Ich fasse mal nochmal kurz zusammen: in deinem Arbeitsvertrag ist eine Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart. Hier steht nicht "...zum Monatsende, zur Monatsmitte....".

Somit kannst du das Arbeitsverhältnis taggenau in 4 Wochen kündigen. Wenn ich auf den Kalender schaue, dann ist das Kündigungsdatum der 2.Mai, wenn du die Kündigung am 4.4.2018 deinem Chef überreichst. 4 Wochen heißt nicht 1 Monat.

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Zunächst mal würde mich interessieren wie genau der Punkt Fahrgeld im Ausbildungsvertrag definiert wurde.

Erst danach kann man weitermachen, ob tatsächlich eine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht. Gerade bei Fahrtkosten besteht ja auch die Möglichkeit dieses beim Lohnsteuerausgleich anzugeben.

Habt ihr schon mal direkt mit dem Chef dort gesprochen? Was sagt er, warum die Leistung gestrichen wurde?

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Ich beginne mit einer Gegenfrage? Gibt es einen Grund für diese 7-Tage-Woche (inkl. Feiertag)? Sind viele Leute krank o.a.?

Grundsätzlich sind 58 Std. für eine Woche zu viel. Hier liegt die gesetzliche Grenze bei 48 Stunden.

Was ich deinen Angaben entnehmen kann ist, dass die aber wohl alle Zeitzuschläge gewährt werden, deine reelle Arbeitszeit würde etwa 53 Std. betragen.

Durch den verkaufsoffenen Sonntag müsste dir grundsätzlich in der gleichen Woche ein freier Tag gewährt werden.

Vertretbar wäre nach meinem Erachtens noch, unter der Voraussetzung dass es z.B. im Betrieb viele Kranke gibt oder andere Extremsituationen vorhanden sind, dass du zumindets einen halben freien Tag kommst, damit ohne Zeitzuschläge zumindest die 48 Std.-Woche eingehalten wird.

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Trotz Zusage keinen Arbeitsvertrag, Absage im letzten Moment?

Guten Tag,

also zur Erklärung:

Ich habe vor 2 Wochen erfolgreich ein Probearbeiten absolviert und durch den Küchenchef eine Zusage bekommen.

Ich wollte die Stelle natürlich auch antreten, jedoch musste das Gehalt und die üblichen Konditionen abgesprochen werden. Verständlicherweise mit dem Direktor( da Hotelbetrieb einer großen Kette...). Dieser war aber krank und erst nach 4 Tagen wieder im Hause.

Ich hakte jeden Tag nach, was mit meinem Vertrag ist. Jeden Tag wurde ich vertröstet mit dem Vermerk, dass der Direktor noch kein ''go'' von Oben bekommen hat.

Schließlich schrieb man mir per Mail, dass mein Bruttogehaltswunsch zu hoch ist und so wörtlich : 2200Euro brutto könne man machen.

Ich willigte ein, da es immer noch ein akzeptabler Lohn ist als Koch( mit Kindesunterhaltspflicht). Wohl gemerkt, alles per Email, also schriftlich. Jetzt jedoch kam gestern der Hammer!! Man entschuldige sich per Mail für die späte Rückmeldung und dass man mir die besprochene Stelle nicht mehr anbieten kann. Vielen Dank für das Interesse und die Geduld.

Ich wies darauf hin, dass ich anderen Arbeitgebern Absagen erteilt habe, da man mir die Stelle zugesagt hat und da die Stelle in 2 Tagen angetreten werden sollte nun gezwungen bin, Sozialleistungen zu beantragen. Meine Kündigungsfrist des alten Arbeitgebers läuft ebenso aus.

Meine Frage an Euch, wie gehe ich vor? Macht es Sinn vor Gericht eine Entschädigung oder Ähnliches zu erwirken. Immerhin spreche ich da auch für all meine beruflichen Kollegen. Wir Köche müssen uns ja nicht immer alles gefallen lassen!

ich freue mich auf antworten

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Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Ohne Arbeitsvertrag und ohne Probezeitvereinbarung kann dir aber der Vertrag nach 4 Wochen z. Monatsmitte oder -ende wieder gekündigt werden. Hier könntest du max. einen Monatslohn erstreiten.

