Die Abrechnung wurde geprüft? Zugrundeliegende Rechnungen eingesehen? Und der Verbrauch an der Messtechnik mit dem in der Abrechnung verglichen? Und alles ist korrekt?

Vielleicht mal prüfen lassen ob einer im Haus viel zu wenig Verbrauch hat so das die Kosten auf zu wenig Einheiten umgelegt wurden.

Wenn nicht ist alles korrekt. Der Vermieter ist nicht für den individuellen Verbrauch verantwortlich. Die entstandenen Kosten wären dann nachweisbar und korrekt verteilt.

Die Heizkosten sind exorbitant gestiegen. Solche Nachzahlungen sind leider kein Einzelfall.

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Durch Verluste an der Heizung und in den Rohren kann schon einiges zusammen kommen].

Ist die Heizung gut eingestellt? Klappt die Tag/Nacht Absenkung, die Sommerschaltung und geht der Aussenfühler?

Wird Warmwasser über die Heizung gemacht? Dann gehen noch mal gut 15% weg.

Sind die Wärmezähler korrekt installiert? Direkttauchende Fühler oder Tauchhülsen. Wenn Tauchhülsen zum Einsatz kommen hat der Temperaturfühler den korrekten Durchmesser?

Bei einem zu kleinen Durchmesser des Fühler können Abweichungen von 30% möglich werden.

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Die Heizkostenverordnung schreibt eine Abrechnung für 1 Jahr vor.

Die anfallenden Kosten sind also für 1 Jahr.

Beim Öl gibt es Abfangsstand, Zukäufe und Endbestand. Daraus ergibt sich der Verbrauch.

Es gibt das first in- first out Prinzip. Befinden sich zu Beginn des Abrechnungszeitraums 2000 ltr. Im Tank die zu 1€ je ltr gekauft wurden und danach wurden 1000 ltr. zu 3€ je ltr gekauft , dann werden erst 2000 ltr.zu 1€ je Liter verrechnet und der Rest vom Verbrauch dann von den 3€.

Der Verbrauch bis zum Auszug wird durch Zwischenablesung festgehalten und dann anteilig berechnet.

Eine Abrechnung zu 100% nach dem zu dem Auszug verbrauchten Öl/ Preis ist nicht möglich. Man müsste ja dann bei jedem Auszug eine Abrechnung für das ganze Gaus machen. Die Kosten und der Aufwand wären nicht durchsetzbar.

Gruß schilldi

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Die Faktoren, welche mit den Einheiten multipliziert werden richten sich nach Leistung, Größe, Bauart und Fabrikat der Heizkörper. Die Faktoren sind für jeden Heizkörper einheitlich vorgegeben.

Auch wenn Heizkörper gleich aussehen können Sie unterschiedliche Leistungen haben.

Jeder elektronische Heizkostenverteiler wird entsprechend programmiert, Verdunster bekommen entsprechende Skalen eingesetzt.

Gleichartige Räume oder Wohnungen können unterschiedliche Heizkörper besitzen. So benötigt man an Wänden zur Außenmauer hin mehr Leistung als bei Wohnungen die in der Mitte liegen.

Für jede Wohnung gibt es eine technische Dokumentation die der Hausverwaltung vorliegt oder der zugesandt werden kann.

Gruß schilldi

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Wenn unterjährig von Verdunstern(Röhrchen) auf elektronische Heizkostenverteiler umgestellt wurde müssen beide Verbräuche in der Heizkostenabtechnung ersichtlich sein.

Man sieht also Verbrauch Verdunster und Verbrauch EHKV

Zu beachten ist dass jede Verdunsterampulle überfüllt eingesetzt wird. Sprich, nan hat einen Puffer der verdunstet bevor die Zählung überhaupt beginnt. Das ist so um Verdunstung durch Fremdwärme wie Sonne, Küche etc. auszugleichen. Der Verdunster ist ein sehr ungenaues Gerät.

Der elektronische Heizkostenverteiler musst feinstreifiger und exakter. Auch kann er zwischen tatsächlichen Verbrauch und Fremdwärme unterscheiden.

