Da du nicht beweißen kann, dass du es nicht gekauft hast (und davon gehe ich aus), kann dir voldendes blühen:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 242)
Ich rate dir, sobald du ein schreiben von der polizei erhälst, einen Anwalt anzuchalten.