Du solltest es auf jeden Fall als Arbeitsunfall melden, sowohl im Betrieb als auch beim Arzt, am besten direkt beim D-Arzt (Orthopädie und Unfallchirurgie).

Egal, welche Beschwerden derzeit bestehen und welche Konsequenzen daraus gezogen werden, so ist der Unfall zumindest aktenkundig geworden, sowohl bei der BG wie auch beim Arbeitgeber.

Eine Arbeitsunfähigkeit, vulgo Krankmeldung, muß ja daraus nicht zwangläufig resultieren. Wenn Du Dich fit genug fühlst und das mit den Arbeitsanforderungen vereinbar ist, kannst Du auf eine AU verzichten oder, bei körperlicher Belastung, vielleicht mit dem Arbeitgeber Schonarbeit vereinbaren.

Gerade bei Arbeitsunfällen bieten AG häufig von sich aus Schonarbeit an, weil jeder Tag AU die Beiträge zur BG beeinflussen kann.

Gute Besserung, M. Rost

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Eine Rectusdiastase ist kein Bauchdeckenbruch (ventrale Hernei) sondern lediglich die Bezeichnung für ein mehr oder weniger weites Auseinanderweichen der beiden geraden Bauchmuskeln (musculus rectus abdominis). Meistens harmlos, macht keine Beschwerden und erfordert auch keine Behandlung. In der Regel ist das auch keine Diagnose auf Grund einer Sonographie oder einer anderen Untersuchung sondern eine Blickdiagnose.

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Zur Ruhigstellung bei einer verletzten Extremität z.B. "Armbruch" werden verschiedene Materialien verwendet (je nach Vorliebe des Krankenhauses, des Arztes oder des Einkäufers):

a) Die klassische Gipsbinde - das ist eine Mullbinde, die mit Gipspulver versetzt ist. Diese wird in Wasser getaucht, ausgedrückt und dann um die ruhigzustellende Gliedmaße gewickelt - dort härtet sie unter Wärmeentwicklung aus. Klassisch, uralt und preiswert, aber relativ schwer, arbeitsintensiv und macht Sauerei.

b) sog. Cast-Verbände - ein Trägermaterial ähnlich wie eine Mullbinde ist mit einem Polymer getränkt, welches unter Luftzufuhr aushärtet. Wird wie die Gipsbinde angewickelt. Seit den 80ern bekannt, teuerer, deutlich leichter, wasserunempfindlich.

c) vorgefertigte Platten aus einem Kunsstoffmaterial, welche zugeschnitten, unter Wärmezufuhr verformt und angepaßt werden können. Etwa Ende der 90er, deutlich teuerer, weniger einfach in der Handhabung.

Hat alles mit Rigips aus dem Baumarkt nichts zu tun.

PS Beschäftigung mit Orthographie täte Dir gut.

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Solange das Piercing (für das Gewebe ein Fremdkörper) drin ist, wird das "Wildfleisch", überschießende Granulation, nicht aufhören. Piercing entfernen, die Granulationen behandeln (z.B. ätzen mit Arg. nitr., sollte aber ein Arzt machen). Leider ist Arg. nitr., im Volksmund als Ätzstift, Höllenstein bekannt, in Deutschland kaum noch erhältlich. In Luxembourg kann man es (noch?) rezeptfrei in der Apotheke erhalten. In hartnäckigen Fällen hilft nur die chirurgische Sanierung.

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Wie in so vielen Fällen - eine klare Ja-Nein-Antwort kann man nicht geben, it depends.

Der Radiologe wird grundsätzlich nur auf Überweisung tätig! D.h. ein anderer Arzt (Hausarzt z.B.) hält eine Röntgenuntersuchung für erforderlich. Für die Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen muß ein Berechtigter die rechtfertigende Indikation stellen, d.h. feststellen, ob die Fragestellung nur mit einer Röntgenuntersuchung oder evtl. auch durch weniger strahlenbelastende Untersuchungen beantwortet werden kann. Viele überweisende Ärzte haben heute nicht mehr die Fachkunde, in dem Fall muß der Radiologe auch den Patienten befragen, eventuell auch untersuchen. Der Arzt mit Fachkunde (meist z.B. Chirurgen und Orthopäden u.a.) will nur die Röntgenaufnahme und den schriftlichen Befund, das anschließende Gespräch und die Therapie macht er selber. Ich habe es oft als sehr störend empfunden, wenn der Radiologe meinen Patienten schon alles erklären wollte.