Im Zuge der Umstellung können auch etwaige Korrekturen im Faktor( je Heizkörper unterschiedlich) und in der Montagehöhe vorgenommen worden sein. Viele Verdunster wurden Mittig am Heizkörper montiert. Später hat man auf eine Montagehöhe von 75% umgestellt weil man festgestellt hat das man so die Wärmeverteilung im Heizkörper besser erfasst.

Ich gehe daher davon aus, dass bisher einfach grober gemessen wurde und mit der neuen Technik der tatsächliche Verbrauch erfasst wird.

Und, Verdunster waren gekauft. Elektronische werden in der Regel gemietet was zu zusätzlichen Kosten führt.

Gem. Novellierung müssten die Heizkostenverteiler per Funk ausgelesen werden und... man muss Dir monatlich mitteilen wie Hoch dein Verbrauch gerade ist. So kannst Du aktiver in die Kosten eingreifen.

Macht man das nicht kannst Du 3% abziehen.

Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Zusätzlich können die Jeiz- und Heiznebenkosten gestiegen sein (Schornsteinfeger, Wartung).

Die Gebühren vom Dienstleister steigen meist auch.

Und last but not least könnte sich auch der Verteilschlüssel geändert haben. Z.b. von 50/50 auf 30/70. ( Beheizte Fläche/Verbrauch)

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Ich gehe davon aus, dass hier Wärmezähler eingebaut sind die in Mwh messen. 3 Nullen dran und man erhält kWh.

1 ltr. Öl hat einen Heizwert von ca. 10.5 kwh.

So kann man schon eine erste Einschätzung abgeben.

Der Wärmezähler müsste auch Monatsverbräuche speichern. Am Besten mal Geräte Fabrikat bestimmen und auf der Herstellerseite einen Prospekt mit den Anzeigeschleifen herunterladen. Dann könnt Ihr genau nachvollziehen wie der Verbrauch zustande gekommen ist.

Ein Verbrauch von 13500 kWh für 110 qm scheint plausibel.

Ich glaube dass es hier Optimierungsbedarf gibt was die Ausstattung und die Bestimmungen der Heizkostenverordnung betrifft.

Aber, wenn Sie da einen Dienstleister ran lässt kommen Mietgebühren und Abrechnungsgebühren on Top und ob Ihr damit nicht den Unmut von Vermieter und anderen Mietern auf euch zieht ?!

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Am Heizkörper sind Funk-Heizkostenverteiler. Die zeigen den Wert zum Stichtag und den aktuellen Wert.

Am Stichtag springt der Verteiler wieder auf 0.

Abgerechnet wird der Stichtagswert ( der höhere Wert)und der ist min.1 Jahr am Gerät nachprüfbar. Der Stichtagswert steht in der Abrechnung für jeden Heizkörper.

Man bekommt Grundkosten anhand der gemieteten Fläche und Verbrauchskosten anhand der Verteiler berechnet.

Ista kann, auf Nachfrage durch den Verwalter/Eigentümer eine Verlaufskurve der Einheiten zur Verfügung stellen. Da sieht man wann wieviel geheizt wurde.

Der Preis je Einheit variiert jedes Jahr. Vereinfacht gesagt werden die Brennstoffkosten durch alle Einheiten geteilt und dann mit dem jeweiligen Wert multipliziert .

Wird das Gerät angezweifelt kann es zur Überprüfung an ein unabhängiges Labor gesandt werden. Kosten zwischen 150 und 500€ sind dafür fällig und die Kosten für Ersatzgeräte.

Misst das Gerät korrekt dann werden diese Kosten in Rechnung gestellt.

Prinzipiell bekommt ein Mieter Auskunft zu seiner Abrechnung bei ista. Bitte die Liegenschaftsnummer bereithalten (steht auf der Abrechnung)

Ansonsten bitte den Verwalter um einen Termin mit dem Außendienst bitten. Vor Ort kann so etwas am Besten erklärt werden und meist findet sich der Fehler.

Bitte auch mal die Thermostate prüfen. Hängt der fest heizt der Heizkörper such wenn er auf " Frostschutz gestellt ist.

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Bis zu der massiven Preissteigerung in diesem Jahr musste man im Altbau von 2-2,50€ je qm und Monat an Heiz- und Nebenkosten ausgehen.

Das ist aber vorbei.

