur Antwort

Nein, diese Möglichkeit gibt es gottseidank nicht, denn die möglichen Folgen wären überaus fatal. Bedenke einmal, was wäre, wenn jemand unbemerkt z.B. an einen deiner Schlüssel herankommt, diesen online nachmachen lässt, um unerkannt zu bleiben... Bei Schließanlagen benötigt man einen sogenannten Sicherungsschein, welchen verständlicherweise nur der Eigentümer dieser Anlage hat und welcher beim Nachmachen von Sclüsseln beim Schlüsseldienst persönlich vorgelegt werden muss. Wenn du als Mieter selbst einen Haustürschlüssel nachmachen lassen möchtest, benötigst du die schriftliche Einwilligung deines Vermieters. Ansonsten wäre es jedoch einfacher, den Vermieter um weitere Schlüssel unter Angabe des Grundes zu bitten.

...zur Antwort

Allem Anschein nach wurde dein Passwort gehackt, d.h. jemand hat dein Passwort geknackt und somit illegaler Weise Zugang zu deinem Konto bei Facebook erhalten! Tip: Weise den Support bei Facebook schnellstmöglich darauf hin, schildere deine Feststellung und verlange ein neues Passwort! Gruss Schneeball74

...zur Antwort

Hallo, zusammen.

Zuerst einmal: Man unterscheide zwischen Unterweisung nach § 34a GewO. und Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Die Unterweisung ist generell Pflicht, um als Unselbständiger überhaupt im Wach- und Sicherheitsgewerbe bei einem Sicherheitsunternehmen tätig zu werden. Dabei zu beachten ist, dass man mit ihr NUR im nichtöffentlichen Raum (z.B. Objektbewachung) eingesetzt werden darf. Bei der Sachkundeprüfung sieht das wieder ganz anders aus: Mit ihr darf man sich unter bestimmten Voraussetzungen, welche vom Staat vorgegeben sind, in diesem Gewerbe selbständig machen und man darf auch in öffentlichen Bereichen als Türsteher bei gastgew. Diskotheken, Kaufhaus-Detektiv, Citi-Streife, Fluggastkontrolleur und Sicherheitsmitarbeiter in der Nähe von Bahngleisen eingesetzt werden. Solltest du nun NICHT über ein Sicherheitsunternehmen, sondern direkt über ein anderes Unternehmen (dabei ist es egal, welches Unternehmen es ist!) als Ordner, Kaufhaus-Detektiv, etc. eingestellt worden sein, ist weder die Unterrichtung, noch die Sachkundeprüfung (beides § 34a GewO.) erforderlich!

...zur Antwort