droh einen mit einer anzeige.

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solange du nicht nachweisen kannst, welcher von denen es getan hat, kannst du nichts machen. eine anzeige gegen unbekannt hilft nicht viel.

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es gibt spezielle leuchtfarben - die müssen aber vorher beleutet werden.

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solang sie in der verpackung sind (und nicht geöffnet wurden), dann ggf ja.

wenn sie offen sind, kommt es auf den zustand an.

in beiden fällen: das alter, die auflage und edition ist entscheidend.

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