Zum Vergleich, ich benötige für 105 qm ca. 20000 kWh Heizung und Warmwasser im Jahr bei 5 Personen.

Davon ausgehend würde ich sagen der Verbrauch passt und die hohen Kosten entstehen durch die gestiegenen Beschaffungspreise.

Ich empfehle programmierbare Thermostate um die Temperaturen zu senken. Aber nicht zu stark runter gehen sonst verbraucht das aufheizen extrem viel.

Ferner Thermostate in den Zimmern aufstellen und schauen ob man die empfohlenen Temperaturen nicht auch mit einer geringen Einstellung erreicht.

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Sry, seit 2014 ist die Installation eines Wärmezähler vor Warmwasserbereiter vorgeschrieben.

Der misst in kWh die Energie für das Warmwasser. Die Ener

Dann benötigt man zusätzlich einen Gesamtwärmezähler.

Gesamt - Wmz Ww- Wmz Mieter= Verbrauch Haupthaus.

Heizkosten+ Heitnebenkosten wie Schornsteinfeger und Wartung= Gesamtkosten Heizung.

Aufteilung in Warmwasserkosten und Heizkosten gem. den Zählern.

Dann die jeweiligen Kosten zu 30% nach Fläche und 70% nach Verbrauch verteilen.

Abweichungen von 30/70 nur in Ausnahmefällen möglich.

Aber:

Zähler müssen Gewicht sein und Funkerfasst sein.

Der Mieter muss monatlich über seinen Verbrauch informiert werden sonst kann er Abzüge vornehmen. Novellierung der Heizkostenverordnung zum 01/2022.

WW ist so eine permanente Schätzung. Das ist angreifbar. Besser einen Boilerzähler und Wasserzähler nachrüsten lassen.

Kaltwasser komplett nach qm oder Personen.

Genaue Infos gibt die Heizkostenverordnung oder ein Messdienstleister. Unverbindliches Angebot geben lassen. Das empfehle ich auf jeden Fall.

Aber ...gem. Heizkostenverordnung kann auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung verzichtet werden wenn der Eigentümer im Haus wohnt und nur 1 Wohnung vermietet.

Dann alle Kosten nach qm verteilen und gut ist. Alle Mal günstiger und mit weniger Aufwand verbunden.

Die Kosten für Gerätemiete und Abrechnung müssen nämlich von beiden Parteien gezahlt werden.

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Hallo, so weit ich weiß gibt es die Formel aus der Heizkosten Verordnung. Welcher Energieträger dahinter steckt ist der Formel egal. Alles sind kWh egal ob aus Strom, Öl, Gas oder Pellets. Gruss Dirk

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Hallo, wer ist denn der Vertragspartner also vertritt die WEG gegenüber Ista?

Hat derjenige die Kosten und Nutzerdaten weiter gegeben? Ohne die kann keine Abrechnung erstellt werden.

Der Vertragspartner soll dort anrufen und sich erkundigen ob es Probleme gibt und wie lange es dauert. In der Regel bekommt er sofort Antwort. Liegenschaftsnummer parat halten(steht auf der letzte Abrechnung) damit geht es schneller.

Schriftliche Beantwortung kann schon mal dauern.

Bedingt durch Corona, Urlaubszeit und Krankheit kann es auch schon mal zu Verzögerungen kommen.

Ich weiß das da jeder sein Bestes gibt und nicht aus Bösartigkeit die Bearbeitung verzögert. Man will doch zusammen arbeiten.

Es ist ja auch niemand ein Schaden entstanden. Die Abrechnung muss spätestens 1 Jahr nach Stichtag vorliegen.

Wenn Sie überhaupt nicht weiter kommen würde ich den Aussendienstler ansprechen damit sich dieser der Sache annimmt.

Und last but not least soll sich der Vertragspartner beim online Portal anmelden. Dort kann er den Status einsehen und bekommt Feedback bei unplausiblen Werten bei den Kosten und Nutzerdaten.

Grüsse Dirk

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Der Verbrauch ist immer individuell und kann schlecht vorausgesagt werden. Aber mehr Leute benötigen sicherlich mehr Wasser.

Der Eigentümer darf pauschal abrechnen auch nach qm.

Fair ist das aber nicht.