Ich an deiner Stelle würde hier nicht unnötig Energie verschwenden. Such dir lieber einen vernünftigen Arbeitgeber, das ist wahrscheinlich zufriedenstellender als isch hierüber zu streiten.

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Wenn du die 1230 Euro als Festgehalt am Monatsende bekommst, dann bezieht sich das auf die 32 Stunden - Woche.

Der Dienstplan hat zunächst nichts damit zu tun. Jede Stunde die du über 32 Stunden arbeitest sind Überstunden. Je nachdem was im Arbeits- oder Tarifvertrag steht, ist es schon möglich dass Mehrarbeit über den Dienstplan angeordnet werden.

Ich kann mir nur nicht vorstellen dass du 11 Stunden am Stück ohne Pause arbeitest. Sonst müsstest du ja die Pause abziehen und kommst nicht auf die 44 Stunden.

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Was ist jetzt eigentlich deine Frage?

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Das klingt für mich so, als hättest du die Lohnabrechnung nicht verstanden. Es ist klar, dass der Betrieb keine separate Lohnabrechnung erstellt.

Wenn dir Überstunden ausgezahlt wurden, dann stehen die auf deiner Lohnabrechnung in einer separaten Zeile. Versteuert und verbeitragt werden die Stunden aber mit deiner regulären Stundenabrechnung, das darf dein Betrieb auch nicht separat abrechnen. In der Tag wäre das Betrug.

Schau dir die Lohnabrechnung mal in Ruhe genau an, dann wirst du feststellen, wie viele Stunden dir ausgezahlt wurden.

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Wenn du unbezahlten Urlaub nimmst, endet in dieser Zeit beim "alten" Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungspflicht; das heißt, dass du in der Gleichen Steuerklasse auch bei einem anderen Arbeitgeber Geld verdienen kannst. Ähnliches passiert ja z.B. in Elternzeiten.

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als Hilfestellung für eine Ausbildungsbewerbung empfehle ich dir die Internetseite der Agentur für Arbeit: Planet beruf.de

Ich würde es schon in der Bewerbung erwähnen, dass du und deine Familie bei der Barmer versichert bist. Allerdings würde ich hier nicht zu "sehr" auftragen.

Mein Vorschlag: ......Meine Familie ist bei der Barmer Krankenkasse seit Jahren (???) versichert. Dadurch ist mir die Barmer Krankenkasse schon ein bisschen bekannt und ich fühle mich hier gut aufgehoben, weswegen ich hier sehr gerne meine Ausbildung beginnen möchte......oder so ähnlich......

Viel Glück!

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Die Frage ist schwierig zu beantworten, ohne zu wissen, wielang du schon in Deutschland bist, aus welchem Land du genau kommst.

Grundsätzlich ist es schon mal gut, dass du einen Job hast.

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uups, hab den Text versehentlich als Kommentar geschrieben. Hier nochmal für Alle ;-)

Gleiches kommt bei mir auch immer wieder mal vor. Ich stehe dann auf, mache einfache und nicht zu aufregende Tätigkeiten wie z.B. etwas lesen. Manchmal grübel ich über meinen Job und komme deswegen nicht zur Ruhe; dann stehe ich auch kurz auf, schreibe alles auf worüber ich grübel (Beruhigung, ich könnt ja sonst was vergessen) und werde oft dann wieder müde. Ich geh dann auch wieder ins Bett, höre eine beruhigende Musik an (irgendwelche Melodien) und im besten Fall schlafe ich wieder ein.

Mein Rezept ist aber insgesamt: kurz aufstehen, etwas einfaches machen (Alibis zur Beruhigung) und dann wieder ins Bett gehen.

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Gegen die 6-Tage-Woche ist vom Arbeitszeitgesetz her nichts dagegen zu sprechen. Prüfe hier mal deinen Arbeitsvertrag und ob dieser Vertrag irgendetwas von "Tarifvertrag" beinhaltet. Falls in deinem Arbeitsvertrag nichts dergleichen drinsteht, kann dich dein AG auch an 6 Tagen einsetzen. Wie von meinen "Vorschreibern" schon erwähnt; Samstag ist ein Werktag, sofern du über 18 Jahre alt bist und keine entsprechende Vereinbarung in deinem Vertrag steht, kannst du dich da nicht wehren.

