Probleme mit Nachbarin, dringender Ratschlag notwendig?

Hallo, ist ein sehr langer Text aber ich brauche dringend einen Rat und zwar ich wohne in einer Altbauwohnung seit ca. 2 Jahren. Ich wohne im 3ten Stock und meine Nachbarin im 2ten Stock. In der Wohnung leben mein Mann, meine Tochter 7 Monate alt und ich. Vermieter wurde informiert aber mehr als zu sagen ist halt ne Altbauwohnung man hört da eben alles, konnte er mir nichts sagen.
Es begann damit als wir in die Wohnung eingezogen sind. Und unsere Familien zu besuch kamen und sich die Wohnung anschauen wollten.

Es war 16 Uhr da kam die Nachbarin vor die Tür und meinte wir sollen nicht so trappeln. Das haben wir dann auch nicht gemacht. Ein paar Tage vergingen da saß ich am späten Nachmittag und schaute meine Serie auf der Couch da kam sie wieder und meinte der Fernseher sei laut. Muss aber auch dazu sagen das sie mich sozusagen angeschrien hat. Hab ich aber auch wieder befolgt, hab mir gedacht die Dame ist etwas älter bestimmt auch Krank.


Das ging so ziemlich bis meine Tochter zur Welt kam, am Tag als ich aus dem Krankenhaus kam so gegen 14 Uhr, ca 15 min nachdem ich meine Wohnung betreten habe stand sie schon vor meiner Tür und meinte das ihr das alles zu laut sei und wir nicht feiern sollen und das sie die Polizei rufen würde. Darauf hin bin ich explodiert und hab ihr die Polizei gerufen die Polizei kam aber ja was können die schon machen außer mahnen. Ich habe ihr sogar einmal Kekse gebracht und mich entschuldigt nur damit sie aufhört, am nächsten Tag war alles wieder wie vorher.

Seit dem die Polizei vor ihrer Tür war kommt sie nicht mehr an die Tür, wenn sie was stört, knallt sie wortwörtlich mit ihrer Balkontür dreimal hintereinander mindestens 5 mal am Tag.
Ich werde verrückt, wenn sie mit der Balkontür knallt, wackelt die Wohnung als wäre ein Erdbeben am Start unsere Kommode ist sogar einmal runter gefallen von der Wand. Gott sei dank war meine Tochter nicht in der Nähe.

Bei diesen Dingen haut sie mit der Tür:

wenn das Baby schreit.

wenn wir in der Wohnung gehen.

wenn ich in der Küche was mit dem Mixer mixe.

wenn mir was runterfällt/ oder meiner Tochte wenn sie mit ihrem Spielzeug spielt und es auf dem Boden landet.

wenn ich staubsauge

bei allen fast alltäglichen Dingen die man macht

Es kann doch nicht sein das ich auf Zehenspitzen durch die Wohnung gehen muss und Angst haben muss das meine Tochter mal hinfällt oder was fallen lässt. Oder ich kein Besuch empfangen darf natürlich alles vor 22:00 Uhr.

Meine Frage ist jetzt was kann ich tun damit sie damit aufhört, meine Tochter zuckt jedesmal bei dem Knall, sie weckt sie manchmal beim Mittagsschlaf. Kann ich sie verklagen? Was gebe ich dann an? Weil so können wir nicht mehr leben, ich bin verzweifelt. Ich kann meine alltäglichen Dinge im Leben nicht nachgehen, sie schränkt alles was ich machen möchte ein.

Danke für eure Antworten

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Sinnvoll könnte es sein, wenn du einen Tag lang die Videokamera laufen lässt und das dokumentierst. Bei einem netten Vermieter könnte man ihm diese Aufnahme oder auch nur den Ton vorspielen oder zum Beispiel ausmachen, dass er mal bei euch vorbei kommt und das live miterlebt. Man könnte auch an eine Mietminderung denken, aber das würde ja dann den Vermieter treffen und nicht eure Nachbarin

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Also ich würde mir ein dünnes Heft (Alpmann Schmidt, Basiswissen) holen, da man die Lehrbücher meist nicht ohne Hintergrundwissen lesen kann. Ich habe mir vor dem Studium ein Lehrbuch geholt und auch am Anfang des Studiums. Gerade am Anfang kann man kaum drei Seiten am Stück lesen, da man auch erstmal die Schreibweise verstehen muss und die Aufbaustruktur. Aber auch das Internet ist hilfreich. Juracademy schreibt verständlich und man bekommt einen ersten Einblick. Anfangen könnte man mit Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Strafrecht AT, BGB AT alles andere baut darauf auf und kommt erst später im Studium. Ich mache das noch heute so, dass ich mir was in einem dünnen Heft anlese, einen Überblick verschaffe und dann im Detail mit einem dicken Lehrbuch nacharbeite.

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Du sagst es doch bereits selbst "habe ihn als Hund beleidigt".

Jedoch müsste diese Beleidigung auch ehrverletzende sein und eine Miss- oder Nichtachtung des Erklärungsempfängers sein. Ihn in seiner Würde herabsetzen.

Ich denke kaum, dass man da nach §185 StGB erfolgreich bei der Polizei sein wird und es überhaupt zu einer Anzeigenaufnahme kommt. Denn "du Hund" sehe ich nicht als derart beleidigend an, dass sich jeder dadurch beleidigt fühlen würde.

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