Eine Abrechnung inkl. Messtechnik wird ca. 250,-€ pro Jahr und Wohnung kosten welche auf die Mieter umgelegt werden. Zusätzlich evtl. Kosten für einen Installateur die der Eigentümer trägt.

Gruss Dirk Schillinger

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Wie wurden denn die Erwärmungskosten für das Warmwasser ermittelt? Vorgeschrieben ist hierfür ein Wärmezähler. Die kWh je Wohnung und der Erwärmung sind dann die gesamten kWh. Die Energiekosten für das Warmwasser werden nach den cbm verteilt. Die restlichen Kosten nach den gemessenen kWh in den Wohnungen. Die Restmenge kWh die nicht durch Zähler erfasst werden sind Verluste durch Rohre und Wirkungsgrad der Heizung (was reingeht kommt nur in Teilen als Wärme wieder raus) und werden der Allgemeinheit zugeschlagen. In der Regel werden die Kosten auf die gemessenen kWh in den Wohnungen verteilt. Da auch Schornsteinfeger, Wartung etc enthalten sind ergibt sich ein erhöhter Preis je kwh/cbm. Also Gesamtkosten - 30%Fläche =Kosten nach Verbrauch. Verbrauch /Gesamt kWh =Preis kWh. Preis kwh*Wärmezähler Warmwasser=Warmwasser kosten Verbrauch. Warmwasserkosten/gesamt cbm=Preis je cbm Warmwasser. Verbrauch Heizung /gemessene kWh in den Wohnwagen =Preis je kWh Heizung.

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First in, first out. Du musst den Preis vom letzten Jahr nehmen!!!. Deshalb müssen Anfangs und Endbestände sowie Zukäufe dokumentiert werden. Das nennt der Dienstleister dann Ermittlung der Brennstoffkosten. Kompliziert wird es wenn z. B. Noch 300 ltr. Zum alten Preis drin waren, 2*nachgetankt wurde und ein Rest von 450 ltr bleibt. Gruß Dirk

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Hallo,

Wenn mehr als 1 Wohnung vermietet ist darf nicht geschätzt werden. Es muss dann überall gleiche Messtechnik rein.

Schätzen über 2 Jahre wäre nicht erlaubt.

Und für er eine pauschale Abrechnung braucht man Kalo nicht.

Die Frage war aber ob doppelt so hohe Kosten sein können oder rechtens sind.

Generell ja, wenn die Kosten angefallen sind und die Abrechnung korrekt ist.

Zu prüfen ist welche Kosten verteilt werden und ob in der Abrechnung die korrekten Beträge übernommen wurden.

Also Rechnungen für Gas/Öl zeigen lassen. Wie hat sich de Gesamtverbrauch entwickelt.

Wie kam man auf den Gesamtverbrauch.

Wurden Bezugspreise für Gas/Öl erhöht.

Sind Rechnungen verteilt worden die im Vorjahr nicht dabei waren z. B. Tüv Prüfung des Öltanks.

Hat man versehentlich Reparaturen umgelegt. Nur regelmäßig wiederkehrende Kosten dürfen umgelegt werden.

Gab es im Vorjahr schon den Abrechnungsdienseister?

Die Gesamtkosten müssen auf Nachfrage belegt werden, also Rechnungseinsicht fordern.

Der Vermieter hat wirtschaftlich zu handeln also Anbieter für Gas/Öl auch mal zu wechseln. Vermieter darauf ansprechen.

Hier würde ich mir alles erklären lassen. Notfalls Hilfe in Anspruch nehmen.

Gruß Dirk

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Zunächst mal Einspruch erheben mit dem Verweis auf unplausible Werte.

Wurde abgelesen oder geschätzt?

Habt Ihr elektronische Zähler? Da kann man Monatswerte auslesen und bekommt schon mal ein Bild davon wann der Anstieg war.

Ist das Thermostat defekt gewesen und der Heizkörper lief ständig auf voller Leistung?

E s gibt die Möglichkeit das Ablesegerät von einem unabhängigen Labor prüfen zu lassen. Stellen die aber fest es zählte korrekt gehen alle Kosten zu euren Lasten.

Zunächst sollte aber mal deeMessdienstleister die Ablesung, Abrechnung und sein Gerät prüfen.