Viel wichtiger als die 6-Tage-Woche finde ich die Frage; wieviel Stunden arbeitest du insgesamt an diesen 6 Tagen. Hier zieht das Gesetz (genau die EU RICHTLINIE 2003/88/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES, Artikel 6b) nämlich bei 48 Wochenstunden die Grenze.

Wenn du diese Grenze regelmäßig überschreitest, würde ich mal sachlich mit deinem Arbeitgeber sprechen. Sag ihm einfach (zunächst ohne Vorwurf) dass dies für dich ein Problem ist und dich das demotiviert. Vielleicht hat er ein offenes Ohr. Falls er kein offenes Ohr dafür hat, dann gibt es andere Arbeitgeber.

Ich persönlich empfehle immer, vorher sachlich die eigenen Sorgen ansprechen und Lösungen suchen. Wenn es dann kurzfristig keine Lösungen gibt, erst dann kündigen.

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ich bin grad zufällig auf diese Frage gestoßen und merke dass hier noch keine richtige Antwort gefunden wurde. Das Wort "tedesco" bedeutet ursprünglich sowie viel wie "zum Volk gehörig oder die Sprache des Volkes sprechend" und wurde seit etwa dem 10. Jahrhundert Bezeichnung der nicht romanisch-sprechenden Bevölkerung Frankenreich. Da sich die Sprache im Westreich (Sachsen, Franken, Schwaben und Baiern) ähnelten und später als deutsch verstanden wurde wird als tedesco, deutsch verstanden.

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Das Mindestlohngesetz gilt für alle! Es gibt ein paar Ausnahmen, wie z.B. Auszubildende.

Deine Frau hat ab 1.1.2015 Anspruch auf den Mindestlohn!

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Aktuell bekommst du ja nur 8,11€/Stunde, das bedeutet dass dein Arbeitgeber seit dem 1.1.15 8,50€ zahlen muss also mind. 1572,50€, auch wenn er dir dies nicht mitteilt. Das Mindestlohngesetz verpflichtet ihn zu dieser Zahlung, auch wenn vertraglich ein geringerer Lohn vereinbart wurde.

Ich würde ihn höflich darauf ansprechen und nachfragen wie das jetzt geregelt wird. Im Normalfall sollte sich dein AG bereits darüber erkundigt haben, denn die Kontrollen durch den Zoll werden künftig verschärft.

Übrigens: wenn er es nicht macht, hat er bei einer Kontrolle durch den Zoll mit Bußgeldern bis zu 30000 zu rechnen.

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Um deine Antwort vollständig beantworten zu können wäre noch Interessant, wieviele Sunden (Wochen- oder MOnatsarbeitszeit) du lt. Arbeitsvertrag für die 1600 leisten musst. Sind in den 1600 Euro Leistungszulagen oder Sonderzahlungen enthalten?

Grundsätzlich wenn in deinem Arbeitsvertrag z.B. vereinbart ist dass du eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden hast, bei einem Gehalt von 1600 Euro, kann dein Chef dir nicht einfach 1300 Euro zahlen. Der Mindestlohn dient ja dazu, dass diejenigen Mitarbeiter die heute noch keine 8,50 Euro pro Stunde erhalten, diese dann mindestens bekommen.

Schau mal in deinem Arbeitsvertrag nach!

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Wenn du krank bist und das Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen besteht, dann muss dein Chef für 6 Wochen deinen vollen Lohn weiter zahlen (Lohnfortzahlung). Nach 6 Wochen bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse und dein Chef hat keine Kosten mehr.

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Grundsätzlich brauchst du gar nichts machen, da der Vertrag ja mit dem Datum endet und nur stillschweigend oder vereinbart weiterlaufen kann.

Der Fairness wegen würde ich aber mit deine AG sprechen und wenn 2 Wochen aus einem Grund dir sinnvoll erscheinen, dann ist das vollkommen rechtens.

Übrigens er kann nicht nicht zwingen, den Vertrag zu verlängern!!!! Außer du arbeitet stillschweigend nach dem Enddatum weiter und du und dein AG akzeptieren die Weiterbeschäftigung stillschweigend, dann stehst du nämlich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bist auch verpflichtet deine vereinbarte Arbeitszeit zu leisten.