Ein Spezialfall ist die sog. interventionistische Radiologie, z.B. im Zusammenhang mit der Angiographie. In der Regel ist aber hier ein entsprechend weitergebildeter Internist oder Chirurg tätig.

Dann gibt es noch die Radiotherapie - die therapeutische Anwendung von Röntgenstrahlungen am Patienten. Meistens handelt es sich dabei um die Behandlung von Krebspatienten - hier liegt die Betreuung vorwiegend beim Strahlentherapeuten (ein Radiologe mit zusätzlicher Weiterbildung).

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Diese angebotenen Blutgruppenschnellteste zur Eigenanwendung sind primär ein Geschäftsmodell. Damit will jemand Geld verdienen. Auf ein solches Ergebnis wird sich kein Arzt verlassen.

Die einfachste, sicherste und günstigste Möglichkeit, die eigene Blutgruppe verläßlich bestimmen zu lassen ist sich zum Blutspenden zu melden.

Vor der Blutabnahme wird die Blutgruppe bestimmt sowie noch einige andere Faktoren (z.B. HIV, Hepatitis etc.), um sicherzugehen, daß Du als Spender geeignet bist.

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Die Frage ist etwas ungenau. Kurzbrief (Kb) nach stationärem Aufenthalt oder Kurzbrief nach ambulanter Behandlung beim Facharzt?

Ein Kb wird erstellt, um, wie der Name sagt, den weiterbehandelnden Kollegen kurz, dh. direkt zu informieren. Dieser Brief wird in der Regel dem Patienten direkt mitgegeben, damit dieser den Kb an den Hausarzt resp. weiterbehandelnden Arzt weitergeben kann (d.h. dieser wird nicht noch zusätzlich verschickt). Je nach Lage wird später ein ausführlicher Bericht/Brief an den Überweiser/Einweiser und/oder Hausarzt geschrieben, der dann postalisch verschickt wird (wenn der Pat. dem nicht ausdrücklich widerspricht. Denkbar bei "peinlichen" Behandlungen, Geschlechtskrankheit, psychiatrische Behandlung etc. - manche Pat. wollen nicht, daß der HA davon erfährt).

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Wenn ich Deinen Kommentar richtig verstehe, meinst Du damit eine Einkaufsgemeinschaft für z.B. Praxisbedarf, Verbrauchsartikel, Medikamente oder ähnliches?

Derartiges ist in der Vergangenheit schon öfter angedacht worden, aber die juristischen und vor allem auch steuerlichen Hürden sind extrem hoch. Meines Wissens gibt es derartige "Ketten" offiziell nicht.

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Jein - it depends.

Für den gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse eine Quartalspauschale, fachgruppenabhängig zwischen ca. 12 und 30 Euro. Darin sind alle Grundleistungen (Arztbesuch, körperliche Untersuchung, Beratung, kleine medizinische Maßnahmen) aber eben auch die Austellung eines Rezeptes und einer AU enthalten - für die Dauer von 3 Monaten, egal wie häufig der Patient erscheint! D.h. die Ausstellung einer AU oder eines Rezeptes wird nicht extra vergütet = nein.

Anders sieht es aus beim Privatpatienten oder bei einem Arbeitsunfall, hier erfolgt die Vergütung nach Einzelleistungen nach einer anderen Gebührenordnung, der GOÄ bzw. der UV-GOÄ. Unter der Nr. 1 GOÄ (einfach €4,66, 3,5fach €16,32) fällt die Beratung und auch das Ausstellen eines Rezeptes. Ein sogenanntes Wiederholungsrezept (ohne Beratung) gleich Nr. 2 (einfach €1,75). Die AU kann niemals alleine erfolgen, denn sie setzt mindestens eine symptombezogene Untersuchung voraus, d.h. die Nr 5 (€4,66) für die Untersuchung und die Nr. 70 (€2,33) für das Ausstellen der AU = ja. Das erklärt auch, weshalb viele Ärzte lieber und bevorzugt Privatpatienten behandeln.

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Dies ist ein gestieltes Fibrom, völlig harmlos. Wenn es stören sollte kann es jeder Arzt (sorry, das ist meine Auffassung als Chirurg) einfach mittels Scherenschlag entfernen.

Als Hausmittel wurde (und wird es wohl auch noch in robusten Bevölkerungsschichten) es auch mittels Faden abgeschnürt und fiel dann nach einigen Tagen ab.

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Grundsätzlich: Eine Materialentfernung ist auf jeden Fall indiziert, wenn das eingebrachte Material (Platte, Schrauben oder sonstwas) Probleme macht. In allen anderen Fällen gibt es ein sowohl als auch. Es gibt Bereiche, wo es sinnvoll ist, ein Material zu entfernen, anderswo kann man es unbedenklich belassen.