Die Einheiten sagen zudem nichts über die Kosten aus. Haben alle im Haus mehr Einheiten relativiert sich das Ganze wieder.

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Wer kann meine Heizkosten (31€/m²/a) checken?

Guten Tag,

ich bin gerade aus allen Wolken gefallen. Für meine Wohnung (32 m², ein Zimmer) im Haus, Baujahr 1960, keine Ahnung, welche Energieart, zahlte ich 998 € Heizkosten. Das sind 31,x € pro Quadratmeter.

Ich kam auf Seiten wie diese: https://www.thermondo.de/info/rat/heizen/heizkosten-berechnen/

Dort wollte ich herausfinden, ob das viel oder wenig ist. Mir ist aufgefallen, dass es völlig egal ist, ob ich mit Gas, Fernwärme oder sonstwas heize: Die Kosten pro Quadratmeter pro Jahr sind in allen Fällen utopisch.

Ich habe im betreffenden Jahr 2016 nur ca. 20 Tage geheizt. Die Heizungen werden mit Metrona-Heizzähler gemessen, zwei Stück pro Heizkörper im Wohnbereich (4 Stück gesamt) und einer im Badezimmer ohne Fenster. Im Badezimmer habe ich an genau zwei Tagen geheizt. Direkt unter mir ist ein großes Geschäft, von dessen Heizung ich eine Art kostenlose Fußbodenheizung mitbekomme, also müsste ich sehr geringe Heizkosten haben.

ABER. Im Keller herrschten permanent 50 °C. Ungelogen. Beim Einzug in 2015 schon. 2016 gab es dann in unserem 13-Parteien-Haus eine "Sanierung der Heizungsanlagen", und seitdem ist der Keller auch in Keller-Atmosphäre - mit Kühle und Schimmel und allem drum und dran. "Wie es sich gehört" - (meine armen Schulbücher! Die hätten bei eBay noch Geld gebracht...).

Na ja, nun ist es so. Ich habe Abitur gemacht und dementsprechend nichts vom Leben gelernt. Um mich bei Mietverträgen nicht verarschen zu lassen, frage ich Mutti, aber mit fast 25 sollte man doch so langsam mal eigene Lebens-Intelligenz herkriegen. Ein Teil dieser Lebens-Intelligenz, den ich schon erworben habe, sagt: "Traue keiner Ferndiagnose aus dem Internet".

Ich will nicht googlen, ich will nicht Listen angucken, die irgendwas Pauschales sagen und dann z.B. die Umlegung der Sanierungskosten auf die Anwohner etc. nicht berücksichtigen.

Also nun meine Frage: Wer kann mich bei all dem beraten? Gibt es da irgendeine Adresse?

Ich bin für jeden Tipp dankbar. Ich nehme kostenpflichtige Beratung in Anspruch, lese Bücher, trete irgendeinem Verein bei, whatever. Ich wills LERNEN.

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Als erstes die Werte in der Abrechnung mit denen am Heizkörper vergleichen. Stimmen die überein. In der Abrechnung müssen die Kosten die umgelegt werden aufgeführt werden. Es dürfen nur regelmäßig wiederkehrende Kosten umgelegt werden wie Energiekosten, Schornsteinfeger, wartung ohne Material, Tüv, etc. Keine Reperatur und auch nicht die Kosten für die neue Zentralheizung. Rechnungen zeigen lassen und vergleichen mit dem was in der Abrechnung steht. Wurden Werte geschätzt? Wenn ja von metrona erklären lassen warum. Sind bei den Kosten die Erwärmungskosten für Wasser mit bei? Wurden Hausnebenkosten mit abgerechnet? Die sog. 3.Miete schlägt im Altbau durchschnittlich mit 2,50 € je qm zu wenn man auch Grundsteuer, Versicherungen etc umgelegt bekommt. Prinzipiell solltest du als Mieter zu deiner Abrechnung vom Messdienstleister Auskunft erhalten. Es ist aber ratsam vorher zu wissen wo man einen Fehler vermutet. Auf jeden Fall Einspruch erheben. Und die Heizkostenverordnung googeln. Gibt es kommentiert im Internet da kann man vieles selbst nachvollziehen. Gruß Dirk

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Die Bank kann das Geld zurück holen. Ansonsten Anwalt einschalten. Wenn Paketen vorliegen nachsendeauftrag stellen und Forderung beim Paketen geltend machen.Und Grundsätzlich nur über PayPal bezahlen.  Gruß schilldi 

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Hallo, das stimmt nur zur Hälfte. Zuallererst müssen die Heizkosten verbrauchsabhängig erfasst werden über z.B. Heizkostenverteiler am Heizkörper. Hierfür muss auch ein Wert in der Abrechnung zu finden sein.