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Das mit dem Kleingewerbe anmelden sehe ich kritisch, da könnte bei einer Steuerprüfung eine "Scheinselbstständigkeit" festgestellt werden, mit der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge unterschlagen werden --> Bußgeld, Nachzahlung!!!!

Da musst du aufpassen, grundsätzlich musst du dann mehrere Kunden nachweisen können und nicht nur für einen Kunden (also dein jetziger Arbeitgeber) Rechnungen schreiben.

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Chef möchte das ich Minusstunden ausgleiche oder Lohn zurückzahle D:

Hallo Ihr lieben Leute,

ich hoffe sehr Ihr könnt mir helfen. Natürlich hab ich versucht mich schlau zu machen aber das hat nicht so gut funktioniert.

Also hier zu meinem Fall. Ich habe ca. 1 Jahr in einem Weingut als Aushilfe gearbeitet um meine Zeit bis zu meiner neuen Ausbildung zu überbrücken. Am Anfang von Jahr 2014 habe ich nachgefragt wie es mit meinem Stunden aussieht und mir wurde immer wieder gesagt ich hätte so viele + Stunden.

Ich wurde auch öfter mal 1 Stunde früher heimgeschickt von der Chefin weil nichts zu tun war. Mein Chef wusste die ganze Zeit das ich Anfang August das Unternehmen verlassen werde. Ich hab jeden Monat gefragt wie es aussieht und auch Urlaubstage hatte ich noch 12 Stunde nach Aussage vom Chef. Also hab ich zu mitte August gekündigt durfte somit am 30.7. gehen und hab dann auch bis Ende September nichts mehr von Ihnen gehört.

An 29.09.2014 also fast 2 Monate später bekomme ich meine ganzen Abrechnungen von Januar - August und da steht dann drin ich hätte -80 und dazu noch einen Urlaubstag zu viel genommen.

Nur ganz ehrlich sehe ich nicht ein diese Stunden zu leisten da ich meinen Chef nicht nur 1 mal danach gefragt hab und auch die meiste Zeit ich heimgeschickt wurde weil keine Arbeit da war. Ich habe dazu diesen Text im Internet gefunden :

****Un­ter wel­chen Umständen er­hal­ten Sie Ih­re Vergütung auch bei Störun­gen des Be­triebs­ab­laufs? ****

Auch bei Störun­gen des Be­triebs­ab­lau­fes, die durch tech­ni­sche oder wirt­schaft­li­che Pro­ble­me be­dingt sind, ha­ben Sie An­spruch auf Ih­re Vergütung. Die­se Pro­ble­me sind nämlich recht­lich ge­se­hen die Pro­ble­me Ih­re Ar­beit­ge­bers und nicht Ih­re. Kann al­so zum Bei­spiel des­halb nicht ge­ar­bei­tet wer­den, weil es ei­ne EDV-Pro­blem gibt oder die Te­le­phon­an­la­ge nicht funk­tio­niert (tech­ni­sches Pro­blem) oder weil ein Großauf­trag stor­niert wor­den ist (wirt­schaft­li­ches Pro­blem), dann muß Ihr Ar­beit­ge­ber eben zu­se­hen, wie er Sie sinn­voll beschäftigt. Das Ri­si­ko, daß ihm das nicht ge­lingt, muß er tra­gen. Ju­ris­tisch for­mu­liert: Das Be­triebs­ri­si­ko und das Wirt­schafts­ri­si­ko trägt der Ar­beit­ge­ber.

Trifft das auch auf mich zu? Danke schon mal für eure Antworten :D

LG

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Zunächst einmal muss man hier mal vom Arbeitsvertrag ausgehen!

  • wieviele stunden pro Woche oder pro Monat o.ä., wurden dort vereinbart.

Diese Zeit musst du arbeiten und muss dir dein Arbeitgeber auch bezahlen. Wenn er dich heimschickt, kannst du (rechtlich gesehen) trotzdem dein Gehalt verlangen. Realistisch gesehen musst du es aber nacharbeiten.

Wir wurden denn die Arbeitszeiten erfasst, Gibt es einen Stundenzettel, oder Stempelzeiten??? Wie ist vertraglich dein Urlaub geregelt? Wie viele Tage hast du lt. Stundenzettel/Stempeluhr tatsächlich davon genommen.

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