Der Behandelnde Arzt hat die Aufgabe, Dich zu beraten und aufzuklären. Die Entscheidung pro oder contra Operation liegt allein bei Dir. Auch wenn Du mit 17 formal noch nicht volljährig bist haben Deine Eltern in diesem Umfeld kein Entscheidungsrecht über Dich.

Da die Operation gerade mal ein Jahr zurückliegt hast Du noch jede Zeit, Dich in Ruhe zu entscheiden.

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Das hört sich nach einer akuten Entzündung an. Da hilft nur eins - raus mit dem Piercing, damit die Entzündung abklingen kann. Wenn es nach ein/zwei Tagen nicht besser wird ab zum Arzt.

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Ob ein Medikament rezeptpflichtig oder "nur" apothekenpflichtig ist liegt allein in der Entscheidung des Herstellers im Zusammenhang mit der Zulassung. Dies gilt nicht nur für Acetylcystein sondern z.B. auf für Ibuprofen in der Dosierung 400 mg. Von dem einen Hersteller rezeptpflichtig, vom anderen apothekenpflichtig. Welche Gründe jetzt im Einzelnen dahinterstehen, wirtschaftliche? haftungsrechtliche? Jedenfalls entscheidet der Hersteller auch, für welche Indikation er eine Zulassung beantragt.

Ein großes Problem war dies z.B. bei einem Medikament gegen die feuchte Maculadegeneration, einer Augenerkrankung, die zur Blindheit führen kann. Avastin, ein Medikament, entwickelt zur Darmkrebsbehandlung, konnte erfolgreich die Makuladegeneration aufhalten, hatte für diese Indikation jedoch keine Zulassung. Das führte zum sog. Off-Label-Use, ein möglicher juristischer Fallstrick. Ein anderer Hersteller entwickelte ein vergleichbares Präparat (Lucentis) mit Zulassung genau für diese Makuladegeneration und verlangte den 40fachen (!!!) Preis. Ein Schelm, wer schlechtes dabei denkt.
Kurz gesagt: die pharmakologische Wirkung ist vergleichbar, letztlich ist es eine Preisfrage, für welches Präparat man sich entscheidet.

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Sorry, aber diese Angaben sind sehr dürftig. Was ist passiert, welche Diagnostik wurde gemacht, welche genaue Diagnose? Röntgenbild?

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Vom möglichen Zyklus her eher nicht, ist aber nicht unbedingt sicher.

Eine einsetztende Periode läßt eine Schwangerschaft eher unwahrscheinlich sein, ist aber kein sicheres Zeichen. Auch bei bestehender Schwangerschaft kann es über Monate noch zu periodenähnlichen Blutungen kommen.

Ein Schwangerschaftstest gebe da eher Sicherheit.

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Wie es in der Legende heißt, gilt die Position pro Kanal an den Zähnen 24, 25 oder 26! Für andere Zähne muß eine andere Position angewendet werden.

Die Rechnung ist korrekt.

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Es fehlen leider einige Informationen. Wie ist es diagnostiziert worden - Ultraschall, MRT, Röntgen gehaltene Aufnahme?

Welche Maßnahmen wurden durchgeführt - Kompression, Ruhigstellung, Physiotherapie?

Grundsätzlich dauert es mindestens 6 Wochen und mehr zur Beschwerdefreiheit und Funktionswiederherstellung.

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Je nach Art des Traumas muß man nicht unbedingt etwas sehen. Es kommt durchaus vor, daß in der ersten Zeit (Stunden bis Tage) nichts zu sehen ist und auch keine wesentlichen Beschwerden bestehen. Auch in einer Röntgenaufnahme ist nicht immer eine Fraktur direkt erkennbar. Bei anhaltenden oder zunehmenden Beschwerden sollte dann immer auch eine zweite oder auch dritte Kontrolle durchgeführt werden.

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Die Messung der Nervenleitgeschwindigkeit führen auch Neurochirurgen durch resp. die haben die entsprechenden Meßgeräte. Das heißt ja nicht, daß der Neurochirurg dann auch gleich operiert. Je nach Meßergebnis ist es auch durchaus sinnvoll eine konservative Behandlung (nächtliche Lagerungsschiene) vorzuschalten.

Meines Wissens haben Orthopäden derartige Meßgeräte nicht, obwohl sie auch gelegentlich die Karpaltunnelspaltung durchführen.

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