Gem. Heizkostenverordnung müssen die Heizkosten  zu 30%-50% nach Qm beheizte Wohnfläche oder cbm umbauten Raum verteilt werden und 50-70% werden nach dem Verbrauch am Heizkörper verteilt.

30/70 ist Standard, eine Verteilung 40/760 oder 50/50 ist in Ausnahmefällen vorgesehen.

Hochhäuser wurden in den 70 ern meist günstig gebaut. Diese Tatsache und das Du schreibst das Deine Wohnung warm ist ohne das Du heizen musst klingt stark nach einer Einrohrheizung.

Diese hat den Nachteil das Wärme permanent an allen Heizkörpern im Haus zirkuliert und Wärme abgibt ob gewünscht oder nicht.

Technisch ist das nicht abzustellen. 

Bei der Abrechnung greift man deshalb bevorzugt auf Verdunstet zurück. Die Flüssigkeit darin verdunstet egal woher die Wärme kommt. Zudem trägt man dem ganzen mit einem Verteilerschlüssel von 50/50 Rechnung.

Man will damit bezwecken, das auch die Wohnungen die günstig liegen und z.B. Von mehreren Seiten sowie von der sogenannten Überströmung am Heizkörper soviel Wärme bekommen das Sie nicht mehr heizen müssen auch an den Kosten beteiligt werden. Sie haben ja schließlich auch einen Nutzen davon, wenn auch nicht unbedingt gewollt.

Hätten diese eine 2 Rohrheizung und weniger Wärme durch die umliegenden Wohnungen, z.B. Durch bessere Dämmung wären Sie gezwungen den Heizkörper aufzudrehen und hätten somit höhere Verbrauchskosten.

Dies führt schon lange zu Diskussionen. Aktuell kann man nur die komplette Heizanlagen erneuern inkl. Aller Rohre und Heizkörper was unrealistisch ist.

Auf jeden Fall sollte ein hydraulischer Abgleich erfolgen und die Rohrwärmekorrektur nach VDI (Achtung nur 2* möglich).

Beides wirkt sich aber nur dahingehend aus das die Kosten gerechter Verteilt werden um 0-wenig Verbraucher stärker zu belasten.

Also in Deinem Fall keine Option.

Es bleibt daher nur umzuziehen oder eine günstige Kaltmiete auszuhandeln. Und auf jeden Fall die Abrechnung prüfen, Rechnungen zeigen lassen und den gemessenen Verbrauch prüfen.

Gruss Dirk.

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Wann haben Sie denn die Unterlagen eingereicht? Tendenziell wird es im 4. Quartal bei den Dienstleistern ziemlich eng weil dann die meisten Abrechnungen gefahren werden, Ablesungen, Nachmontagen etc anstehen, mehr als man auf die Schnelle bewältigen kann.

Hier ein paar Tips:

Kosten und sonstige Daten so früh als möglich einreichen. Die Daten, wenn möglich, online eingeben.

Auf Funkerfassung umstellen.

Immer telefonisch nachholen, nie per Email. Den telefonischen Kontakt dazu drängen einen Termin vor zu geben.

Wenn das nichts hilft, den Aussendienst der es Ihnen verkauft hat kontaktieren. Notfalls sich als Neukunden ausgeben, dann reagiert er auf jeden Fall. Den kommen lassen oder telefonisch verhaften und dazu bringen sich einzusetzen und mit Kündigung drohen!

Hilft das nichts dann eine Geschäftsführer Beschwerde schreiben. Unbedingt an den Geschäftsführer adressieren, dann muss sich was bewegen.

Hilft das alles nichts mit dem Wettbewerb sprechen um zu prüfen ob Sie aus den Verträgen raus kommen und zu welchen Konditionen oder ob ein anderer die Geräte verwenden kann.

Grüße schilldi

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