Sinnvoll könnte es sein, wenn du einen Tag lang die Videokamera laufen lässt und das dokumentierst. Bei einem netten Vermieter könnte man ihm diese Aufnahme oder auch nur den Ton vorspielen oder zum Beispiel ausmachen, dass er mal bei euch vorbei kommt und das live miterlebt. Man könnte auch an eine Mietminderung denken, aber das würde ja dann den Vermieter treffen und nicht eure Nachbarin
Also ich würde mir ein dünnes Heft (Alpmann Schmidt, Basiswissen) holen, da man die Lehrbücher meist nicht ohne Hintergrundwissen lesen kann. Ich habe mir vor dem Studium ein Lehrbuch geholt und auch am Anfang des Studiums. Gerade am Anfang kann man kaum drei Seiten am Stück lesen, da man auch erstmal die Schreibweise verstehen muss und die Aufbaustruktur. Aber auch das Internet ist hilfreich. Juracademy schreibt verständlich und man bekommt einen ersten Einblick. Anfangen könnte man mit Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Strafrecht AT, BGB AT alles andere baut darauf auf und kommt erst später im Studium. Ich mache das noch heute so, dass ich mir was in einem dünnen Heft anlese, einen Überblick verschaffe und dann im Detail mit einem dicken Lehrbuch nacharbeite.
Du sagst es doch bereits selbst "habe ihn als Hund beleidigt".
Jedoch müsste diese Beleidigung auch ehrverletzende sein und eine Miss- oder Nichtachtung des Erklärungsempfängers sein. Ihn in seiner Würde herabsetzen.
Ich denke kaum, dass man da nach §185 StGB erfolgreich bei der Polizei sein wird und es überhaupt zu einer Anzeigenaufnahme kommt. Denn "du Hund" sehe ich nicht als derart beleidigend an, dass sich jeder dadurch beleidigt fühlen würde.